Darlehensgeber

Der Darlehensgeber, auch Gläubiger beziehungsweise Kreditgeber genannt, ist derjenige, der aufgrund eines Darlehensvertrags verpflichtet ist, dem Darlehensnehmer die darin vereinbarte Darlehenssumme auszuzahlen. So formuliert es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 488, Absatz 1. Auch die Bezeichnung Kreditor wird verwendet, wobei es sich nicht zwingend um eine Bank, Versicherung oder eine Bausparkasse handeln muss.
Auch Privatpersonen können Darlehensgeber sein, beispielsweise wenn Eltern ihre Kinder beim Hausbau unterstützen wollen und genug Kapital für ein solches Privatdarlehen besitzen. Für den Darlehensnehmer sind solche privaten Darlehen vorteilhaft, da sie den Eigenkapitalanteil für Ihre Baufinanzierung erhöhen und damit bessere Zinskonditionen verhandelt werden können.
Was erhält der Darlehensgeber vom Darlehensnehmer?
Gibt der Darlehensgeber Geld für die Finanzierung einer Immobilie heraus, verlangt er hierfür üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Stellt der Darlehensnehmer keine Sicherheiten, ist von einem Blanko-Darlehen die Rede. In diesem Fall betrachtet der Darlehensgeber die Bonität des Darlehensnehmers als hoch genug, um darauf verzichten zu können.