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Erbschaftssteuer 2013 – Staat will Mehreinnahmen zu Lasten der Bürger

Erbschaft 07.01.2013 Kirsten Ohlendorf
Erbschaftssteuer

Die Experten sind sich einig: es ist nicht eine Frage, ob die Erbschaftssteuer steigt, sondern nur wann. Wer Geldvermögen oder Immobilien noch steuerfrei vererben möchte, sollte sich rechtzeitig über die Gestaltungsmöglichkeiten und Freibeträge bei der Erbschaftssteuer informieren.

Jahressteuergesetz 2013: „Cash GmbH“ künftig kein Steuerschlupfloch mehr

Das größte Steuerschlupfloch bei der Erbschaftssteuer würde die Bundesregierung gerne schon im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 stopfen. Und darum geht es: Viele reiche Bürger haben in der Vergangenheit ihr Vermögen in einer GmbH versteckt und so teilweise ganz erbschaftssteuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Dieser gängigen Praxis, die dem Bundesland Nordrhein-Westfalen alleine in einem konkreten Fall 60 Millionen Euro gekostet hat, soll künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Gemäß der aktuellen Gesetzesvorlage wäre das in einer GmbH angesammelte Barvermögen nur dann noch steuerfrei vererbbar, wenn die Gelder weniger als zehn Prozent des Betriebsvermögens ausmachen.

Zwar ist das Jahressteuergesetz im November 2012 im Bundesrat gescheitert, doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesländer sind sich einig, dass eine derartige Regelung kommen wird, es geht nur um die konkrete Ausgestaltung.

Weitere Verschärfungen bei der Erbschaftssteuer erwartet

Angesichts von 2 Billionen Euro Schulden, die Bund und Länder in den letzten Jahrzehnten angehäuft haben, ist kaum vorstellbar, dass die Politiker sich NICHT an das Vermögen der Bürger heranmachen. Tatsächlich liegen die Pläne schon auf dem Tisch, die schon nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 Realität werden können. Die SPD schlägt neben einem Spitzensteuersatz von 49 Prozent die Einführung einer Vermögenssteuer und die Verschärfung der Erbschaftssteuer vor.

Auch das Institut für Deutsche Wirtschaftsforschung (DIW) macht Druck: So fordern die Ökonomen, dass die Vergünstigungen bei der Vererbung von Eigenheimen gestrichen werden. Getreu dem Motto: wer sich sein Einkommen durch harte Arbeit verdient hat, soll nicht schlechter gestellt werden als ein Erbe, der ohne eigene Leistung zu Vermögen gekommen ist.

Große Erbschaftswelle rollt auf Deutschland zu – immer öfter werden Immobilien vererbt

Bis zum Jahr 2020 werden 5,7 Mio. Haushalte über 2 Billionen Euro erben. Rainer Braun vom Deutschen Institut für Altersvorsorge: “Wir erleben die vermögendste Erbengeneration, die Deutschland je hatte.” 305.000 Euro hinterlässt ein Erblasser durchschnittlich. Und immer öfter werden Immobilien auf die nächste Generation übertragen. Gemäß einer bundesweiten Studie der Postbank werden künftig bei zwei von drei Erbfällen Immobilien vererbt. Die Wahrscheinlichkeit, eine Immobilie zu erben, steigt um 50% laut Michael Meyer, Vertriebsvorstand der Postbank.

Immobilien vererben – weitere Informationen

Wer sich näher über das Thema Immobilien vererben bzw. Haus erben informieren möchte, kann dies im Ratgeberbereich von immoverkauf24 tun oder sich an der telefonischen Hotline von immoverkauf24 erkundigen: 0800 – 100 42 15

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