Baumängel – 10 häufige Mängel, Vorgehen, wichtige Infos
Das eigene Haus, neu gebaut nach individuellen Wünschen, ist ein Traum, der auch für viele in Erfüllung geht. Nicht mehr so traumhaft ist der Hausbau, wenn es zu Baumängeln kommt. Doch an welchen Stellen treten häufig Bauschäden auf? Worauf sollten Bauherrn achten? immoverkauf24 informiert!
Direkt zum Wunschthema
- Definition Baumangel
- Hier wird immer wieder gepfuscht – Die 10 häufigsten Baumängel
- Immobilie auf Baumängel prüfen und Mängel melden – der Zeitpunkt ist wichtig!
- Baumängel reklamieren – So gehen Sie vor (inkl. Muster-Anschreiben)
- Gewährleistung bei Baumängeln – Welche Regeln und Fristen sind wichtig?
- Wertminderung auszahlen lassen oder Baumängel beseitigen lassen?
- Haus mit Baumängeln verkaufen – Achtung!
1. Definition Baumangel
Vereinfacht gesagt: Ein Baumangel besteht, wenn das Bauwerk nicht so beschaffen ist, wie es in der Leistungsbeschreibung und den Plänen beschrieben/gezeichnet ist. Gibt es keine Leistungsbeschreibung und/oder Pläne, so ist die Sachmängelfreiheit gegeben, wenn sich die Immobilie für die vertraglich festgehaltene Art der Verwendung (zum Beispiel Wohnen) eignet und so beschaffen ist, wie es bei Bauwerken dieser Art üblich ist und wie man es als Bauherr erwarten kann (vgl. § 633 BGB Sach- und Rechtsmangel).
2. Hier wird immer wieder gepfuscht – Die 10 häufigsten Baumängel
Worauf Sie beim Hausbau besonders achten müssen, um Baumängel zu finden? Erfahren Sie, welche 10 Baumängel am häufigsten vorkommen!
Risse in Putz und Mauerwerk
Angeführt wird die Liste der häufigsten Baumängel von Problemen mit Rissen im Putz und dem Mauerwerk. Die Problematik tritt so häufig auf, da es zahlreiche Fehlerquellen gibt: Von der nicht fachgerechten Verarbeitung der Materialien mit denen verputzt und gemauert wird bis hin zu Kombination unterschiedlicher nicht kompatibler Untergründe, zum Beispiel bei Wärmedämmverbundsystemen, auf denen die Putzschicht Risse bildet. Risse sind nicht nur ein optisches Problem, sie können dazu führen, dass Wasser in die Fassade eindringt. Dies kann zu Schimmelbildung oder auch bei Frost zu Abplatzungen an der Fassade führen.
Undichte Fenster- und Türlaibungen
Werden Fenster und Türen nicht dicht und passgenau eingebaut und an den Anschlussstellen sauber verputzt bzw. versiegelt, so kann eindringende Feuchtigkeit zum Problem werden. Ein weiterer Punkt sind nicht korrekt schließende Fenster (Türen) deren Mechanik durch Verunreinigungen oder Defekte nicht funktioniert. Eine Dichteprüfung, zum Beispiel mittels Blower Door Test (ein Test, der durch das Ermitteln von Luftdruckunterschieden Schwachstellen in der Gebäudehülle erkennen lässt) gibt Sicherheit. Auch Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera können Wärmebrücken und Schwachstellen sichtbar machen.
Undichtigkeit in der Dampfsperre / -bremse
Um zu verhindern, dass bei niedrigen Temperaturen die warme, im Vergleich zur trockenen Außenluft feuchtere, Innenraumluft eines Gebäudes zu Feuchtigkeitsniederschlägen an der Dämmung führt, wird der Innenraum durch eine Dampfbremse von der Dämmung luftdicht getrennt. Hierzu werden in der Regel dicke Kunststofffolien eingebaut. Sind diese nicht fachgerecht angebracht, kann die feuchte Innenraumluft durchdringen, Wasser schlägt sich nieder und es kommt zu Schimmelbildung. Häufige Schwachstellen sind hier die Dachbodentreppe oder auch der Kaminanschluss.
Unzureichende Lüftung des Rohbaus
In früheren Zeiten wurden Gebäude massiv gebaut und der Rohbau wurde über den Winter noch ohne Fenster und Türen ausgetrocknet. Die kalte, trockene Winterluft entzog dem Gebäude die Feuchtigkeit. Heutzutage wird diese Zeit gespart und das Haus wird nach Fertigstellung des Rohbaus in der Regel mit sehr dichten Fenstern und Türen versehen und die Innenwände werden verputzt. Darum ist Schimmelbefall nicht selten. Besondere Schwachstelle ist hier der Spitzboden. Es ist also wichtig, den Bau regelmäßig zu lüften, um die Feuchtigkeit entweichen zu lassen.
