Beschluss des Bundesrates: Grundsteuer soll reformiert werden
Der Bundesrat beschloss am vergangenen Freitag eine Reform der Grundsteuer. Hessen und Niedersachsen hatten die entsprechenden Gesetzesentwürfe eingereicht. Sollte der Bundestag zustimmen, so wird sich die Berechnung der Grundsteuer weiter verkomplizieren. Mit einer Senkung der Steuerlast sollten Eigentümer und Mieter (die Grundsteuer kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden) nicht rechnen.
Was ist neu an der Grundsteuerbemessung?
Bisher wurde die Grundsteuer anhand des Einheitswertes ermittelt. Da der Feststellungszeitpunkt der Werte in den alten Bundesländern 1964 ist und in den neuen Bundesländern sogar 1935 als Berechnungsgrundlage dient, ist die aktuelle Bemessung der Grundsteuer in der Kritik. In einem komplizierten Verfahren wurde anhand des Einheitswertes mithilfe der Hebesätze der Kommunen die konkrete Steuerlast berechnet. Im neuen Verfahren bleibt dies prinzipiell so, doch die Wertermittlung der Immobilie wird angepasst. Unbebaute Grundstücke werden anhand der Bodenrichtwerte eingewertet, bei bebauten Grundstücken wird der Wert des Gebäudes unter Berücksichtigung des Baujahres und der Art des Gebäudes erfasst. Zusätzlich werden Abschreibungen, Herstellungskosten und Modernisierungen in die Kalkulation aufgenommen. Die Gemeinden müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes darauf achten, dass mit aktuellen Gebäudewerten gearbeitet wird.
Aufgrund des Arbeitsaufwandes und der Komplexität des neuen Verfahrens rechnen die Länder mit einer Einführungszeit von zehn Jahren. Zunächst sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Die Finanzminister von Niedersachsen und Hessen rechnen damit, dass dies allein bis 2022 dauern wird.
Thomas Schäfer, der hessische Finanzminister, betont, dass es nicht darum ginge, höhere Steuern zu erheben. – Jährlich werden über die Grundsteuer für die 35 Millionen Grundstücke in Deutschland 13 Milliarden Euro eingenommen. Diese Einnahmen sollen laut Gerd Landsberg, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dauerhaft erhalten werden.
Kritik am neuen Verfahren äußerten der Deutsche Mieterbund, der Nabu und das Institut der deutschen Wirtschaft:
Nabu-Vizepräsident Thomas Tennhardt ist der Meinung, dass bei Umsetzung des neuen Gesetzesentwurfes falsche finanzielle Anreize gegeben würden. Unbebaute Innenstadtgrundstücke würden weiterhin brachliegen, da sie niedrig besteuert werden und die Eigentümer auf steigende Immobilienpreise spekulieren. Somit könnte eine weitere Versiegelung von Flächen am Stadtrand erfolgen, da dorthin ausgewichen würde.
Das Institut der deutschen Wirtschaft kritisiert das aufwendige und fehleranfällige Verfahren zur Immobilienbewertung. Der Mieterbund befürchtet negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau.