Maklervertrag kündigen: So gelingt die Kündigung des Maklers
Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie einen Maklervertrag oft schneller beenden können, als sie denken. Doch welche Kündigung ist bei welcher Art von Maklervertrag möglich? Die richtige Vorgehensweise spart Zeit, Nerven sowie mögliche Aufwandsentschädigungen – und sorgt dafür, dass Sie flexibel über Ihren Immobilienverkauf entscheiden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie einen Maklervertrag kündigen, kommt es auf die Vertragsart, die Laufzeit und die Einhaltung der Kündigungsfrist an. Eine klare, schriftliche Form schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen.
- Sonderfälle wie Widerruf, außerordentliche Kündigung oder eine unwirksame Laufzeit bieten zusätzliche Optionen zur ordentlichen Kündigung eines Maklervertrages.
- Nutzen Sie unsere kostenlosen Muster für die Kündigung oder den Widerruf des Maklervertrags. Individuell angepasst, helfen sie, den Prozess rechtssicher und unkompliziert zu gestalten.
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- Kann ich einen Maklervertrag kündigen?
- Befristeter Maklervertrag vs. unbefristeter Maklervertrag: Wie klappt die Kündigung?
- Was ist eine ordentliche Kündigung des Maklervertrags?
- Welche Sonderfälle gibt es, wenn ich einem Makler kündigen möchte?
- Wird eine Aufwandsentschädigung fällig, wenn ich einen Maklervertrag kündige?
- Schritt für Schritt: Wie läuft eine Kündigung des Maklervertrags ab?
- Gibt es ein Muster, wenn ich den Maklervertrag kündigen möchte?
- Kann ich den Maklervertrag kündigen und privat verkaufen?
- Darf ich kündigen, wenn der Makler keinen Käufer findet?
- Fazit: Wie sieht die Kündigung eines Maklers in der Praxis aus?
1. Kann ich einen Maklervertrag kündigen?
Sie können einen Maklervertrag kündigen – allerdings hängt die Kündigung maßgeblich von der Vertragsart ab. Einen unbefristeten Maklervertrag dürfen Sie in der Regel jederzeit beenden, häufig sogar ohne Frist. Bei befristeten Verträgen ist eine Kündigung meist erst zum Laufzeitende möglich, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund wie eine Pflichtverletzung des Maklers vor. Wurde der Vertrag online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, können Sie den Maklervertrag widerrufen und innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Kündigung des Maklervertrags immer schriftlich erfolgen.
2. Befristeter Maklervertrag vs. unbefristeter Maklervertrag: Wie klappt die Kündigung?
Ob und wie Sie einen Maklervertrag kündigen können, richtet sich nach der gewählten Vertragsart. Das Gesetz räumt Auftraggebern grundsätzlich Kündigungsrechte ein, diese werden jedoch durch Laufzeit, Exklusivität und vertragliche Regelungen konkret ausgestaltet. Während manche Maklerverträge flexibel beendet werden können, binden andere den Eigentümer für einen festen Zeitraum. Auch mögliche Schadensersatzansprüche sowie Kündigungsfristen spielen bei den verschiedenen Maklerverträgen eine Rolle. Prüfen Sie daher genau, welche Art von Maklerauftrag vorliegt, um Ihre Möglichkeiten und Risiken genau zu kennen, wenn Sie einen Makler kündigen.
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Befristeten Maklervertrag kündigen
Ein befristeter Maklervertrag wird für eine feste Laufzeit abgeschlossen, häufig drei bis sechs Monate. Während dieser Zeit hat der Makler das exklusive Recht, die Immobilie zu vermarkten. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Vorzeitig können Sie den Maklervertrag nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn der Makler nicht tätig wird oder seine Pflichten verletzt. Achten Sie zudem auf automatische Verlängerungsklauseln, da sich die Laufzeit des Maklervertrags sonst ungewollt verlängern kann.
