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  4. BEG-Förderung ersetzt ab 01.Juli 2021 Programme der KfW

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Erhöhte Förderung ab dem 01.07.2021 für energetische Maßnahmen möglich

Finanzierung 01.07.2021 Ilka Fronia
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Seit Anfang 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zehn bisher einzeln bestehende Förderprogramme der KfW. Die Beantragung der Förderung soll nun einfacher werden - in manchen Punkten wurde sie auch stark verbessert. Projektträger der BEG sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die BAFA.

Jeder, der seine Immobilie energetisch saniert oder ein Effizienzhaus baut, hat nun Anspruch auf diese Förderung

Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden im Vergleich zu 2008 um etwa 80% gesenkt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll dies mit attraktiven Förderungen unterstützen. Maßnahmen, die die Nachhaltigkeit von Immobilien verbessern - durch zum Beispiel den Einsatz von erneuerbaren Energien - werden künftig mit einer höheren Förderung belohnt. Hier kommen vergünstigte Immobilienkredite der KfW zum Einsatz, aber auch die Bewilligung von Zuschüssen zu bestimmten Maßnahmen.

Neue Förderkredite & Zuschüsse der BEG lösen bisherige KfW-Programme ab

Energiesparende Maßnahmen, wie zum Beispiel bestimmte Modernisierungen und der Bau von Effizienzhäusern, wurden bislang mit verschiedenen KfW-Programmen gefördert. Die Programme "Energieeffizient Bauen (153)", "Energieeffizient Sanieren (151, 152, 167)" sowie die Zuschüsse 430 und 431 fallen ab dem 01. Juli 2021 weg. Ebenso können die Programme 276, 277, 278, 217, 218 sowie 219 und 220 für Nichtwohngebäude nicht mehr beantragt werden. Sie werden ersetzt durch die neue Förderung, welche aus drei Teilprogrammen besteht:

  • Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
  • Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM)

Antragsberechtigt sind nicht nur Eigentümer der Immobilie, sondern auch Mieter und Pächter. Um die Förderung zu beantragen, ist für sie allerdings die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers Voraussetzung. Ebenso muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

Höhere Förderungen sind nun möglich

Über die neuen Programme "Wohngebäude Kredit (261 & 262)" und "Wohngebäude Zuschuss (461)" können ab Juli 2021 die Förderungen bei der KfW mit nur einem Formular für den Neubau oder für Modernisierungsmaßnahmen beantragt werden. Förderkredite gibt es bereits ab einem Effektivzins von 0,66%. Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für den Bau eines Effizienzhauses beziehungsweise bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit für energetische Einzelmaßnahmen sind als Immobilienkredit möglich. Zusätzlich können Tilgungszuschüsse von bis zu 50% den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren. Über das Zuschuss-Programm 461 können weitere Zuschüsse beantragt werden.

Beispiel: Sie sanieren Ihr Einfamilienhaus in ein Haus der Stufe "Effizienzhaus 40", dann können Sie bis zu 80.000 EUR als Tilgungszuschuss für die Maßnahmen und eventuelle Baubegleitung erhalten.

Welche Auswirkungen und Wirksamkeiten diese Neuerungen haben, wird im Jahr 2023 geprüft. Dann stehen auch gegebenenfalls Nachbesserungen an.

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