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Streit um neue Regelung zur CO2-Abgabe bei Vermietungen

Vermietung 21.05.2021 Christiane Tauer
Betriebskosten

Wer soll die seit Anfang des Jahres geltende CO2-Abgabe auf Öl und Gas bei Vermietungen tragen? Diese Frage sorgt in Politik und Wohnungswirtschaft für großen Zündstoff. Eigentlich hatte die Bundesregierung vergangene Woche nach längeren Diskussionen entschieden, dass sich Mieter und Vermieter die Kosten künftig teilen. Doch dieser Beschluss könnte nach scharfer Kritik aus der Immobilienbranche schon wieder hinfällig sein, wie die Reaktionen aus der Politik zeigen. „Die pauschale Beteiligung der Vermieter an der CO2-Abgabe würde bei ihnen mehr Ärger auslösen als echte Anreize für mehr CO2-Einsparung bieten", so Guido Beermann (CDU), Vorsitzender des Wohnungsbauausschusses der Bundesrats. Jetzt soll nach einer neuen Lösung gesucht werden, die die Interessen der Vermieter stärker berücksichtigt.

Worum geht es bei der CO2-Abgabe?

Die sogenannte CO2-Abgabe, auch CO2-Preis genannt, ist eine Abgabe für fossile Brennstoffe im Gebäude. Sie ist Teil des Klimaschutzgesetzes und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Der CO2-Preis soll Investitionen in effizientere Heizungsanlagen fördern, da für sie die Kosten geringer ausfallen als für ältere, ineffiziente Öl- und Gasanlagen.  

Was sind die Kritikpunkte an der bisherigen Regelung?

Bisher haben Vermieter die Möglichkeit, die CO2-Abgabe über die allgemeinen Heizkosten zu 100 Prozent auf die Mieter umzulegen. Daran hatten unter anderem die SPD und die oppositionellen Grünen sowie der Deutsche Mieterbund und die Deutsche Umwelthilfe Kritik geübt. Ihre Forderung: Die Kosten müssten vollständig von den Vermietern getragen werden, denn nur sie könnten darüber entscheiden, welche Anlage in einem Haus installiert wird bzw. ob man eine bestehende Heizung austauscht. Mit der bisherigen Regelung würden zum einen einkommensschwache Haushalte stärker belastet als ohnehin schon, zum anderen werde das Ziel des Klimaschutzgesetzes konterkariert. Denn welchen Anreiz hätten Vermieter, eine effizientere Heizungsanlage einzubauen, wenn sie die höheren Kosten der CO2-Abgabe gar nicht tragen müssten?

Wie fielen die Reaktionen auf die Neuregelung aus?

Auch die jetzt geplante Neuregelung findet nicht überall Zuspruch. Dass sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe teilen, wird insbesondere von Vertretern der Wohnungswirtschaft scharf kritisiert. So führt unter anderem der Eigentümerverband Haus und Grund ins Feld, dass Vermieter keinerlei Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter hätten. Das Geld, das für den CO2-Preis ausgegeben werden müsse, fehle künftig für energetische Sanierungen.

Wie könnte der Streit gelöst werden?

Möglich ist, dass sich die Parteien auf einen Vorschlag einigen, der bereits vor dem jüngsten Beschluss zur Kostenteilung im Raum stand. „Die einzig gerechte und wirksame Lösung beim CO2-Preis ist, dass sich die Höhe der umlagefähigen Kosten nach dem Energieverbrauch des Gebäudes richtet“, hatte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, gesagt. In der Praxis würde das so aussehen, dass in unsanierten Wohngebäuden der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen müsste, während in sanierten Gebäuden die Mieter diese Kosten übernähmen, denn dort sei ihr individuelles Heizverhalten entscheidend.

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