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Sachkundenachweis für Immobilienmakler & Verwalter ist vom Tisch

Makler 30.06.2017 Claudia Lindenberg
Aufgaben Immobilienmakler

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum verabschiedet – jedoch ohne den ursprünglich vorgesehenen Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Der Entwurf sieht nunmehr lediglich eine Weiterbildungspflicht für Immobilienservice oder Immobilienagentur Dienstleister wie Immobilienmakler und –verwalter vor. Der bereits im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vor vier Jahren vorgesehene und im Sommer 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Sachkundenachweis ist somit vom Tisch.

Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft treten. Es sieht vor, dass Immobilienverwalter - und zwar sowohl Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als auch Mietverwalter - ihr Gewerbe nicht mehr nur anmelden müssen, sondern vom Gewerbeamt eine Erlaubnis benötigen. Diese erhalten sie, wenn sie gemäß § 34 c Gewerbeordnung Zuverlässigkeit, geordnete finanzielle Verhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Diese Neuregelung sollte zunächst ausschließlich für WEG-Verwalter gelten. Für Immobilienvermittler gilt weiterhin, dass sie keine Berufshaftpflichtversicherung benötigen.

Weiterbildungspflicht ersetzt Sachkundenachweis

Neu ist, dass beide Berufszweige nunmehr zur Weiterbildung verpflichtet sind, die alle drei Jahre mit einem Zeitumfang von 20 Stunden erfolgen soll. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Eine Ausnahme soll voraussichtlich in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten für diejenigen Immobilienmakler und – verwalter gelten, die einen Abschluss als Immobilienkaufmann oder –frau oder ein entsprechendes Studium absolviert haben. Details hierzu sowie zum Umfang der für Verwalter erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung sind derzeit noch offen, sie werden im Rahmen der Rechtsverordnung zum Gesetz festgelegt.

Die CDU-Fraktion begründet den Beschluss, eine Weiterbildungspflicht statt eines Sachkundenachweises gesetzlich zu fixieren unter anderem damit, dass regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen für die Verbraucher sinnvoller seien als eine einmalige Sachkundeprüfung. Zudem hätte die vorgesehene Ausnahmeregelung für so genannte Alte Hasen mit mehr als sechs Jahren Berufserfahrung einen enormen bürokratischen Aufwand nach sich gezogen, so die Befürchtungen seitens der CDU/CSU-Fraktion: so hätten für einen Großteil der Makler und Verwalter entsprechende Nachweise durch die Erlaubnisbehörden geprüft werden müssen, heißt es.

Zum Hintergrund: Der Sachkundenachweis sollte ursprünglich zum 1. Januar 2016 im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konzipierten Gesetzentwurfs als Voraussetzung für die Berufsausübung gelten. Da die Einzelheiten zur Nachweispflicht immer wieder diskutiert wurden, sollte das Gesetz Ende 2016, zuletzt Anfang 2017 in Kraft treten. Unter anderem der Immobilienverband IVD hatte sich für den Sachkundenachweise eingesetzt, um schwarze Schafe vom Markt auszuschließen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich dafür eingesetzt, den Sachkundenachweis zu streichen, die SPD-Fraktion will sich in der kommenden Legislaturperiode für die Einführung eines solchen Nachweises einsetzen.

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