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von Jasmin Löhr | Redakteurin im Bereich Immobilien

Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung: Inhalt, Rechtslage & kostenlose Vorlage (PDF)

Mit der Wohnungsgeberbestätigung, auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung genannt, bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder ausgezogen ist. Die Bestätigung müssen Mieter beim Ummelden ihres Wohnsitzes dem Einwohnermeldeamt vorlegen. Eine kostenlose PDF-Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung und alle Informationen finden Sie auf dieser Seite!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument für die An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
  • Vermieter müssen diese innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen, sonst drohen Bußgelder. Auch Mieter sind zur fristgerechten Vorlage verpflichtet.
  • Mit unserer kostenlosen Vorlage als PDF stellen Sie die Wohnungsgeberbescheinigung schnell, einfach und rechtssicher aus – ideal für Vermieter und Hauptmieter.

1. Wozu dient die Wohnungsgeberbestätigung?

Ziel der Wohnungsgeberbestätigung ist es, Scheinanmeldungen an einer Adresse zu verhindern, indem sie auch den Vermieter mit in die Pflicht nimmt (§19 Bundesmeldegesetz (BMG)). Stellt er falsche oder gar keine Bescheinigungen aus, drohen ihm empfindliche Strafen. Die Wohnungsgeberbescheinigung war 2002 abgeschafft und 2015 wieder eingeführt worden. Hintergrund der Wiedereinführung ist, dass manche Bürger durch das Anmelden an einer bestimmten Adresse, an der sie aber tatsächlich gar nicht leben, gewisse Vorteile erzielen wollen. So kam es beispielsweise immer wieder vor, dass Eltern, die für ihr Kind eine bessere Schule ausgesucht hatten als die, in deren Einzugsbereich ihr Wohnort liegt, auf Scheinanmeldungen zurückgriffen. Auch wurden falsche Adresse, etwa für Kreditkartenbetrug genutzt. Wenn eine Vermieterbestätigung erforderlich ist, fallen derartige Handlungen nicht mehr so leicht.

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Mieter, die ins Ausland ziehen, müssen bei Auszug aus ihrer bisherigen Wohnung dem Einwohnermeldeamt eine Mieterbescheinigung ihres bisherigen Vermieters vorlegen, um den Auszug gemäß Abmeldepflicht (§ 17 Abs. 2 BMG) zu belegen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist das nicht nötig. Dann reicht es, wenn der Wohnungsgeber der neuen Wohnung die Bestätigung erstellt.

2. Welche Informationen müssen in der Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein?

Die Bestätigung muss folgende Daten umfassen:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieters)
  • Anschrift der betreffenden Immobilie (Angabe des Stockwerks ist optional)
  • Datum des Einzugs oder Auszugs
  • Namen der meldepflichtigen Personen (auch Kinder)
  • Anschrift des Eigentümers der Wohnung (wenn nicht gleichzeitig Vermieter)

3. Wohnungsgeberbescheinigung PDF – kostenlose Vorlage für Vermieter

Mit unserer kostenlosen Wohnungsgeberbestätigung PDF-Vorlage haben Sie eine einfache, stressfreie und rechtssichere Lösung zur Hand. Nutzen Sie das Muster der Wohnungsgeberbestätigung, um alle Pflichtangaben korrekt einzutragen. Eine Kopie sollten Sie auch für Ihre eigene Dokumentation aufbewahren.

4. Welche Möglichkeiten und Pflichten gibt es, die Wohnungsgeberbestätigung an das Einwohnermeldeamt zu übermitteln?

  • Für Mieter

Wenn Sie als Mieter in eine neue Wohnung ziehen, geben Sie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung in Papierform persönlich beim An- oder Ummelden Ihres Wohnsitzes im Einwohnermeldeamt ab. Darüber hinaus können Sie auch einen Dritten mit der Ummeldung inklusive der Übermittlung der Wohnungsgeberbescheinigung beauftragen und ihm dafür eine Vollmacht ausstellen. Wir empfehlen Ihnen generell, sich vorab bei Ihrer Gemeinde oder Stadt zu informieren, welche Bedingungen gelten und welche Unterlagen benötigt werden. Die Städte stellen diese Informationen meist auf ihren Internetpräsenzen bereit.

  • Für Vermieter

Als Vermieter können Sie die Vermieterbescheinigung auch direkt an das Meldeamt senden. Wenn Sie sehr viele Wohnungen vermieten und häufig Vermieterbescheinigungen ausstellen müssen, nutzen Sie dafür am besten die elektronische Übermittlung, für die Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung einen entsprechenden Zugang eröffnet. Ihrem Mieter können Sie dann ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal nennen, das die Meldebehörde Ihnen mitteilt. Dieses Zuordnungsmerkmal kann der Mieter bei der Ummeldung angeben.

Es ist keine Vorlage der Vermieterbescheinigung nach offiziellen Strukturen oder Vorgaben notwendig. Als Vermieter können Sie die nötigen Daten auch niederschreiben und dem Mieter übergeben.

Wenn Sie es einfacher haben möchten, können Sie unsere Wohnungsgeberbescheinigung als PDF-Vorlage nutzen, die wir Ihnen hier zum kostenlosen Download anbieten. Einfach herunterladen, die Muster-Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und fertig!

5. Was passiert, wenn man zum Ummelden keine Vermieterbescheinigung mitbringt?

Beim Ummelden Ihres Wohnsitzes müssen Sie dem Einwohnermeldeamt auch eine Vermieterbescheinigung Ihres neuen Vermieters vorlegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt er Ihren Einzug in die Wohnung. Vergessen Sie die Bescheinigung, ist das zwar ärgerlich, aber nicht schlimm. Sie haben insgesamt zwei Wochen Zeit – gerechnet ab dem Einzugsdatum –, die Wohnungsgeberbestätigung nachträglich vorzulegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, drohen empfindliche Strafen.

6. Welche Frist gilt für die Vermieterbescheinigung?

Vermieter müssen ihren Mietern innerhalb von zwei Wochen nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, damit die fristgerechte Ummeldung beim Einwohnermeldeamt möglich ist (§ 17, § 19 BMG). Die Verantwortung zur fristgerechten Ausstellung der Vermieterbescheinigung liegt dabei ausdrücklich beim Wohnungsgeber, nicht beim Mieter. Allerdings sind Mieter dazu verpflichtet, sich im Anschluss fristgerecht umzumelden.

7. Was kostet eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Ausstellung einer Vermieterbescheinigung durch den Wohnungsgeber kostet nichts – auch unsere PDF-Vorlage zur Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Lediglich bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt können geringe Gebühren, abhängig von der zuständigen Gemeinde, anfallen. Diese Kosten beziehen sich jedoch auf die Ummeldung selbst, nicht auf die Bescheinigung.

8. Welche Strafen drohen Vermietern, die keine oder falsche Mieterbescheinigungen ausstellen?

Wenn Ihr Vermieter sich weigert, eine Vermieterbescheinigung auszustellen, sollten Sie sofort aktiv werden und die Meldebehörde darüber informieren. Er ist zur fristgerechten Ausstellung laut § 19 BMG verpflichtet. Füllt er die Bescheinigung verspätet, nicht korrekt oder gar nicht aus, handelt er ordnungswidrig. Ihm drohen dann bis zu 1.000 Euro Bußgeld (§54 BMG).

Noch drastischer fallen die Maßnahmen aus, wenn ein Vermieter zum Schein bestätigt, dass ein Mieter in seine Wohnung eingezogen ist. Die Geldbuße kann dann bei bis zu 50.000 Euro liegen.

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Wer nicht länger als sechs Monate an einem Wohnort lebt, weil er dort beispielsweise ein befristetes Praktikum absolviert, ist laut § 27 BMG Abs. 2 nicht verpflichtet, sich dort anzumelden. Bleibt er nach diesen sechs Monaten doch in der Wohnung, hat er sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde zu melden – und zwar mit gültiger Wohnungsgeberbescheinigung.

9. Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsgeberbestätigung und Meldebescheinigung?

Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um die Bestätigung Ihres Vermieters, dass Sie zu einem bestimmten Datum in die Wohnung eingezogen sind und dort nun leben. Die Meldebescheinigung hingegen ist ein amtlicher Nachweis der Meldung an einer bestimmten Wohnadresse. Sie dient zur Dokumentation des Wohnsitzes für andere Behörden – beispielsweise für die Kfz-Zulassungsstelle oder für das Standesamt zur Bestellung des Aufgebots – oder für Banken und Rentenversicherer. 

