0800 – 100 42 15

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

  1. immoverkauf24immoverkauf24 Startseite
  2. Services
  3. News
  4. Ist der Mietendeckel verfassungswidrig

CDU plant Klage gegen Berliner Mietendeckel

Recht 25.11.2019 Annkathrin Johannesberg
Mietendeckel verfassungswidrig?

Mietenstopp in Berlin ab 2020

Die Berliner Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken hatte sich im Frühling dieses Jahres darauf verständigt, den steigenden Mieten in der Hauptstadt einen Riegel vorzuschieben. Sie erarbeitete einen Gesetzesentwurf, der die Mietobergrenze ab Januar 2020 für fünf Jahre auf dem Stand von 2013 fixiert. Mieten, die 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen, können dann durch Mieter angezeigt und im Nachgang gesenkt werden. Neben der Berliner CDU kündigte jetzt auch die Bundes-CDU (CDU/CSU) Widerstand gegen das Gesetz an: Der Mietendeckel falle nicht in den Zuständigkeitsbereich Berlins und er beschränke auf unrechtmäßige Weise die Eigentums- und Vertragsfreiheit der Vermieter – das werfen die Juristen des Bundesinnenministeriums der rot-rot-grünen Koalition in Berlin vor. Sie erwarten, dass das Verfassungsgericht den Gesetzentwurf kippt.

Gründe für verfassungsrechtliche Bedenken

In Frage gestellt wird die Gesetzgebungszuständigkeit des Berliner Senats: Die Rechtsexperten der Union halten den Mietendeckel für gesetzeswidrig, da durch die aktuell geltende Mietpreisbremse Mietenbegrenzungen bereits durch den Bund umfassend geregelt seien. Um ihre Argumentation zu stützen, berufen sich die Juristen der CDU auf die Paragrafen 70-74 des Grundgesetzes (GG).

immoverkauf24 Info: verfassungsrechtlichen Zweifel am Mietendeckel

In Deutschland können Bund und Länder Gesetze erlassen. Das gesetzgeberische Recht liegt auf Seiten der Länder (Art. 30, 70 Abs. 1 GG), solange das GG dem Bund nicht die Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. In einigen Bereichen hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 73 GG) und in einigen Fällen gibt es eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 71 GG). Letzteres ist der Fall, wenn sowohl Bund als auch Länder zuständig sein können. Erlässt jedoch der Bund in einem dieser geteilten Kompetenzbereiche eine Gesetz, können die Länder nicht noch zusätzlich in dieser Hinsicht regeln. Die Kompetenz für eine Regelung wie den Mietendeckel fällt nun nach Meinung der CDU-Juristen in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Und weil der Bund mit Mietpreisbremse, Kappungsgrenze & Co. von seiner Gesetzgebungskompetenz erschöpfend Gebrauch gemacht hat, stünden dem Land Berlin keine gesetzgeberischen Möglichkeiten in Bereich der Mietbegrenzung zu.

Mit dem Mietendeckel überschreite der Berliner Senat daher seine Kompetenzen. Daneben stellen die Juristen weitere Passagen des Gesetzentwurfes infrage:

  • Die im Grundgesetz geregelten Interessen der Vermieter würden in Teilen ausgehebelt.
  • Der Mietspiegel aus dem Jahr 2013, der dem Gesetzentwurf als Richtlinie für eine Mietobergrenze dient, berücksichtige nicht die gestiegenen Instandhaltungskosten für Vermieter.
  • Vermieter könnten sich nicht mehr darauf verlassen, durch die Vermietung eines Objektes eine Lebensgrundlage zu erwirtschaften.
  • Der Mietendeckel betreffe nicht nur Vermieter, die eine übermäßig hohe Miete verlangten, sondern auch diejenigen, die ihre Objekte zu moderaten oder sogar geringen Mietpreisen vergäben.

Düstere Prognose: mögliche Folgen des Mietendeckels

Die CDU-Fraktion in Berlin befürchtet zudem, dass der Mietendeckel Investoren und Vermieter verunsichere. Sanierungsvorhaben oder Bauprojekte würden dann auf Eis gelegt – der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum könne so nicht entstehen. Darüber hinaus wirft sie Rot-Rot-Grün vor, chaotische Zustände heraufzubeschwören. Denn: Komme der Mietendeckel tatsächlich zum Tragen und würde von einem Gericht gekippt, stünde ein Chaos aus unübersehbaren Nachzahlungen für Mieter an. Das Chaos werde noch davon verstärkt, dass es dann auf dem Berliner Wohnungsmarkt keinen rechtskonformen Mietspiegel gäbe. Diese Lücke könnten Vermieter nutzen, um die Mieten zu erhöhen.

Die Unionsfraktion will nun gegen den Erlass des Mietendeckels rechtlich vorgehen und eine sogenannte Normenkontrollklage einreichen. Dabei prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Einreichen können eine solche Klage die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Die Verfassungsrichter können die Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen. Die CDU erhofft sich ein zeitnahes Urteil der Verfassungsrichter, das Mietern und Vermietern in Berlin Rechtssicherheit bringt.

Das Vorgehen gegen überteuerte Mieten mithilfe eines Mietendeckels ist innerhalb Deutschlands einmalig. Der Gesetzesentwurf ist unter Juristen zwar umstritten, nicht alle halten diesen jedoch für verfassungswidrig.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

(3)

Bewertung dieser Seite: 4.7 von 5 Sternen