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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Finanzierungszusage

Eine Finanzierungszusage ist für den Verkäufer einer Immobilie unerlässlich. Mit ihr garantiert die Bank dem Käufer, dass sie zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs bereit ist. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zur Finanzierungszusage und was es für Immobilieneigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen wollen, zu beachten gilt.

1. Käufer gefunden - was gilt es, als Verkäufer zu beachten?

Hat man als Verkäufer einer Immobilie einen Käufer gefunden, ist die Freude in der Regel groß. Es ist allerdings empfehlenswert, erst dann einen Termin zur notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages zu machen, wenn der Kaufinteressent im Falle einer Fremdfinanzierung eine Finanzierungszusage einer Bank vorweisen kann. In den seltensten Fällen können Kaufinteressenten die Immobilie aus Eigenmitteln finanzieren, wodurch eine Fremdfinanzierung über eine Bank erforderlich ist.

Auch für Käufer ist es von Vorteil, eine Finanzierungszusage vorzulegen. Denn kommt es zu einem Kaufvertrag und kann anschließend die Immobilie nicht bezahlen, dann muss der Käufer dennoch die Kaufnebenkosten zahlen, ohne Besitzer einer Immobilie zu werden.

2. Ab wann kann eine Finanzierungszusage gegeben werden?

Die finanzierende Bank kann eine Finanzierungszusage erst geben, wenn die Bonität des Käufers geprüft ist, d. h. ob der Kaufinteressent über genügend Eigenkapital verfügt. Zum Zweiten wird die Kapitaldienstfähigkeit des potenziellen Käufers geprüft. Des Weiteren benötigt die Bank für eine Zusage zur Fremdfinanzierung die genauen Daten zum Objekt. Die Finanzierungszusage kann bereits innerhalb weniger Tage ausgestellt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Und sollte damit vom Verkäufer in jedem Fall abgewartet werden, bevor dieser einen Notartermin oder die Zusage zum Immobilienverkauf macht.

immoverkauf24 Hinweis

Ein professioneller Immobilienmakler sollte vom potenziellen Käufer stets rechtzeitig eine Finanzierungszusage einholen. Wird die Zahlungsfähigkeit des Interessenten nicht frühzeitig geprüft, kann unter Umständen sinnlos Zeit in die Verkaufsverhandlungen sowie in Besichtigungen investiert werden. Stellt sich die Zahlungsunfähigkeit sogar erst nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, so muss sogar eine aufwändige Rückabwicklung erfolgen.

3. Was passiert, wenn keine Finanzierungszusage vorliegt?

Steht die Finanzierung des Käufers noch nicht, besteht die Gefahr, dass der Immobilienkaufvertrag rückabgewickelt werden muss, wenn der Käufer nicht zahlungsfähig ist, weil die Bank die Finanzierung abgelehnt hat. In diesem Fall entstehen nicht nur hohe Kosten, sondern der Verkauf der Immobilie verzögert sich zusätzlich. Im schlimmsten Fall kann es sogar sein, dass man mit dem Verkaufsprozess von vorne beginnen muss, da alle vorherigen Kaufinteressenten kein Interesse mehr an Ihrem Objekt haben und Sie einen neuen Käufer finden müssen.

4. Ist eine Finanzierungszusage stets verbindlich für den Verkäufer?

Beides ist möglich: Eine Finanzierungszusage kann sowohl rechtlich verbindlich als auch unverbindlich ausgestellt werden. Es kommt hierbei auf die Formulierung an. Sätze wie, der Kaufinteressent ist nach den bisherigen Geschäftsbeziehungen oder nach erster Einschätzung in der Lage den Kaufpreis zu finanzieren, garantieren keine große Verbindlichkeit. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine formlose Finanzierungsbestätigung der Bank, in der sie sich grundsätzlich bereit erklärt, die Finanzierung eines konkret benannten Kaufobjekts zu übernehmen.

Bessere Chancen stehen aus, wenn bereits bestätigt wird, dass unter den vereinbarten Rahmenbedingungen die Darlehensmittel in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen werden.

Nicht unüblich ist, dass die Bank die Zusage unter sogenannten "banküblichen Vorbehalt" ausspricht. In diesem Falle ist die Zusage ebenfalls unverbindlich. Formulierungen hierfür wären beispielsweise: Die Prüfung einer möglichen Finanzierung erfolgte unter Beachtung der banküblichen Sorgfalt.

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