Ausgestellt wird die Meldebescheinigung von den Meldebehörden der Städte und Gemeinden, die dafür gar keine oder eine geringe Gebühr von einigen Euro erheben.

In der Meldebestätigung ist außerdem ein möglicher Zweitwohnsitz mit aufgeführt, der anders als der Erstwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen wird.

10. Wie erfolgt die Erstellung der Wohnungsgeberbestätigung bei Untermietern?

Wer als Mieter einen Untermieter aufnimmt, gilt rechtlich selbst als Wohnungsgeber und muss die Wohnungsgeberbestätigung für den Untermieter ausstellen. Der Wohnungseigentümer ist dazu nicht verpflichtet. Die Bestätigung muss dieselben Angaben enthalten wie eine gewöhnliche Vermieterbestätigung. Außerdem gilt: Auch beim Auszug ist der Hauptmieter zur Ausstellung verpflichtet.

11. Benötigt man eine Wohnungsgeberbestätigung beim Umzug in die eigene Immobilie?

Auch wenn Sie einen Immobilienkauf getätigt haben und in die eigene Immobilie einziehen, müssen Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. In diesem Fall stellen Sie sich die Wohnungsgeberbescheinigung jedoch selbst aus.

Dazu können Sie ganz einfach „Selbsterklärung bei Wohneigentum“ in unserem kostenlosen PDF-Download zur Wohnungsgeberbescheinigung ankreuzen.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Wohnungsgeberbestätigung
Was ist eine Vermieterbescheinigung?

Eine Vermieterbescheinigung bestätigt offiziell den Ein- oder Auszug eines Mieters und dient der An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 BMG) und soll Scheinanmeldungen verhindern. Umgangssprachlich wird auch von der Wohnungsgeberbestätigung gesprochen.

Brauche ich eine Vermieterbescheinigung für Wohngeld?

Ja, bei einem Antrag auf Wohngeld verlangen viele Behörden eine Vermieterbescheinigung, um das Mietverhältnis sowie die Miethöhe und die Nebenkosten nachzuweisen. Diese Bescheinigung ergänzt die Meldeunterlagen und stellt sicher, dass die Angaben im Wohngeldantrag korrekt belegt sind.

Woher bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie vom Vermieter, Eigentümer oder einer beauftragten Hausverwaltung. Bei Untermietverhältnissen stellt der Hauptmieter eine entsprechende Mieterbestätigung aus. Für Eigennutzer gilt die Selbsterklärung. Wichtig ist, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten sind.

Ist eine Wohnungsgeberbescheinigung Pflicht?

Ja. Nach § 17 und § 19 BMG ist die Wohnungsgeberbescheinigung Pflicht, wenn Sie einziehen oder ins Ausland ausziehen. Ohne Vorlage beim Einwohnermeldeamt drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro – bei Scheinanmeldungen sogar bis zu 50.000 Euro.

Ist eine Wohnungsgeberbescheinigung als PDF-Vorlage rechtssicher?

Eine Vorlage oder ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung, beispielsweise als PDF, ist rechtssicher, wenn es vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form, entscheidend sind die Angaben nach § 19 BMG: Wohnungsgeberdaten, Anschrift, Einzugs- oder Auszugsdatum und meldepflichtige Personen.

Wie kann ich eine Mieterbescheinigung ausstellen?

Eine Mieterbescheinigung können Sie als Vermieter oder Hauptmieter formlos ausstellen, indem Sie alle erforderlichen Daten wie Anschrift, Einzugsdatum und Name des Mieters aufschreiben und unterzeichnen. Nutzen Sie eine Vermieterbescheinigung-Vorlage, wird das Ausfüllen noch einfacher.

Ist Vermieterbestätigung und Mieterbestätigung dasselbe?

Beide Begriffe werden oft synonym genutzt, unterscheiden sich aber leicht. Eine Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument (§ 19 BMG) zur Bestätigung des Ein- oder Auszugs. Eine Mieterbestätigung meint oft dasselbe, kann aber auch als informelle Bestätigung des Mietverhältnisses verstanden werden.

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