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Unbefristeten Maklervertrag kündigen
Ein unbefristeter Maklervertrag, häufig als einfacher Maklerauftrag ausgestaltet, bietet Eigentümern maximale Flexibilität. Sie können den Makler jederzeit und in der Regel ohne Angabe von Gründen kündigen, oft sogar fristlos. Grundlage ist § 627 BGB, der Dienstverträge besonderer Art betrifft. Eine feste Kündigungsfrist des Maklervertrags besteht meist nicht. Auch hier empfiehlt sich die schriftliche Kündigung, um den Zeitpunkt eindeutig nachweisen zu können. Eine Aufwandsentschädigung fällt bei ordnungsgemäßer Kündigung üblicherweise nicht an.
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Einfachen Makleralleinauftrag kündigen
Beim einfachen Makleralleinauftrag verpflichten Sie sich, nur einen Makler zu beauftragen, dürfen jedoch selbst weiterhin einen Käufer suchen. Diese Vertragsart ist meist befristet. Während der Laufzeit können Sie den Maklerauftrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen, etwa bei fehlender Vermarktungsleistung. Endet die vereinbarte Laufzeit, läuft der Vertrag automatisch aus, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig, um unerwünschte Bindungen und eine mögliche Aufwandsentschädigung zu vermeiden, wenn Sie den Maklervertrag kündigen.
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Qualifizierter Alleinauftrag kündigen
Der qualifizierte Alleinauftrag ist die strengste Form des Maklervertrags. Sie verpflichten sich hier nicht nur zur Exklusivität, sondern auch dazu, keine eigenen Verkaufsbemühungen zu unternehmen. Diese Verträge sind nahezu immer befristet. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit in der Regel ausgeschlossen. Sie können den Makler nur außerordentlich kündigen, wenn er seine Pflichten erheblich verletzt, etwa bei Untätigkeit. Ohne einen wichtigen Grund ist die Kündigung des Maklervertrags erst zum Laufzeitende möglich.
immoverkauf24 Tipp
Schließen Sie keine Maklerverträge mit langen Laufzeiten ab, da Ihnen während der Laufzeit eines befristeten Maklervertrags kein ordentliches Kündigungsrecht zusteht.
3. Was ist eine ordentliche Kündigung des Maklervertrags?
Eine ordentliche Kündigung beendet einen unbefristeten Maklervertrag regulär zu einem bestimmten Zeitpunkt, bei der die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist (häufig zwischen einem und drei Monaten) eingehalten wird. Sie unterscheidet sich von der außerordentlichen, fristlosen Kündigung, die nur bei gravierenden Pflichtverletzungen oder wichtigen Gründen möglich ist.
Die ordentliche Kündigung eines Maklervertrags ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch stark von der vereinbarten Vertragsart ab. Bei unbefristeten Verträgen können Sie den Maklervertrag kündigen, solange keine anderslautende Regelung besteht, meist unter Einhaltung einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist. Ist der Maklervertrag befristet, ist eine ordentliche Kündigung häufig erst zum Laufzeitende zulässig und verhindert, dass sich dieser automatisch verlängert. Kosten entstehen bei der ordentlichen Kündigung eines Maklervertrags in der Regel nicht, sofern keine Aufwandsentschädigung im Maklervertrag vereinbart wurde. Auch eine Maklerprovision fällt nur an, wenn der Makler bereits erfolgreich tätig war und ein ursächlicher Zusammenhang zum Verkauf besteht.
immoverkauf24 Hinweis
Auch bei der ordentlichen Kündigung eines Maklerauftrags sollten Sie stets schriftlich vorgehen und die Vertragsklauseln sowie Fristen genau prüfen. Wer seinen Makler kündigen möchte, vermeidet so unnötige Streitigkeiten und rechtliche Risiken.
4. Welche Sonderfälle gibt es, wenn ich einem Makler kündigen möchte?
Neben der ordentlichen Kündigung des Maklervertrags gibt es mehrere Sonderfälle, in denen Sie einen Makler auch abseits der regulären Kündigungsfrist kündigen können. Dazu zählen insbesondere der Widerruf des Maklervertrags, die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sowie Probleme mit einer unangemessen langen Laufzeit des Maklervertrags. In vielen dieser Fälle besteht trotz laufender Zusammenarbeit die Möglichkeit, den Maklerauftrag zu beenden. Entscheidend sind immer Vertragsart, Zeitpunkt und die konkreten Umstände. In der Praxis spielen zudem Dokumentation, Fristen sowie eine klare Kommunikation zentrale Rollen.
