Aussichtsreiche Zukunft für Immobilienerben: DIA-Studie prognostiziert Wertzuwachs
Laut einer aktuellen Studie des DIA (Deutsches Institut für Altersvorsorge) wechselt in den kommenden zehn Jahren ein 664 Milliarden Euro schweres Erbvermögen in Form von Häusern und Grundstücken seine Generation. Weiterhin zeigt die Statistik, dass das zu vererbende Immobilienvermögen in den vergangenen fünf Jahren um 8% (47 Milliarden Euro) gestiegen ist.
Parallel hierzu steht die stetig steigende Immobilienanzahl, die in den kommenden zehn Jahren in eine Erbschaft fließen wird (7,7 Millionen zusätzliche Erbfälle). War in den letzten 15 Jahren noch jede dritte Erbschaft eine Übergabe von Haus und Grund, ist es in Zukunft nun jede zweite. Die Hälfe aller Erbschaften sind hier, laut Ergebnis der Studie, also Immobilien. Es ist jedoch zu beachten, dass die Erbschaften in puncto Regionalität zunehmend ungleicher werden. Steht eine Immobilie in einer wirtschaftlich schwächeren Region, schrumpft hier der finanzielle Wert, während in einer wirtschaftlich stärkeren Region ein Wertzuwachs verzeichnet werden kann. Faktisch führt dies dazu, dass laut der Studie jeder dritte Erbnehmer mehr für seine Immobilie erhält, als sie derzeit wert ist. Lediglich in jedem vierten Fall kommt es im Rahmen einer Immobilienübergabe durch Erbschaft zu einem Verlust.
Der Standort und die Lage des Grundstückes oder des Hauses spielen hierbei eine wichtige Rolle. Laut der Statistik werden sich 22% der Immobilienerbfälle im Osten Deutschlands ereignen. Hier befinden sich jedoch nur 8% des gesamten Immobilienvermögens. Somit erhält ein Erbe einer Immobilie in den neuen Bundesländern durchschnittlich ein weniger wertvolles Objekt bzw. Grundstück.
Für diejenigen, die ein Haus erben lässt sich festhalten, dass die Chancen auf hohen finanziellen Ertrag bei Immobilienverkauf durchaus gut stehen. Zudem wird das Konto derer, die in die Immobilie selbst einziehen möchten, in vielen Fällen durch die Erbschaftssteuer und Kosten für die Entrümpelung schwerwiegend belastet. Zwar räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit eines steuerfreien Vermögensübergangs ein, jedoch nur wenn die geerbte Immobilie vom Erben (der steuerfreie Vermögensübergang ist nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder möglich) mindestens zehn Jahre bewohnt wird. Ist dies nicht der Fall, sind die Erben dazu verpflichtet die Erbschaftssteuer nachträglich zu leisten. Weitere mögliche Kosten können zudem im Rahmen von Erbschulden entstehen. Hier gilt es unbedingt zu überprüfen, ob die Summe aller Erbschulden den Wert des Nachlasses übersteigt, da ansonsten die Verpflichtungen bei den Gläubigern das eigene Vermögen belasten. In diesem Fall ist sogar ein Ausschlagen des Erbes in Betracht zu ziehen, um einen finanziellen Verlust zu umgehen.