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Immobilien-Nachlass: Streit in Erbengemeinschaft vermeiden

Erbschaft 13.07.2012 Kirsten Ohlendorf
Erbengemeinschaft - Haus

Auf Deutschland rollt eine Erbschaftswelle von historischem Ausmaß zu und gleichzeitig verdoppelt sich die Wahrscheinlichkeit, eine Immobilie zu erben. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer bundesweit repräsentativen Studie der Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach im Frühjahr 2012. Im vergangenen Jahr hatte die Postbank erstmalig ermittelt, was bisher in Deutschland vererbt wurde. Durch die aktuelle Studie ist nun ein Vergleich mit dem künftig geplanten Nachlass möglich. Dr. Michael Meyer, Retailvorstand der Postbank, erläutert: „Um gut 50 Prozent steigen die Erbschaften, die einen Wert von 100.000 Euro und mehr haben.“ Und Immobilien sind ein wesentlicher Treiber für den drastischen Anstieg des Erbvolumens. Künftig werden Häuser, Wohnungen oder Grundstücke in zwei von drei Fällen im Nachlass enthalten sein.

Streitpotenzial in Erbengemeinschaften

Anders als beim Erbe von Bargeld oder Wertpapieren stellt sich bei einer geerbten Immobilie die Frage nach der Nutzung. Soll man das Haus oder die Wohnung behalten, eine Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung durchführen und selbst einziehen, die Immobilie vermieten oder gar verkaufen? Existiert nur ein Alleinerbe, so ist dieser frei in seiner Entscheidung, ob er die geerbte Immobilie behalten oder veräußern möchte. In der Regel gibt es jedoch mehrere Erben, die sich in einer Erbengemeinschaft zusammenraufen müssen. Sie müssen sich zunächst grundsätzlich darüber einigen, was mit der Immobilie geschehen soll. Ebenfalls eine Option die geprüft werden sollte, ist eine mögliche Abschichtung oder Teilungsversteigerung sollte eine Einigung aller Parteien nicht möglich sein. Ist dieser Schritt getan, so liegt das nächste Streitpotenzial in der Frage, was die geerbte Immobilie eigentlich wert ist. Insbesondere wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen möchte, seine Miterben Ihren Erbteil verkaufen und er sie auszahlen muss, sehen die Beteiligten die Gefahr, übervorteilt zu werden. Aber auch wenn die Erben sich für den Verkauf der Immobilie entschieden haben, sollte vor Verkaufsstart eine fundierte Bewertung der Immobilie erfolgen. So kann einem späteren Streit unter den Erben darüber vorgebeugt werden, dass die Immobilie zu billig verkauft wurde.

Bewertung der Immobilie

Wen die Erbengemeinschaft mit der Bewertung ihrer geerbten Immobilie am besten beauftragt, hängt davon ab, ob eventuell noch mit späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Verkaufserlös zu rechnen ist. Dies kann eintreten, wenn einer oder mehrere der Miterben der Meinung sind, dass die Immobilie zu einem besseren Preis hätte verkauft werden können und ihren entsprechend höheren Erbanteil vor Gericht erstreiten wollen. In diesem Fall sollte ein vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger ein Wertgutachten für die Immobilie erstellen. Dieses Gutachten hat dann auch vor Gericht Bestand und kann nicht von einem der Erben angezweifelt werden.

Ist hingegen von einer gütlichen Einigung unter den Erben auszugehen, reicht es aus, wenn die Immobilienbewertung professionell durchgeführt wird, z.B. durch einen qualifizierten Immobilienmakler. Dies hat zugleich den Vorteil, dass er sich im Anschluss um den bestmöglichen Verkauf der Immobilie kümmern kann. immoverkauf24 verfügt über ein Netzwerk von Immobilienpartnern, die eine kostenlose, fundierte Immobilienbewertung für Verkäufer anbieten.

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