Undichter Keller
Wird heutzutage mit Keller gebaut, so ist eine sogenannte "Weiße Wanne" Standard. Es wird eine wasserundurchlässige Wanne aus Stahlbeton in den Boden eingebracht, die an sich dicht ist. Fehlerquellen bieten hier der Anschluss zur Sohle und den Wänden sowie die Fugen. Wurde dort nicht penibel gearbeitet und abgedichtet, kann Wasser eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.
Rissige Holzbalken
Die verwendeten Balken, ob im kompletten Holzhaus oder im Dachaufbau eines Massivhauses, sind potenzielle Stellen für einen Baumangel. Wird nicht ausreichend getrocknetes Holz verwendet, so trocknet dieses nach dem Einbau weiter und beim Zusammenziehen bilden sich Risse. Besonders anfällig sind die Stellen, an denen Schrauben im Holz sind. Rissige Holzbalken können die Tragfähigkeit des Gebäudes beeinträchtigen!
Schlecht gegossener Estrich
Beim Gießen des Estrichs muss darauf geachtet werden, dass an den richtigen Stellen Dehnungsfugen gesetzt werden. Hierzu müssen die Estrichleger genau kalkulieren, wo Fugen gesetzt werden müssen, damit es nicht zu Verlegefehlern oder Rissen kommt.
Lüftungsanlage undicht
Moderne Häuser sind häufig aufgrund der energetischen Anforderungen so dicht, dass eine Lüftungsanlage verbaut werden muss, um eine energetisch effiziente Be- und Entlüftung ohne Entweichen der Wärme im Haus zu erzielen. Ist die Lüftungsanlage undicht, so kann Feuchtigkeit eindringen und Schäden am Bau verursachen.
Heizung falsch eingestellt/bemessen
Ein häufiger Baumangel stellt eine falsch bemessene oder programmierte Heizungsanlage dar. Die modernen Heizungen sind komplex in ihrer Programmierung und müssen passgenau eingestellt werden, um einen unnötig hohen Heizenergieverbrauch zu verhindern. Weiterhin kann es bei zu leistungsstarken Heizungen zu technischen Problemen kommen, wenn diese ihre Wärme nicht loswerden. In einigen Fällen müssen Zwischenspeicher nachgerüstet werden.
Baumängel beim Innenausbau
Beim Innenausbau entstehen die Mängel, die der Bauherr am ehesten selbst erkennt. Schief verlegte Fliesen, Böden ohne Trittschalldämmung und unsaubere Malerarbeiten fallen schnell auf. Hier ist es wichtig, bei einer Mängelanzeige den richtigen Adressaten zu wählen. Wenn es sich um eine Inklusivleistung des Bauunternehmens handelt, dann ist dieses zu informieren. Hat man als Bauherr den Handwerker separat beauftragt, so ist die entsprechende Handwerksfirma Empfänger der Mängelanzeige.
3. Immobilie auf Baumängel prüfen und Mängel melden – der Zeitpunkt ist wichtig!
Entscheidend für das erfolgreiche Melden eines Baumangels ist der Zeitpunkt der Prüfung und Meldung. Bis zur Abnahme des Bauwerks durch den Auftraggeber ist die Meldung eines Baumangels unkompliziert. Wer sich jedoch erst nach Bauabnahme über Mängel am Haus beschwert, kommt in die Situation, dass es nun an ihm liegt nachzuweisen, dass der Mangel vom Bauunternehmen verursacht wurde. Es ist also absolut erforderlich, vor Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls das Gebäude auf Herz und Nieren zu prüfen und hier am besten auch einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Wie Sie einen Baumangel melden und ein kostenloses Muster-Anschreiben finden Sie unter Punkt 4.
Der beste Hebel, etwaige Baumängel durch den Bauunternehmer zuverlässig beseitigen zu lassen, ist das Zurückhalten der letzten Zahlung. Hier ist schon bei der Vertragsgestaltung wichtig, im Zahlungsplan nicht nur eine Kleinstsumme als letzte Zahlung einzuplanen, sondern einen Betrag, der dem Bauunternehmer wichtig ist – 5 % reichen nicht aus, um Druck auszuüben!
Lassen Sie jetzt Ihre Immobilie von einem unserer rund 500 zuverlässigen Maklern deutschlandweit vor Ort begutachten.
