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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Vordruck – hier Muster-PDF

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird von immer mehr Vermietern verlangt. Der Grund: Eine solche Mietschuldenfreiheitsbestätigung liefert neben der Mieterselbstauskunft und der Schufa-Auskunft einen weiteren wichtigen Anhaltspunkt dafür, wie es um die Zahlungsmoral von Mietinteressenten steht.

Für Mieter auf Wohnungssuche ist es in der Regel unkompliziert, eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung vorzulegen: Sie können hierfür einfach über einen kostenlosen PDF-Download auf ein Muster zurückgreifen. Diese Vorlage muss dann nur noch ausgefüllt und dem bisherigen Vermieter zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

1. Muss man als Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung abgeben?

Paar mit Mietschulden

Vielerorts hat es sich unter Vermietern eingebürgert, dass sie von potenziellen Mietern eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung verlangen. Dies liegt unter anderem daran, dass sie sich gegen Mietnomaden absichern wollen und die Bonität des Mietinteressenten besser einschätzen möchten. Allerdings sind Mietinteressenten nicht zur Abgabe verpflichtet. Gerade in begehrten Wohngegenden mit großer Nachfrage nach Wohnungen kann es jedoch nachteilig sein, wenn sie die Mietschuldenfreiheit nicht vorlegen können. Daher sollten Wohnungssuchende versuchen, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von ihrem ehemaligen Vermieter zu erhalten. Am einfachsten geht dies mit Hilfe eines Vordrucks, den der Mieter ausfüllt. Der bisherige Vermieter hat damit kaum Arbeit und muss lediglich unterschreiben.

Tipp von immoverkauf24:

Hier finden Sie einen kostenlosen Vordruck für die Mieterselbstauskunft.

Es kann allerdings sein, dass der Vermieter nicht mitspielt und die Mietschuldenfreiheitsbestätigung nicht ausstellen will. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 238/08) vom 30. September 2009 kann er hierzu nicht gezwungen werden. Allerdings kann auch der Mieter dazu beitragen, dass die Bescheinigung nicht unterschrieben wird: Hat er beispielsweise aufgrund von Mängeln die Miete gekürzt oder etwa überhöhte Betriebskosten nicht vollständig gezahlt, hat er zwar möglicherweise zu Recht gehandelt, wird aber möglicherweise vom Vermieter keine Bestätigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Mieten erhalten.
Eine weitere Möglichkeit, die pünktlichen Mietzahlungen zu bescheinigen, besteht darin, sich vom Vorvermieter eine Quittung über die bisher gezahlten Mieten geben zu lassen. Hierzu sind sie gemäß § 368 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet.

Unser Tipp:

Ersatzweise kann der Nachweis pünktlich gezahlter Mieten auch über entsprechende Kontonachweise dokumentiert werden. Hier empfiehlt es sich, online die entsprechenden Kontoumsätze über die Suchfunktion herauszufiltern und diese Auflistung auszudrucken. So sieht der künftige Vermieter, dass Sie immer pünktlich gezahlt haben, erhält aber keinen Einblick in Ihre sonstigen Kontoaktivitäten.

2. Kann man als Vermieter auf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestehen?

Da es dem Vermieter im Wesentlichen frei steht, an wen er sein Wohneigentum vermietet, kann er das Vorlegen einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung zur Bedingung bei der Auswahl eines Mieters machen. Allerdings sollten Vermieter bedenken, dass die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung rechtliche keine Aussagekraft besitzt. So geht nicht immer aus der Bestätigung hervor, ob der Mieter beispielsweise die Betriebskosten immer pünktlich und vollständig bezahlt hat. Auch ist aus ihr meist nicht ersichtlich, für welchen Zeitraum sie eigentlich gilt.

Wichtig!

Sollte ein Mietinteressent eine gefälschte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen und erfährt der Vermieter später davon, kann er dem Mieter kündigen und zwar fristlos. Der Grund: Das Fälschen gilt als Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Das gilt auch, wenn das Mietverhältnis schon seit Jahren besteht.

3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von den Eltern?

Studierende oder Auszubildende, deren Eltern die Miete für die Wohnung übernehmen, können eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von deren Vermieter vorlegen.

Wer seine Miete für die erste eigene Wohnung selbst bezahlen wird und bisher noch nie einen Mietvertrag abgeschlossen hat, muss ohne diesen Nachweis auskommen. In diesem Fall sollte der Vermieter darauf hingewiesen werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass man die Bescheinigung nicht vorlegen kann oder will.

4. Können für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Kosten anfallen?

Der Vorvermieter kann für den Aufwand, der ihn für die Prüfung der Mietzahlungseingänge entsteht, eine Gebühr vom seinem bisherigen Mieter verlangen. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe dieser Kosten gibt es allerdings nicht. Teils werden für das Ausstellen der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Gebühren von bis zu 50 Euro verlangt.

5. Welche Kritik gibt es an der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Dass Mieter keinen Anspruch auf das Ausstellen einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ihres bisherigen Vermieters haben, liegt unter anderem daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Gefahr möglicher Nachteile für den Vermieter sieht. Dies könnte sich daraus ergeben, dass das Ausstellen der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den Vermieter zum Beispiel als Verzicht auf eventuell noch offene Betriebskostenzahlungen ausgelegt werden könnte. Um das zu vermeiden, müsste er Nachzahlungen sofort einfordern. Aus diesen Gründen ist das Ausstellen der Bescheinigung nicht verpflichtend vorgeschrieben. Zudem sehen die Gerichte keinen Nutzen für den neuen Vermieter, da die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine präzisen Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Mieters enthält.
Die Praxis vieler Vermieter, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu verlangen, wird von den Gerichten ebenfalls kritisch gesehen. Damit geraten beispielsweise Mieter in eine ungünstige Situation, die zu Recht ihre Miete beim bisherigen Vermieter gekürzt haben und keine Mietschuldenfreiheitsbestätigung vorlegen können, weil der Vermieter sich weigert.

6. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Untermieter

Wer zur Untermiete wohnt, hat nicht mit dem Vermieter der Wohnung, sondern dessen Mieter ein Mietverhältnis vereinbart. Daher muss die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung in diesem Fall vom Hauptmieter der Wohnung ausgestellt werden.

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