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Drei Bundesländer wollen Wohnimmobilienkreditrichtlinie kippen

Recht 13.10.2016 Lea Melcher
Haus Erbschaft

Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wollen die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) kippen. Am morgigen Freitag will das Bundesländer-Trio einen Reformentwurf beim Bundesrat einreichen. Die Kritik der Länder: Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht sei übertrieben. Zwar habe sie bezüglich einer drohenden Immobilienblase die richtigen Ziele, doch die stockende Vergabe von Immobilienkrediten, besonders an junge Familien und Senioren, steht in der Kritik.

Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann arbeitete mit Thomas Schäfer, Finanzminister Hessens, einen Gesetzesentwurf zur weiteren Umsetzung der WoKri aus, der auch von Bayern Unterstützung bekommt. Die aktuellen Defizite der Gesetzgebung, unter anderem die extrem strengen Voraussetzungen für die Vergabe von Immobiliendarlehen in Deutschland, sollen korrigiert werden.

Ein wichtiger Punkt des Gesetzesentwurfes: Die 1:1 Umsetzung des Art. 18 Abs. 3 der EU-Richtlinie. Dieser beinhaltet Ausnahmetatbestände für den Bau und die Renovierung von Wohnimmobilien, bei denen die Darlehensvergabe vom Immobilienwert abhängig gemacht werden darf. Die WoKri in aktueller Form macht die Darlehensvergabe vor allem vom Haushaltseinkommen abhängig, der Gegenwert der Immobilie wird kaum als positiver Faktor berücksichtigt. Weiterhin kritisieren Branchenspezialisten, dass die Definition, wann eine "Rückzahlung des Kredits als wahrscheinlich anzusehen ist" fehlt. Somit bestünde eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Darlehensgeber.

Immobilienverbände stellen sich inhaltlich hinter den Gesetzesentwurf der drei kritisierenden Länder. Auch sie haben bereits früh Anpassungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gefordert.

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