4. Baumängel reklamieren – So gehen Sie vor (inkl. Muster-Anschreiben)
Hat ein Bauherr einen Baumangel erkannt, so muss dieser, um eine Beseitigung des Mangels sicher zu erwirken, eine Mängelrüge bzw. Mängelanzeige verfassen. Da von privaten Bauherrn nicht erwartet werden kann, dass sie sich mit Fachbegriffen des Baugewerbes auskennen, reicht eine einfache Beschreibung des Mangels aus. Die genaue Vorgehensweise ist im BGB geregelt: §634 Rechte des Bestellers bei Mängeln und § 635 Nacherfüllung.
Zwar dürfen die Mängel in einfachen Worten beschrieben werden, sie müssen jedoch genau erklärt werden. Eine allgemeine Formulierung wie "die Eindeckung des Daches erfolgte nicht fachgerecht" reicht nicht aus.
Mögliche Formulierungen eines Baumangels wären:
- Das Dach ist undicht, im rechten Dachbodenraum kommt bei stärkeren Regenfällen Wasser durch das Dach und sammelt sich auf dem Fußboden.
- In der Klinkerfassade befindet sich an der nördlichen Giebelseite auf Höhe des Küchenfensters ein 20 Zentimeter langer, 1 Zentimeter breiter Riss.
Ebenfalls sehr wichtig ist die Fristsetzung durch den Auftraggeber, bis wann der Mangel beseitigt sein muss. Hier ist zu beachten, dass die Fristsetzung nicht unrealistisch kurz und somit unwirksam ist. Je nach Fall erkundigen Sie sich am besten bei einem Sachverständigen, welche Frist zur Baumängelbeseitigung angemessen ist.
Laden Sie unser kostenloses Muster-Anschreiben herunter, um Ihre Baumängel beim Bauunternehmer anzuzeigen.
Es ist darauf zu achten, die Mängelrüge schriftlich, am besten per Einschreiben einzureichen. Auch in der Gewährleistungsfrist ist bei auftretenden Mängeln so vorzugehen, da ab Eingang der Mängelanzeige beim Bauunternehmen die Gewährleistungsfrist unterbrochen wird, um ein Aussitzen durch das Bauunternehmen zu verhindern.
Ein häufiger Fehler: Die Baumängel werden nicht beim verantwortlichen Generalunternehmer, sondern bei dessen Subunternehmern gemeldet. Da jedoch ein Bauunternehmer, der die Gewerke beauftragt, für den Bau verantwortlich ist, müssen die Mängel ihm gegenüber angezeigt werden.
5. Gewährleistung bei Baumängeln – Welche Regeln und Fristen sind wichtig?
Bauherrn haben bis 5 Jahre nach Abnahme eines Baus, Recht auf Mängelbeseitigung und Nachbesserung an ihrem Gebäude. Die Frist ist vom Gesetzgeber auf einen langen Zeitraum ausgelegt, da viele Baumängel erst mit der Zeit herauskommen. Wurde eine andere Gewährleistungsdauer mit dem Bauunternehmen vereinbart, so gilt diese individuelle Frist.
immoverkauf24 Tipp
Eine schriftliche Mängelrüge unterbricht die laufende Gewährleistungsfrist nach Eingang beim Bauunternehmen. So wird verhindert, dass Bauträger Kunden hinhalten und die Frist bis zum Ablauf aussitzen. Darum sollten Mängel immer schriftlich mitgeteilt und per Einschreiben versendet werden.
6. Wertminderung auszahlen lassen oder Baumängel beseitigen lassen?
Dem Auftragnehmer, also dem Bauunternehmer, muss die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gegeben werden. Er kann jedoch die Mangelbeseitigung bei Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit verweigern. In einem solchen Fall steht dem Auftraggeber, also dem Bauherrn, eine Minderung zu. Für die Behebung der Mängel und Schäden werden gewöhnlich die entsprechenden Wertminderungen auf Grundlage der Kosten geschätzt, die zur Beseitigung der Schäden aufzuwenden sind. Die Schätzung kann durch Kostenermittlungen auf Einzelpositionen oder durch pauschale Ansätze erfolgen.
7. Haus mit Baumängeln verkaufen – Achtung!
Wer von seinem Haus weiß, dass es (Bau)mängel hat, muss einen Kaufinteressenten hierüber informieren! Wer seine Immobilie also mit einem versteckten Mangel verkauft, muss mit Konsequenzen bis hin zur Rückabwicklung des Immobilienverkaufes rechnen.