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Gutachten: Geplante Regelung zum Bestellerprinzip ist verfassungswidrig

Makler 10.06.2014 Kathleen Dornberger
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Die Debatten um den Gesetzesentwurf von SPD und Union für das Bestellerprinzip laufen derzeit auf Hochtouren. Im März legte der Bundesjustizminister Heiko Maas einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Daraufhin hat sich der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen im Auftrag des Immobilienverbandes mit dem Gesetzentwurf befasst und erstellte ein Rechtsgutachten. Das Resultat ist eindeutig: der Gesetzentwurf zur Neureglung des Maklerhonorars verstößt gegen die Verfassung.

Eingriff in die Vertragsfreiheit

Das Bestellerprinzip besagt im Allgemeinen, dass bei Vermietungen derjenige den Immobilienmakler bezahlen soll, der ihn auch beauftragt hat. Generell klingt dieses Prinzip vernünftig und wird besonders als Entlastung für Immobiliensuchende empfunden, da sie künftig eine Immobilie provisionsfrei mieten können.

In der aktuellen Diskussion geht es aber nicht nur um das Bestellerprinzip als solches, sondern vor allem darum, das der Vermieter grundsätzlich den Immobilienmakler bezahlen soll. Im Umkehrschluss hieße das, dass der Mieter gar nicht mehr die Freiheit hätte einen Makler zu beauftragen, der ihn bei der Wohnungssuche unterstützt. Dieser Ansatz bedeutet daher einen politischen Eingriff in die Vertragsfreiheit, der laut einem Rechtsgutachten des Immobilienverbands IVD deutlich zu weit geht.

Bestellerprinzip im Alltag

Unklarheit besteht immer noch darüber, wie sich das Bestellerprinzip, wenn es endgültig gesetzlich geregelt ist, denn im Alltag umsetzen lässt. Nach wie vor gibt es vielerlei Bedenken. So geht Prof. Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts davon aus, dass die Vermieter die Provision künftig in die Miete einkalkulieren werden. Damit könnte die Einführung des Bestellerprinzips zu steigenden Mieten beitragen.

Probleme könnten auch dadurch entstehen, dass Vermieter, die künftig selbst vermieten wollen, um die Maklerprovision zu sparen, sich nicht hinreichend mit der Mietgesetzgebung auskennen. Mietstreitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern wären vorprogrammiert. Darin könnte aber auch eine Chance für die Maklerbranche liegen. So gehen Experten davon aus, dass sich durch das Bestellerprinzip noch mehr die Spreu vom Weizen trennen wird. Makler, die exzellenten Service bieten, gute Mieter finden und ausgewogene Verträge abschließen, könnten künftig mehr denn je als Dienstleister gefragt sein.

Abschließend gilt es zu sagen, dass es in den Gesprächen der Parteien bisher um Ansätze des Gesetzesentwurfs geht, die offenen Fragen noch geklärt werden müssen und mit in die Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden.

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