Nettodarlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist die Auszahlungssumme, die ein Darlehensnehmer erhält. Dieser kann von der vertraglich vereinbarten Brutto-Darlehenssumme abweichen, falls Banken über den Zinssatz hinaus weitere Kosten berechnen.
Am deutlichsten wird der Unterschied zwischen Brutto- und Nettodarlehensbetrag beim Disagio: So beträgt beispielsweise der Nettodarlehensbetrag eines über 100.000 Euro beantragten Darlehens mit 5 Prozent Disagio lediglich 95.000 Euro. Zurückgezahlt werden muss jedoch der Bruttodarlehensbetrag in Höhe von 100.000 Euro.
Nettodarlehensbetrag in der Praxis
In den meisten Fällen unterscheiden sich die beantragte Darlehenssumme (Brutto-Darlehensbetrag) und die tatsächliche Auszahlungssumme (Netto-Darlehensbetrag) kaum bzw. sind sogar deckungsgleich. Manche Banken berechnen noch eine Bearbeitungsgebühr oder kalkulieren die Kosten für eine Restschuldversicherung in die Berechnung des Auszahlungsbetrages ein, statt die Kosten separat in Rechnung zu stellen. Im Ergebnis ist der Nettodarlehensbetrag dann z.B. 350 Euro niedriger als der Brutto-Darlehensbetrag.
Basis für Baufinanzierungsrechner
Auch bei der Berechnung des Effektivzinssatzes spielt der Nettodarlehensbetrag eine Rolle. Er ist außerdem die Basis für Beispielrechnungen in der Werbung. Auch Baufinanzierungsrechner beziehen sich auf den Nettodarlehensbetrag.
Höhe des Nettodarlehensbetrags hängt vom Beleihungswert ab
Wie hoch der Nettodarlehensbetrag maximal sein darf, den Bauherren und Käufer für ihre Wunschimmobilie aufnehmen können, hängt vom Beleihungswert und der Beleihungsgrenze ab.