Maklervertrag widerrufen: Wie kann man vom Maklerauftrag zurücktreten?
Der Widerruf des Maklervertrags ist ein gesetzlich geregeltes Verbraucherrecht und greift vor allem bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurden – etwa online, per E-Mail oder telefonisch. Indem Sie den Maklervertrag widerrufen, können Sie sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen. Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, idealerweise schriftlich per E-Mail oder Brief. Wichtig ist, dass Sie die Widerrufsfrist einhalten und prüfen, ob Sie dem Makler bereits erlaubt haben, vor Ablauf dieser Frist tätig zu werden. In diesem Fall kann bei einem wirksamen Widerruf unter Umständen eine anteilige Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangt werden.
Wann ist der Widerruf des Maklervertrags möglich?
- Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume (z.B. online, Telefon, E-Mail)
- Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss
- Keine Begründung erforderlich
- Schriftliche Erklärung empfohlen
- Wertersatz möglich, wenn Leistungen vor Fristablauf ausdrücklich gewünscht wurden
Beispiel: Maklervertrag widerrufen
Sie möchten Ihr Haus verkaufen und schließen einen Maklervertrag per E-Mail ab. Nach wenigen Tagen entscheiden Sie sich um und erklären innerhalb von 14 Tagen schriftlich den Widerruf des Maklervertrags. Hat der Makler bereits ein Exposé erstellt und Sie hatten der Tätigkeit zugestimmt, kann er dafür eine anteilige Vergütung verlangen. Ohne solche Leistungen bleibt der Widerruf für Sie kostenfrei.
Wann greift die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund?
Die außerordentliche Kündigung eines Maklervertrags ermöglicht es Ihnen, den Makler sofort zu kündigen, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund besteht, wenn Ihnen die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, etwa wegen gravierender Pflichtverletzungen des Maklers. Dazu zählen unter anderem Untätigkeit, falsche Angaben oder ein nachhaltiger Vertrauensverlust. Die Kündigung des Maklervertrags muss zeitnah erfolgen, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von dem Kündigungsgrund erfahren haben (§626 Absatz 2 BGB). Eine sorgfältige Dokumentation der Gründe ist in der Praxis besonders wichtig.
Wann greift das außerordentliche Kündigungsrecht bei Maklerverträgen?
- Fehlende oder unzureichende Vermarktungsaktivitäten
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Falsche oder irreführende Informationen
- Vertrauensbruch oder Interessenkonflikte
- Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes
Beispiel: Außerordentliche Kündigung eines befristeten Maklervertrags
Ein Makler soll Ihre Wohnung verkaufen und verpflichtet sich innerhalb seiner sechsmonatigen Vertragslaufzeit zu regelmäßigen Besichtigungen und Inseraten. Er zeigt jedoch über Wochen keinerlei Aktivität und reagiert nachweislich nicht auf Rückfragen. In diesem Fall können Sie den Immobilienmakler kündigen und den Maklerauftrag aus wichtigem Grund außerordentlich beenden.
Kann ich einen Maklervertrag bei zu langer Laufzeit kündigen?
Eine unangemessen lange Maklervertrag-Laufzeit kann rechtlich problematisch sein. Nach der Rechtsprechung gelten Laufzeiten von etwa sechs bis acht Monaten als üblich. Wird der Auftraggeber jedoch durch eine deutlich längere Bindung in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eingeschränkt, kann der Vertrag als sittenwidrig (§138 Abs.1 BGB) und damit unwirksam angesehen werden.
