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Brandenburg: Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 %

Erbschaft 03.07.2015 Lea Melcher
Immobilienmakler Potsdam

Seit 1.7.2015 beträgt die Grunderwerbsteuer in Brandenburg 6,5 %. Somit zählt das Bundesland zu den Spitzenreitern. Bis 2006 war die Steuer einheitlich geregelt. Deutschlandweit zahlte man 3,5 %. Nach der Föderalismusreform machten sich die Länder zunutze, nun eigenständig die Höhe der Grunderwerbsteuer festzulegen. Seitdem wurde bereits 25 Mal in einem Bundesland die Steuer für den Grunderwerb erhöht.

Fachleute kritisieren das Vorgehen der Länder. Zwar sollen die Bürger sich eigenständig um ihre Altersvorsorge und den Aufbau von Eigentum bemühen, doch werden ihnen Steine in den Weg gelegt. Als Bestandteil der ohnehin recht hohen Kaufnebenkosten spielt die Grunderwerbsteuer eine große Rolle. Die Erhöhung um von vorher 5 % auf nun 6,5 % bedeutet für den Käufer eines 200.000 € teuren Hauses ein Nebenkostenplus von 3.000 €. Was sich für Besserverdiener nach kaum erwähnenswerten Zusatzausgaben anhört, bedeutet für viele Familien den Verzicht auf das Eigenheim.

Auch für den Immobilienverkauf ist jede Nebenkostenerhöhung hinderlich. Je mehr Geld für die Kaufnebenkosten ausgegeben wird, desto weniger Geld haben die potenziellen Käufer für die Immobilie an sich zur Verfügung.

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