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Urteil zur Eigenbedarfskündigung: Vermieter braucht stichhaltige Begründung

Vermietung 23.01.2017 Lea Melcher
Eigenbedarfskündigung

Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Berlin (Az.: 67 S 247/16) verschärft die Anforderungen an die rechtmäßige Eigenbedarfskündigung. Möchte ein Eigentümer selbst in seine Immobilie ziehen und darum dem Mieter kündigen, so benötigt er eine stichhaltige Begründung hierfür. Der Vermieter muss konkrete Informationen bezüglich seiner Wohnverhältnisse liefern, um dem Mieter zu ermöglichen, die Nachvollziehbarkeit der Kündigung zu prüfen. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter den Mietvertrag einer Wohnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. Er gab an, seit zwei Jahren in Berlin, wo er ein Restaurant betreibt, bei Freunden zu leben. Die genauen Angaben zu seinen Wohnverhältnissen machte er erst im Verfahren. Dies befand das Landgericht für zu spät und somit die Eigenbedarfskündigung für unwirksam. Dass die Wohnung zur eigenen Nutzung benötigt würde, sei eine Leerformel, die Beschreibung der Wohnverhältnisse zu pauschal. Beispielsweise fehlte die Angabe zur bei den aktuellen Wohnverhältnissen verfügbaren Wohnfläche.

Vermieter sollten folglich vor dem Aussprechen einer Eigenbedarfskündigung genau prüfen, ob diese durchsetzbar ist.

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