Ob eine Laufzeit tatsächlich zu lang ist, hängt immer vom Einzelfall ab, etwa von der Art der Immobilie, der Marktsituation oder dem vereinbarten Leistungsumfang. Auftraggeber haben in solchen Fällen die Möglichkeit, den Maklervertrag außerordentlich zu kündigen oder sich auf die Unwirksamkeit des Vertrags zu berufen.
5. Wird eine Aufwandsentschädigung fällig, wenn ich einen Maklervertrag kündige?
Bei einer Kündigung des Maklervertrags kann es zu einer Aufwandsentschädigung an den Makler kommen, falls der Makler zum Kündigungszeitpunkt schon mit der Vermarktung der Immobilie begonnen hat. Ansprüche auf Schadensersatz kommen insbesondere in Betracht, wenn die Kündigung des Maklervertrags unwirksam war oder der Eigentümer seinerseits vertragliche Pflichten verletzt hat. In der Regel entstehen Eigentümern bei Kündigung eines Maklervertrags jedoch keine Kosten, da der Makler nur bei Erfolg Anspruch auf seine Maklerprovision hat. Wurde allerdings im Maklervertrag explizit vereinbart, dass dem Makler auch bei Nicht-Erfolg die Aufwendungen für die Verkaufsbemühungen zu erstatten sind, so können bei Kündigung schnell 2.000 oder 3.000 Euro Kosten auf den Eigentümer zukommen.
Beispiel: Maklervertrag kündigen mit Aufwandsentschädigung
Der Eigentümer schließt einen Makleralleinauftrag mit einer Provision von 6,25 % ab. Trotz Alleinauftrag beauftragt er noch einen weiteren Makler, der das Haus für einen Verkaufspreis von 400.000 € vermittelt. Der erste Makler kann jedoch nachweisen, dass er 15 Besichtigungen organisiert und 8 qualifizierte Interessenten gefunden hat. Das Gericht verurteilt den Eigentümer zur Aufwandsentschädigung von 8.000 € (ca. 32 % der Provision) plus Rechtsanwaltskosten von 1.500 €.
immoverkauf24 Hinweis
Hat der Makler bereits einen Interessenten vermittelt, mit dem nach Kündigung des Maklervertrags ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt, so hat der Immobilienmakler Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision.
6. Schritt für Schritt: Wie läuft eine Kündigung des Maklervertrags ab?
Wer einen Maklervertrag kündigen möchte, sollte strukturiert und rechtssicher vorgehen. Für Verkäufer und Käufer ist das richtige Vorgehen gleichermaßen entscheidend, um unnötige Kosten, Streitigkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden. Mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise stellen Sie sicher, dass die Kündigung des Maklervertrags wirksam, nachvollziehbar und gut dokumentiert erfolgt.
- Schritt 1: Maklervertrag prüfen
Lesen Sie den bestehenden Maklervertrag sorgfältig durch und achten Sie besonders auf die Laufzeit, die vereinbarte Kündigungsfrist sowie Sonderregelungen zu Widerruf oder außerordentlicher Kündigung.
- Schritt 2: Kündigungsart festlegen
Klären Sie, ob Sie ordentlich kündigen, den Maklervertrag widerrufen oder den Makler aus wichtigem Grund kündigen möchten, da davon Fristen, Form und mögliche Kosten abhängen.
- Schritt 3: Kündigungsfrist berechnen
Ermitteln Sie die zutreffende Kündigungsfrist aus dem Vertrag oder dem Gesetz, um sicherzustellen, dass Sie den Maklerauftrag rechtzeitig und wirksam kündigen.
- Schritt 4: Kündigungsschreiben formulieren
Verfassen Sie ein sachliches Schreiben mit eindeutiger Erklärung, Angabe des Vertrags, dem gewünschten Kündigungsdatum und – falls erforderlich – einer kurzen Begründung. Nutzen Sie gerne unser kostenloses Muster, wenn Sie den Maklervertrag kündigen möchten.
- Schritt 5: Schriftform wählen
Senden Sie die Kündigung des Maklervertrags immer schriftlich, idealerweise per Einwurf- oder Übergabe-Einschreiben, um einen belastbaren Nachweis über den Zugang zu haben.
