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Verträge zur Immobilien- und Baufinanzierung: Kreditnehmer bald ohne Widerrufsrecht?

Finanzierung 18.03.2016 Alexander Matzkewitz
Vorfälligkeitsentschädigung

Das Widerrufsrecht für fehlerhafte Kreditverträge zur Immobilien- und Baufinanzierung soll im Juni dieses Jahres auslaufen. Das Bundeskabinett hatte bereits im Januar den in Zusammenarbeit erstellten Gesetzesentwurf des Bundesfinanz- und Justizministeriums verabschiedet. Die geplante Gesetzesänderung betrifft alle Verträge die von 2002 bis 2010 unterzeichnet worden sind und unrechtmäßige Widerrufsbelehrungen beinhalten. Der Parlamentarische Staatssekretär des Verbraucherministerium Ulrich Kelber (SPD) rät dazu, die Widerrufsbelehrungen betroffener Verträge gründlich zu überprüfen. Die Kreditnehmer seien gut darin beraten, schnellstmöglich zu handeln und ihre fehlerhaften Verträge zu widerrufen.

Ein Großteil der Verträge sind unrechtmäßig

Untersuchungen der Stiftung Warentest belegen, dass 70 Prozent aller von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen unterhalb der gesetzlichen Rechtmäßigkeiten liegen. Wer aufgrund dessen seinen aktuellen Darlehensvertrag widerruft, nutzt die Chance den Kredit auf die aktuell niedrigen Zinsen umzuschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Kreditgeber zahlen zu müssen. Das Bundesjustizministerium räumt den Verbrauchern hierfür den Zeitraum bis zum 21. Juni 2016 ein. Ab dann gilt das Widerrufsrecht voraussichtlich als erlöscht.

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