0800 – 100 42 15

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

  1. immoverkauf24immoverkauf24 Startseite
  2. Services
  3. News
  4. Das Bestellerprinzip in der Praxis – So wird getrickst

Das Bestellerprinzip in der Praxis – So wird getrickst

Makler 25.08.2015 Svenja Rohwedder
Bestellerprinzip

Am 1.6.2015 trat das so genannte Bestellerprinzip in Kraft. Die Neuregelung der Zahlung der Maklerprovision sollte Mieter vor hohen Kosten schützen. Anstatt die Courtage dem Mieter in Rechnung zu stellen, gilt seit Juni: Wer den Makler beauftragt, bezahlt – also in den meisten Fällen der Vermieter.

Doch wie gehen Makler und Vermieter in der Praxis mit dem neuen Gesetz um? Neben den Fällen glücklicher Mieter, die ohne horrende Summen zu zahlen eine neue Wohnung finden konnten, mehren sich die Geschichten über Makler und Vermieter, die das Bestellerprinzip auf verschiedene Weise umgehen.

Drängen zur Maklerbeauftragung und Mieterhöhungen

So gibt es zum Beispiel Immobilienmakler, die Mietinteressenten einer bestimmten Wohnung (zum Beispiel einer Wohnung, die der Mieter zuvor auf einem Immobilienportal gefunden hat) dazu auffordern, eine Wohnungssuche bei ihnen zu beauftragen. Anschließend wird genau diese Wohnung zur Miete angeboten, der Mieter zahlt die Maklerprovision, da er ja zuvor den Makler bestellt hat. Ist dem Makler allerdings nachzuweisen, dass er die Wohnung bereits vor Beauftragung vom Mietinteressenten im Angebot hatte, kann er Probleme bekommen. Bis zu drei Jahre rückwirkend kann vom Mieter die unrechtmäßig gezahlte Provision zurückgefordert werden. Risikobereite Mieter können der illegalen Forderung des Maklers folglich nachkommen und sich das Geld später zurückholen.

Einige Makler stellen nur noch “Beispielbilder” und beispielhafte Daten von den Mietobjekten ins Netz und koppeln die Herausgabe weiterer Informationen an das Unterzeichnen einer Maklerbeauftragung durch den Mietinteressenten. Andere verlangen keine Provision, sondern eine “Servicegebühr”, um die Ausfälle auszugleichen.

Viele Vermieter sagen ganz offen: “Das Bestellerprinzip halte ich zwar ein, doch die Kosten, die ich für die Maklerprovision zahlen muss, schlage ich auf die Miete auf.” Oder sie übergeben die Wohnung gar nicht erst an einen Makler, sondern nehmen die Mietersuche selbst in die Hand.

Ein weiterer Trick: Für in der Wohnung vorhandenes Mobiliar werden überhöhte Abstandszahlungen verlangt. Einige Tausend Euro für eine alte Einbauküche sind keine Seltenheit.

Zwischenfazit zum Bestellerprinzip in der Praxis:

Einige Mieter profitieren von der neuen Gesetzeslage und können ohne Maklerprovision in ihre neue Wohnung einziehen, andere werden von Vermietern und Maklern um ihren neuen Vorteil gebracht. Besonders in beliebten Gegenden, in denen die Wohnungen knapp sind, lassen sich Mieter auf krumme Deals ein.

Wichtige Information von immoverkauf24

Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung, für den Immobilienverkauf ist es nicht von Bedeutung.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

(6)

Bewertung dieser Seite: 4.8 von 5 Sternen