- Schritt 6: Bestätigung anfordern
Bitten Sie den Makler ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungszeitpunkts, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
- Schritt 7: Leistungen und Kosten prüfen
Kontrollieren Sie, ob bis zum Kündigungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden, für die eine Aufwandsentschädigung verlangt werden könnte, etwa bei vereinbarter Kostenerstattung.
- Schritt 8: Dokumentation sichern
Bewahren Sie Vertrag, Kündigungsschreiben, Versandnachweise und Korrespondenz vollständig auf, um bei Rückfragen oder Streitfällen abgesichert zu sein.
- Schritt 9: Gespräch als Option nutzen
In der Praxis kann es sinnvoll sein, vorab das Gespräch zu suchen, da viele Makler bei fehlenden Erfolgsaussichten einvernehmlich einer Vertragsbeendigung zustimmen.
- Schritt 10: Nach Kündigung neu planen
Nach erfolgreicher Kündigung können Sie entscheiden, ob Sie privat verkaufen oder einen neuen Makler beauftragen – diesmal mit klar geregelter Laufzeit und Kündigungsbedingungen.
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7. Gibt es ein Muster, wenn ich den Maklervertrag kündigen möchte?
Wenn Sie einen Maklervertrag kündigen möchten, schreibt das Gesetz grundsätzlich keine bestimmte Form vor. Aus Gründen der Beweisbarkeit ist die schriftliche Kündigung des Maklervertrags jedoch dringend zu empfehlen, idealerweise per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Entscheidend ist, dass Ihre Erklärung eindeutig ist und dem Makler nachweislich zugeht. Damit Sie den Maklerauftrag erfolgreich kündigen können, sollten die nachfolgenden Angaben nicht im Schreiben fehlen.
Diese Inhalte muss die Kündigung des Maklers enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Auftraggebers
- Name und Anschrift des Immobilienmaklers
- Datum der Kündigung
- Eindeutige Erklärung, dass Sie den Maklervertrag kündigen
- Bezeichnung des Maklervertrags oder Vertragsdatums
- Kündigungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Frist
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung
- Eigenhändige Unterschrift oder eindeutige Absenderkennung
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Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung, um den Maklervertrag zu kündigen. Dieses ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, bietet jedoch eine solide Grundlage. Wichtig ist, dass Sie das Muster immer an Ihre persönliche Situation, den konkreten Vertrag und den Kündigungsgrund anpassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Muster für den Widerruf des Maklervertrags – was ist anders?
Einen Maklervertrag zu widerrufen, ist nicht mit der Kündigung gleichzusetzen. Der Widerruf des Maklervertrags kommt nur in Betracht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde und die 14-tägige Widerrufsfrist noch läuft. Inhaltlich ähnelt das der Widerruf zwar einer Kündigung, unterscheidet sich jedoch durch den klaren Bezug auf das gesetzliche Widerrufsrecht und den Verzicht auf Fristen oder Begründungen. Auch hier gilt: Die Erklärung muss eindeutig sein und rechtzeitig beim Makler eingehen.
8. Kann ich den Maklervertrag kündigen und privat verkaufen?
Grundsätzlich ist es möglich, einen Maklervertrag zu kündigen und anschließend privat zu verkaufen – allerdings nur, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, welche Art von Maklervertrag besteht. Bei unbefristeten Verträgen können Sie den Makler häufig jederzeit kündigen. Bei befristeten Maklerverträgen oder Alleinaufträgen ist eine Kündigung des Maklervertrags meist erst zum Laufzeitende oder bei einem wichtigen Grund zulässig.
Besonders wichtig: Kündigen Sie den Maklervertrag nicht wirksam, riskieren Sie trotz Privatverkaufs eine Provisionsforderung, etwa wenn der Käufer ursprünglich durch den Makler nachgewiesen wurde. Prüfen Sie daher genau, ob Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten bereits erfolgt sind. Erst nach einer rechtssicheren Kündigung des Maklervertrags ist ein provisionsfreier Privatverkauf realistisch. Im Zweifel empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung, bevor Sie den Makler kündigen und selbst vermarkten.
