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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)

Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), teils auch nicht ganz korrekt als Beleihungswertverordnung bezeichnet, ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Bewertung von Immobilien im Rahmen von Beleihungsgeschäften regelt.

Was wird in der Beleihungswertermittlungsverordnung geregelt?

Die BelWertV legt dabei genau fest, welche Regeln und Schritte man beachten muss, um den Beleihungswert einer Immobilie herauszufinden. Dieser Wert ist wichtig für Banken und andere Kreditgeber, weil er als Grundlage dafür dient, wie viel Geld sie für Immobilienkredite verleihen können. Die BelWertV macht klare Vorgaben, wie man den Wert einer Immobilie berechnet, um sicherzustellen, dass die Bewertung fair und einheitlich ist. Das Ziel ist es, das Risiko für Kreditgeber zu reduzieren und für eine verlässliche Grundlage bei Immobilienfinanzierungen zu sorgen.

Sie schreibt beispielsweise vor, dass der Beleihungswert den Marktwert - auch Verkehrswert genannt - nicht überschreiten darf. Die BelWertV trat am 1. August 2006 in Kraft und baut auf dem Pfandbriefgesetz (PfandBG - nach § 16 Abs. 1 und 2) auf, das am 19. Juli 2005 rechtskräftig wurde.

Wie erfolgt die Beleihungswertermittlung nach BelWertV?

Die Beleihungswertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Wertermittlungsverfahren: Die BelWertV schreibt vor, dass bei der Ermittlung des Beleihungswerts bestimmte Verfahren angewendet werden müssen. In der Regel werden dabei das Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren und Ertragswertverfahren berücksichtigt. Je nach Art der Immobilie und den verfügbaren Informationen kann eines dieser Verfahren im Einzelfall bevorzugt werden.
  2. Gutachten durch Sachverständige: Die Wertermittlung erfolgt durch Sachverständige, die entsprechend qualifiziert und unabhängig sind. Diese Gutachter prüfen die Immobilie vor Ort, analysieren Markt- und Standortbedingungen und wenden die vorgeschriebenen Verfahren an.
  3. Berücksichtigung von Marktdaten: Die aktuellen Marktdaten spielen eine wichtige Rolle bei der Wertermittlung. Dazu gehören vergleichbare Verkaufspreise von ähnlichen Immobilien in der Region sowie andere relevante Informationen zum Immobilienmarkt.
  4. Objektive Kriterien: Die BelWertV legt fest, dass die Wertermittlung objektiv und nachvollziehbar erfolgen muss. Dabei werden bestimmte Kriterien wie Bauqualität, Ausstattung und Zustand der Immobilie berücksichtigt.
  5. Dokumentation: Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das die durchgeführte Wertermittlung detailliert dokumentiert. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidungen der Kreditgeber.

Die Beachtung der Vorgaben der BelWertV gewährleistet eine einheitliche und transparente Bewertung von Immobilien. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Beleihungswert fair und realistisch ermittelt wird, was wiederum die Risikobewertung für Kreditgeber verbessert.

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