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Mietaufhebungsvertrag – Häufige Fragen für Mieter und Vermieter

Schließen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag, enthält dieser immer auch Angaben zur Kündigung des Vertrages. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses kann sowohl für Vermieter als auch den Mieter von Vorteil sein, in welchem Falle ein Mietaufhebungsvertrag vereinbart werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mietaufhebungsvertrag kommt dann zum tragen, wenn ein Mieter oder Vermieter einen vorzeitigen Auszug vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist wünschen.
  • Zieht der Mieter nicht zum Auszugsdatum aus und es ist nicht im Vertrag festgelegt, dass § 545 BGB nicht zur Anwendung kommen soll, verlängert sich der Vertrag stillschweigend.
  • Der Mieter hat nach Vorlage zur Unterschrift zwei Wochen Zeit den Vertrag zu widerrufen.
  • Ein Immobilienmakler kann bei einem Mietaufhebungsvertrag mit großem Handlungsgeschick unterstützen.

1. Mietaufhebungsvertrag: Was ist zu beachten?

Wenn sich Mieter oder Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag wünscht, so kann dies verschiedene Gründe haben. Will etwa der Vermieter die Immobilie verkaufen, so fällt erfahrungsgemäß der Verkaufspreis für eine frei gelieferte Wohnung ohne Mieter höher aus. Aber auch für den Mieter kann es vorteilhaft sein, das Mietverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden, zum Beispiel wenn er den Wohnort wechselt und vorzeitig aus seiner Mietwohnung auszieht.

Der Mietaufhebungsvertrag ersetzt die Vereinbarungen zur Kündigungsfrist, die mit dem ursprünglichen Mietvertrag getroffen wurden. Anders als beim Abschluss des Mietvertrags müssen die Vertragsparteien hierbei keinerlei gesetzliche Regelungen beachten. Allerdings sollten beide Beteiligten darauf achten, dass die Vereinbarung sich nicht als nachteilig für sie herausstellt.

Mieter wünscht vorzeitigen Auszug: Darauf sollten Vermieter achten

  • Zieht der Mieter vorzeitig aus, sollte die Vereinbarung so getroffen werden, dass dem Vermieter dadurch keine Nachteile entstehen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Mieter einen Nachmieter stellt, so dass Leerstand und Mietausfall vermieden werden.
  • Alternativ wäre es sinnvoll zu vereinbaren, dass der Mieter eine Kostenpauschale zahlt – oder die Miete bis zum regulären Ablauf der Kündigungsfrist weiter entrichtet. Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass der Mieter diesen Betrag nicht im vollen Umfang zahlen muss, wenn die Wohnung beispielsweise sofort weitervermietet werden konnte.

Vermieter wünscht vorzeitigen Auszug: Darauf sollten Mieter achten

  • Tritt der Vermieter an den Mieter mit der Bitte um vorzeitigen Auszug heran, sollte dieser ebenfalls darauf achten, keinen Nachteil zu erleiden, wenn er dem Wunsch nachkommt. In der Regel bietet der Vermieter eine Abfindung oder Entschädigung für den Auszug vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist an.
    Weitere Informationen dazu finden Sie im nächsten Punkt.
  • Der Mietaufhebungsvertrag sollte auf jeden Fall die Formulierung enthalten, dass § 545 BGB nicht zur Anwendung kommen soll.
    Dieser besagt, dass sich der Mietvertrag stillschweigend verlängert, wenn der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auszieht. Fehlt die Vereinbarung, hat der Vermieter allerdings noch zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses einzulegen.
    Ansonsten muss der Vertrag neu gekündigt werden.
Vermieterrechte

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Was muss der Mietaufhebungsvertrag enthalten?

  1. Angaben zu Mieter und Vermieter
  2. Genaue Bezeichnung der Wohnung
  3. Genaues Auszugsdatum
  4. Konkrete Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen
  5. Konkrete Vereinbarungen zur Mietkaution und zu den Betriebskosten
  6. Falls erforderlich: konkrete Vereinbarungen zur Entschädigung/Abfindung/Nachmietern
  7. Ort, Datum und Unterschrift der Vertragsparteien

immoverkauf24 Hinweis

Sinnvoll ist ein Mietaufhebungsvertrag beispielsweise auch dann, wenn ein Mieterpaar sich trennt und einer der beiden die Wohnung behalten möchte. Der ausziehende Mieter ist dann auf der sicheren Seite, wenn er mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbart. Andernfalls würde er weiterhin dafür haften, dass der Ex-Partner die Miete oder Betriebskosten nicht zahlt.

2. Steht Mietern eine Abfindung oder Entschädigung zu?

Verkaufsverhandlungen

Einen festen Anspruch auf eine Abfindung oder Entschädigung haben Mieter per se nicht, wenn sie einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags über einen Mietaufhebungsvertrag zustimmen. Allerdings sind sie in der Regel in einer guten Verhandlungsposition, denn der Vermieter wünscht sich eine Einwilligung und hätte dadurch in der Regel handfeste Vorteile – etwa beim Immobilienverkauf.

Generell sollten Mieter dabei bedenken, die Entschädigung so zu vereinbaren, dass die Kosten für die dann erforderliche Wohnungssuche und den Umzug, neue Möbel, Maklergebühren, eine möglicherweise höhere Miete und mögliche andere Kostenfaktoren wie etwa ein weiterer Arbeitsweg ausreichend berücksichtigt werden.

immoverkauf24 Tipp

Vermieter, die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen und ohne Mieter an den Käufer übergeben möchten, können sich von einem Immobilienmakler beim Aufsetzen eines Mietaufhebungsvertrages unterstützen lassen und vom Verhandlungsgeschick des Maklers profitieren. Hier erhalten Sie eine kostenlose Maklerempfehlung für einen kompetenten Immobilienmakler in Ihrer Region!

3. Ist ein Mietaufhebungsvertrag auch mündlich gültig?

Mieter finden

Ein Mietaufhebungsvertrag ist prinzipiell auch mündlich möglich, allerdings wären in diesem Fall sehr genaue Absprachen erforderlich. Mieter, die einer Aufhebung ihres Mietvertrages mündlich zugestimmt haben und nun doch nicht ausziehen möchten, sollten sich nicht von ihrem Vermieter hierzu drängen lassen und sich im Zweifelsfall Hilfe von einem Fachanwalt für Mietrecht holen.

Von der mündlichen Vereinbarung ist aber abzuraten, besser ist in jedem Fall die Schriftform.

Achtung!

Sucht der Vermieter den Mieter auf und legt er diesem einen Mietaufhebungsvertrag zur Unterschrift vor, kann der Mieter die Vereinbarung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Grund: Dann fällt der Mietaufhebungsvertrag unter Umständen unter die Vorschriften nach § 312 BGB, die für Haustürgeschäfte gelten.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter dem Mieter eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht überreicht.

Geht die Belehrung dem Mieter nicht gleichzeitig mit Vertragsunterzeichnung zu, verlängert sich die Frist auf einen Monat nach Erhalt der Widerrufsbelehrung. Versäumt es der Vermieter, die Widerrufsbelehrung zuzustellen, endet die Widerrufsfrist spätestens sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung.

4. Mietaufhebungsvertrag Gewerbe

Auch bei Gewerbemietverträgen kann ein Mietaufhebungsvertrag eine sinnvolle Option sein, die vereinbarte Kündigungsfrist zu verkürzen und den Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Wichtig ist hierbei, dass alle Beteiligten den Mietaufhebungsvertrag unterzeichnen.

Einfach Muster-Dokument mit Beispiel für einen Mietaufhebungsvertrag im Gewerbe kostenlos herunterladen!

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