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9. Darf ich kündigen, wenn der Makler keinen Käufer findet?
Grundsätzlich schuldet ein Makler keinen Verkaufserfolg, sondern nur ernsthafte und nachweisbare Bemühungen. Bleiben auch die Bemühungen aus, kann eine Kündigung des Maklervertrags gerechtfertigt sein – beispielsweise als außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
Am einfachsten ist die Kündigung des Maklers bei einem unbefristeten Vertrag. Findet der Immobilienmakler keinen Käufer, können Sie ihm meist jederzeit kündigen. Ist der Maklerauftrag hingegen befristet oder als Alleinauftrag ausgestaltet, ist eine ordentliche Kündigung häufig erst zum Ende der Laufzeit möglich. In diesen Fällen sollten Sie Ihre Immobilie trotz ausbleibendem Verkaufserfolg erst nach wirksamer Kündigung privat verkaufen, um Provisionsansprüche oder Aufwandsentschädigungen zu vermeiden.
10. Fazit: Wie sieht die Kündigung eines Maklers in der Praxis aus?
In der Praxis zeigt sich, dass die Kündigung eines Maklers oft weniger konfliktbehaftet ist, als viele Immobilienverkäufer zunächst vermuten. Zwar entscheiden Vertragsart, Laufzeit und Kündigungsrechte darüber, ob und wann Sie einen Maklervertrag kündigen können, doch ebenso wichtig ist die tatsächliche Zusammenarbeit. Ein Makler ist auf Ihre Mitwirkung und Ihr Vertrauen angewiesen – ohne Verkaufsabsicht oder bei gestörtem Verhältnis fehlt die Grundlage für eine erfolgreiche Vermittlung. Deshalb lassen sich viele Vertragsverhältnisse einvernehmlich beenden, selbst wenn formal noch keine Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, klare Erwartungen formuliert und seine Rechte kennt, spart Zeit, Kosten und unnötige Auseinandersetzungen. In der Realität ist Transparenz oft der effektivste Weg zu einer sauberen und rechtssicheren Lösung.
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Die Bindung hängt von der Art des Maklervertrags ab. Unbefristete Verträge können in der Regel jederzeit gekündigt werden, befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit (meist 6 bis 8 Monate), außer bei wichtigen Gründen für eine außerordentliche Kündigung.
Üblich und rechtlich unbedenklich sind Laufzeiten von sechs bis acht Monaten. Längere Laufzeiten können bei schwer vermarktbaren Immobilien angemessen sein. Unangemessen lange „Knebelverträge“ gelten als sittenwidrig und sind nach § 138 BGB unwirksam.
Mit der Kündigung endet die vertragliche Pflicht des Maklers, weiterhin Verkaufsbemühungen zu unternehmen. Abhängig vom Vertrag kann eine Aufwandsentschädigung fällig werden, und der Eigentümer kann unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen privat weiterverkaufen.
Eine Aufwandsentschädigung wird nur in Ausnahmefällen fällig. Bei unbefristeten Verträgen oder rechtzeitiger Kündigung fällt normalerweise keine Entschädigung an. Wurde der Makler bereits tätig, können jedoch anteilige Kosten für erbrachte Leistungen verlangt werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Ein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn der Makler bereits einen nachweisbaren Käufer präsentiert hat, der den Kaufvertrag zu den vereinbarten Bedingungen abschließt. Erfolgt keine Kaufvermittlung, endet der Provisionsanspruch mit der Kündigung.
Bei unbefristeten Verträgen kann dem Makler oft fristlos gekündigt werden. Befristete Maklerverträge enden grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit – eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nur bei wichtigen Gründen möglich.
Sobald der Maklervertrag wirksam beendet ist, dürfen Sie die Immobilie privat veräußern. Bei einfachen und qualifizierten Makleralleinaufträgen kann eine exklusive Vereinbarung bestehen – prüfen Sie die Vertragsart daher genau, um sicherzustellen, dass keine vertraglichen Ausschlussfristen bestehen.
