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Das Lastenausgleichsgesetz: Was ist dran?

Immobilienmarkt 16.06.2022 Ilka Fronia
Lastenausgleichsgesetz

Die Corona-Pandemie hat die Kassen von Bund und Ländern schwer belastet, durch Lohnersatz-Leistungen, Unterstützungsfonds und Entschädigungen. Im Zuge der Diskussion, wie die aus der Krise entstandenen Kosten aufgefangen werden können, ist das Gesetz über den Lastenausgleich (kurz: LAG) in den Fokus gerückt.  

Gerüchte um Lastenausgleichsgesetz verunsichern Immobilienbesitzer

Der Tenor in vielen sozialen Netzwerken: mithilfe des Lastenausgleichsgesetzes sollen vor allem Immobilienbesitzer belangt werden, um die Staatskassen wieder zu füllen. Die Verfasser solcher Berichte - die vor allem in Sozialen Netzwerken kursieren - verbreiten vielfach erfundene Aussagen. Ein Beispiel: „Ab 2024 sollen Impfschäden mit Zwangshypotheken auf Immobilien mithilfe des Lastenausgleichsgesetzes ausgeglichen werden!"

Untermauert werden die Theorien mit (teilweise) wahren Aussagen, wie etwa dem Artikel 14 des Grundgesetzes, Absatz 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das macht die Geschichten anscheinend für viele glaubwürdig und viele Immobilienbesitzer sorgen sich um ihr Eigentum. Auch die ab 2025 gültige Reform der Grundsteuer, für die Eigentümer dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen, und die Zensus-Befragung durch das Statistische Bundesamt nehmen Verschwörungstheoretiker zum Anlass, die Gerüchteküche zum Brodeln zu bringen.

Reform des Entschädigungsrechts war Ausgangspunkt für falsche Meldungen über Enteignung von Eigentümern

Ein Auslöser der Theorien war die Verabschiedung des "Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)" im Jahr 2019, das zum 01.01.2024 in Kraft treten soll. Die am 12. Dezember 2019 beschlossene Reform des Entschädigungsrechts hat den Zweck, bisherige Gesetze zu Entschädigungstatbeständen zusammenzufassen und zu modernisieren, da es immer weniger Betroffene von kriegsbedingten Ausgleichszahlungen gibt. Ein Aspekt des neuen Gesetzes ist die Entschädigung von Impfgeschädigten. 

Bestimmte Quellen nahmen dieses neue Gesetz zum Anlass, das sogenannte Lastenausgleichsgesetz ins Spiel zu bringen, durch das nach dem zweiten Weltkrieg Vermögensabgaben privater Haushalte begründet wurde. Schon mal vorab: Das Lastenausgleichsgesetz in der damaligen Form findet keine erneute Anwendung und Immobilienbesitzer müssen keine Enteignung fürchten.

Was besagt das Lastenausgleichsgesetz? 

Bereits im August 1952 wurde das Gesetz über den Lastenausgleich beschlossen. Mit dem Ziel, dass deutsche Bürger, die infolge des Zweiten Weltkriegs große Vermögensverluste erlitten hatten, finanziell entschädigt und gleichzeitig der Wiederaufbau unterstützt werden sollte. Vorbild hierfür war das Lastenausgleichsgesetz in Finnland, welches nach der Vertreibung der Finnen aus Karelien in Kraft trat. Mithilfe des LAG wurde eine Vermögensumverteilung beschlossen: Deutsche, die nach dem Krieg noch über ein hohes Sachvermögen verfügten, hatten eine Lastenausgleichsabgabe in Höhe von 50 Prozent des berechneten Vermögenswertes zu zahlen. Betroffen davon waren vielfach Immobilienbesitzer. Die Zahlung konnte auf 30 Jahre verteilt werden. Die Höhe der zu leistenden Zahlung orientierte sich an dem Wert der Immobilie von 1948. Seitdem erhöhten sich die Immobilienwerte in der Regel deutlich. Von "einer Zwangsübergabe des halben Hauses an den Staat" zu sprechen, entspricht daher kaum den Tatsachen. Unerheblich war die Abgabe jedoch ebenfalls nicht. 

Wie groß ist die Gefahr eines erneuten Lastenausgleichs wirklich? 

Es stimmt: Das Lastenausgleichsgesetz besteht weiterhin. Es stimmt nicht, dass Impfgeschädigte oder andere im Zuge der Corona-Krise Geschädigte durch einen Lastenausgleich, also eine Vermögensabgabe, entschädigt werden. Die im Dezember 2019 beschlossene Reform des Entschädigungsrechts entspricht nicht dem Lastenausgleich. Entschädigungszahlungen für Menschen mit Impfschäden werden aus staatlichen Mitteln finanziert. Dies ist in § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird nach Zustandekommen der Reform im Jahr 2024 in §§ 24 und 135 des neu geschaffenen SGB XIV zu finden sein. Die im Netz verbreiteten Gerüchte über Zwangszahlungen für Immobilieneigentümer sind falsch! 

Abgesehen davon, dass kein politischer Wille besteht, Bürger durch Ausgleichszahlungen zu belasten, ließe sich eine Zwangsabgabe zur Finanzierung der hohen Kosten durch die Corona-Krise verfassungsrechtlich kaum rechtfertigen. Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt Deutscher Anwaltverein, meint hierzu beim mdr: "Es ist heute so und war auch immer so, dass Impfschäden Infektionsschutzrecht ist und nichts mit dem Lastenausgleich zu tun haben."

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