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Mietpreisbremse - Studienergebnisse bieten Interpretationsspielraum

Recht 31.08.2015 Lea Melcher
Mietvertrag

Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Mietforderungen schützen. In Regionen mit angespanntem Wohnraumangebot darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und umfangreich modernisierte Wohnungen. Außerdem darf der Mietpreis des Vormieters weiterhin verlangt werden, auch wenn er über dem gedeckelten Mietpreis lag. Wo genau die Neuregelung greift, dürfen die Länder festlegen. Seit 1.6. gilt die Mietpreisbremse in Berlin. Eine Studie des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln (IW) liefert nun Zahlen, die unterschiedlich interpretiert werden können. Von Januar bis Juni 2015 wurden 80.000 Inserate für Wohnungen zur Miete auf immobilienscout24 ausgewertet.

Laut Studie wären nach Analyse der Angebote 60% der in Berlin inserierten Wohnungen von der Mietpreisbremse betroffen gewesen, besonders natürlich die in guten Lagen. Vermieter können nicht weiterhin die Mieten erhöhen. Anstatt dies als eindeutiges Zeichen für die Notwendigkeit des staatlichen Eingriffs zu sehen, sagt Professor Michael Voigtländer, der am IW tätig ist: „Alle internationalen Erfahrungen mit Mietpreisbremsen zeigen, dass Eigentümer unter den Bedingungen eines Mietstopps oder Mietpreiseingriffs nach Alternativen suchen.“ Diese Alternativen wären beispielsweise überhöhte Abschlagszahlungen für Einbauküchen und -schränke oder anderes Inventar. So sind Forderungen von Beispielsweise über 10.000 € für eine gebrauchte Einbauküche keine Seltenheit. Voigtländer fordert als Alternative zur Mietpreisbremse eine Unterstützung durch Wohngeld.

Ebenso besteht die Gefahr, dass Vermieter Ihre Wohnungen verkaufen. Das Angebot an Mietwohnungen sinkt. Besonders weniger beliebte Mieter wie Familien mit Kindern und Alleinerziehende werden dann bei der Wohnungssuche noch mehr Probleme bekommen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) spricht sich weiterhin für die Mietpreisbremse aus. Bei der Erhebung und Interpretation der Zahlen wurden laut Bundesdirektor des DMB, Lukas Siebenkotten, keine realistischen Werte verwendet: „Realistisch betrachtet werden in Großstädten wie Berlin nicht 60 Prozent der Wiedervermietungen unter die Mietpreisbremse fallen, sondern eher die Hälfte davon.” Er sieht dies als ein Zeichen dafür, dass die Ausnahmen zur Mietpreisbremse zu großzügig gestaltet wurden. Der DMB fordert ein Entfernen der Modernisierungsklausel und der Bestandsschutzregelung.

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