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Maßnahmen für schnelleren Wohnungsbau: referenzielle Baugenehmigungen und Typengenehmigungen

Immobilienmarkt 27.03.2020 Regine Sander
Maßnahmen für schnelleren Wohnungsbau

Ein Mittel gegen hohe Mieten und Immobilienpreise, auf das sich alle einigen können, ist die schnellere Erstellung neuen Wohnraums. Weil Genehmigungsverfahren jedoch viel Zeit kosten, testen einige Länder referenzielle Baugenehmigungen und Typengenehmigungen. Das Prinzip: Nur ein Gebäude oder Bauteil wird stellvertretend für weitere begutachtet.

Als innovative Instrumente, um den Wohnungsbau zu beschleunigen, haben einige Bundesländer referenzielle Baugenehmigungen und Typengenehmigungen erkannt. Beide Maßnahmen sollen auf Anraten der Experten schnellstmöglich in allen Bundesländern installiert und in der jeweiligen Bauverordnung festgelegt werden.

Das Prinzip der referenziellen Baugenehmigungen

Das Ziel: Schneller, einfacher und unbürokratischer mehr Wohnraum schaffen.
Die Lösung: Ein neues Genehmigungsverfahren, das eine „referenzielle“ Baugenehmigung für mehrere Häuser gleichzeitig ermöglicht.

Statt für jedes einzelne Haus einer Reihenhaussiedlung eine Genehmigung beantragen zu müssen, kann ein Antrag stellvertretend für alle anderen gleichartigen Häuser angewandt werden. So geschehen in Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen (NRW), wo für eine Neubausiedlung mit 91 Reihenhäusern nur für vier Referenzhäuser eine Genehmigung beantragt werden musste. „Schnell, einfach, bürokratiearm: Das ist der Ansatz von referenziellen Baugenehmigungen", erklärte Ministerin Ina Scharrenbach (CDU), als sie das neue Quartier besichtigte und war somit im Gleichklang mit Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW NRW, die gegenüber der Haufe Online Redaktion betonte: „Die referenzielle Baugenehmigung spart Zeit und schont die schwache Personaldecke in den kommunalen Baubehörden. So wird dringend benötigter Wohnraum schneller verfügbar.“

Typengenehmigung: So funktioniert‘s

Die schnellere Schaffung neuen Wohnraums ist auch erklärtes Ziel der neuen Typengenehmigung. Nach den Ländern Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hat nun auch Hessen eine entsprechende Verordnung in seine Musterbauordnung (MBO) aufgenommen. Diese gilt in Bezug auf das serielle und modulare Bauen von Wohnungen, also das Bauen mit Fertigteilen. Sie besagt, dass "die Typengenehmigung auch für Gebäude erteilt werden kann, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen“. Laut des hessischen Wirtschaftsministers Tarek Al-Wazir werde mit der neuen Typengenehmigung der Weg für schnelleres Bauen frei gemacht, Baugenehmigungsverfahren verkürzt sowie Kosten und Personal eingespart.

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