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Urteil: Vermieter dürfen Hundehaltung nicht pauschal verbieten

Vermietung 01.02.2017 Claudia Lindenberg
Hundehaltung

Klauseln in Mietverträgen, die das Halten bestimmter Tierarten pauschal verbieten oder eine Genehmigung durch den Vermieter erfordern, sind unwirksam. Das berichtet die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ und verweist auf ein aktuelles Urteil des Kölner Amtsgerichts (AZ: 210 C 26/15). Es sah in der vorformulierten Vertragsbedingung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters.

Der Fall: Eine Mieterin wurde bei der Besichtigung ihrer Wohnung mündlich darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag einen Passus enthält, der für die Haltung von Tieren die Zustimmung des Vermieters vorsieht. Davon ausgenommen sollten Kanarienvögel, Wellensittiche, Schildkröten und Fische sein. Das Halten von Hunden, Katzen, Mäusen, Kaninchen, Frettchen oder Schweinen hingegen war in der Wohnung verboten. Nachdem die Mieterin später doch einen Bulldoggenmischling mittlerer Größe anschaffte, klagte die Vermieterin und berief sich auf den entsprechenden Passus im Mietvertrag.

Das Gericht gab jedoch der Mieterin Recht und erachtete die Klausel als unwirksam. Diese benachteilige nicht nur die Mieterin unangemessen, sondern sei auch ungenau formuliert. So sei nicht klar, ob eine Genehmigung für das Halten eines Hundes möglich ist oder nicht. Zudem sei die Mieterin auch nicht verpflichtet gewesen, die Vermieterin über die Absicht zu informieren, sich einen Hund anzuschaffen. Da die Wohnung groß genug sei und keine Störung von dem Tier ausginge, könne das Halten des Hundes nicht untersagt werden, so das Gericht.

Tipp für Vermieter: Auch der Bundesgerichtshof urteilte bereits (AZ: VIII ZR 168/12) zugunsten von Mietern mit Haustieren. Generell gilt: Kleintiere sind auch dann zulässig, wenn sie im Mietvertrag verboten werden (AZ: VIII ZR 10/92). Lassen Sie sich beim Aufsetzen des Mietvertrags und der Hausordnung professionell beraten, um beim Wohnung vermieten Formfehler zu vermeiden. Ein generelles Verbot von Haustieren in der Wohnung ist zum Beispiel grundsätzlich unwirksam.

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