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Notargebühren bei Immobilienkauf steigen um 17%

Trends 09.08.2013 Kathleen Dornberger
Notarkosten

Wer künftig eine Immobilie kauft, muss mit deutlich höheren Notar- und Gerichtsgebühren als bisher rechnen. Zum 1. August 2013 ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten, das die Vergütungen für Notare neu regelt. Ob Testament, Ehevertrag oder Hauskauf – die Kosten für eine notarielle Beglaubigung wurden flächendeckend erhöht.

Notargebühren steigen beim Hauskauf deutlich

Auch künftig darf ein Notar nur nach der offiziellen Gebührentabelle abrechnen. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und den konkreten Tätigkeiten, die der Notar im Rahmen der Eigentumsumschreibung zu erledigen hat. Aufgrund der Erhöhung der Gebührensätze geht die Bundesnotkammer von ca. 17% Mehrkosten bei einem Hauskauf aus.

Tatsächlich können die Fälle sehr unterschiedlich sein. Dr. Thomas Diehn, Notarvertreter Hamburg: “Die 17% Mehrkosten beziehen sich auf mittlere Geschäftswerte. Bei höheren Geschäftswerten kann es auch zu Kostensenkungen kommen. Im internationalen Vergleich sind die Notarkosten in Deutschland noch immer sehr niedrig.”

Sie möchten die Notargebühren online berechnen? Mit unserem Notarkostenrechner erhalten Sie einen ersten Wert, der Ihnen zur Orientierung helfen kann.

Kostenübersicht Notargebühren und Gerichtskosten

Gemessen am Kaufpreis liegen die Notarkosten und Grundbuchkosten bei ca. 1,5%, wobei die Abweichungen im Einzelfall erheblich sein können.

Übersicht Notargebühren und Gerichtskosten in % des Kaufpreises:

Geschäftsvorfall Kaufpreis 200.000€ Kaufpreis 400.000€ Kaufpreis 600.000€
Direktzahlung, Vorkaufsrecht 1,1% 1% 0,9%
Direktzahlung, Vorkaufsrecht, Grundschuld 1,5% 1,3% 1,2%
Anderkonto, Lastenfreistellung, Grundschuld 1,9% 1,7% 1,6%

Quelle: Dr. Thomas Diehn, Notar a.D., Auszug Berechnungsbeispiele

In den Kosten sind sowohl alle Kosten des Kaufvertrags berücksichtigt (z.B. Verfahrensgebühr, Betreuungsgebühr, Treuhandgebühr, Auslagen, etc.) als auch die Grundbuchkosten inklusive Grundschuldkosten im Falle einer Finanzierung.

Vereinzelt auch Preissenkungen bei den Notargebühren

Mitunter kann es für Immobilienkäufer auch etwas günstiger werden. So werden die Gebühren für das Notaranderkonto laut Notarkammer um bis zu 60 Prozent reduziert. Billiger wird es ebenfalls, wenn eine eingetragene Grundschuld gelöscht werden soll. So fallen bei einer Grundschuld von 350.000 Euro bei Löschung künftig nur 20 Euro statt 130 Euro an.

Höhere Notargebühren treiben Kaufnebenkosten

Die Notargebühren und Gerichtskosten sind aber nur ein Teil der Kosten, die beim Hauskauf- oder Wohnungskauf auf einen Käufer zukommen. Dr. Niels Jacobsen, Gründer des Serviceportals immoverkauf24: “Rechnet man Notargebühren und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer und Maklerprovision zusammen, können schnell 10 bis 13% Zusatzkosten zum eigentlichen Kaufpreis auf einen Käufer zukommen. Insofern ist die Erhöhung der Notargebühren für sich genommen noch nicht das Problem, aber im Kontext steigender Immobilienpreise und Grunderwerbssteuererhöhungen steigen die Kaufnebenkosten zusehends. Wir sehen es mit Sorge, dass die Belastungen für Käufer weiter steigen, zumal Banken in der Regel nicht bereit sind, die Kaufnebenkosten zu finanzieren.”

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