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Wohngebäudeversicherung für selbst bewohnte und vermietete Immobilien – 10 wichtige Punkte

Für Immobilieneigentümer ist die Wohngebäudeversicherung ein Muss. Sie versichert Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser, optional auch Elementarschäden. Erfahren Sie auf dieser Seite, was genau versichert ist und was nicht, was eine Wohngebäudeversicherung kostet und machen Sie einen kostenfreien Vergleich der Gebäudeversicherungen.

1. Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung empfehlenswert?

Die Wohngebäudeversicherung ist nicht nur empfehlenswert, sie sollte unbedingt Bestandteil des Versicherungspaketes von Immobilienbesitzern sein. In der Regel handelt es sich bei der umgangssprachlich so genannten "Wohngebäudeversicherung" um eine "verbundene Wohngebäudeversicherung" (mehr unter Punkt 2) die Schäden am Gebäude absichert, welche durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Zusätzlich können weitere Elementarschäden, wie z. B. Erdbeben und Überschwemmungen versichert werden.

Die Wohngebäudeversicherung sichert das gesamte Gebäude ab und wird nicht für einzelne Wohnungen abgeschlossen. Wer also Besitzer einer Eigentumswohnung ist oder wird, erkundigt sich bei der Hausverwaltung nach der Versicherungspolice. Hauseigentümer müssen sich selbst um den Vergleich und Abschluss einer Gebäudeversicherung kümmern.

Den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung fordern auch Banken bei der Baufinanzierung ein. Schließlich sichert meist die Immobilie das Darlehen ab und wenn diese erheblich an Wert verliert oder gar komplett zerstört wird, zum Beispiel durch einen Brand, verliert die Bank ihre Sicherheit.

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Die Wohngebäudeversicherung ist nicht mit der Hausratversicherung zu verwechseln. Während die Hausratversicherung Möbel, Inventar und bewegliche Gegenstände absichert, dient die Wohngebäudeversicherung zur Absicherung des Gebäudes an sich.  

2. Was ist eine „verbundene Wohngebäudeversicherung“?

Theoretisch können die Schadenrisiken auch mit einer jeweils separaten Sachversicherung, namentlich als Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, abgedeckt werden. In der Praxis hat sich jedoch die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung als Standard durchgesetzt. Hier sind die drei Risikobereiche in einem Vertrag abgesichert. Zudem ist davon auszugehen, dass im Vergleich mit der verbundenen Versicherung der jeweils separate Abschluss von Sachversicherungen in Summe zu höheren Versicherungskosten führen würde. Meistens ist die verbundene Form gemeint, wenn allgemein von einer Wohngebäudeversicherung die Rede ist.

3. Welche Schäden sind durch eine Wohngebäudeversicherung versichert?

Für die Wohngebäudeversicherung gibt es ein Muster, welches der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bereitstellt. Dieses ist nicht verbindlich, wird jedoch in der Regel von den Versicherern als Grundlage für ihre Verträge genutzt. Lesen Sie vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung genau nach, welche Schäden abgesichert sind.

Was deckt die "verbundene Wohngebäudeversicherung" üblicherweise ab?

Gefahrenkategorie Schäden
Feuer
  • Brandschäden
  • Explosions-/Implosionsschäden
  • Blitzschlagschäden
Sturm
  • Sturmschäden
  • Hagelschäden

 

Leitungswasser
  • Leitungswasserschäden
  • Frost- und sonstige Bruchschäden

 

Versichert sind das Gebäude und fest mit dem Gebäude verbundenes Inventar, im Einzelnen:

  • Das Gebäude an sich: Dach, Wände, Türen, Fenster, Balkone
  • Mit dem Gebäude verbundenes Zubehör: Terrassen, Briefkastenanlagen, Klingelanlagen
  • Festes Inventar: Individuell für das Haus hergestellte Einbauten wie z.B. Einbauküchen, Einbauschränke (handelt es sich um Serienprodukte, ist die Hausratversicherung zuständig), Sanitärinstallationen, fest verlegte Fußböden, Treppenlifte
  • Separat ausgewiesen können auch Nebengebäude wie z. B. Schuppen, Carports und Garagen mit versichert werden.

Grundsätzlich steht die Versicherung für alle Kosten ein, die in Folge des Schadens anfallen. Dazu gehören Aufräum- und Trocknungsarbeiten ebenso wie Material- und Handwerkerkosten. Wenn die Immobilie vorübergehend unbewohnbar ist, kann der Versicherungsnehmer die Kosten für einen Hotelaufenthalt oder entgangene Einnahmen durch Mietausfälle ebenfalls geltend machen.

4. Was wird durch die Versicherung nicht abgedeckt?

Viele Schäden im und am Haus sind durch Versicherungen abgedeckt – es stellt sich nur häufig die Frage: Welche Versicherung versichert was?

Nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist das Mobiliar, sofern es nicht explizit für das Gebäude gefertigt und mit ihm verbunden montiert wurde. Auch andere Gebrauchsgegenstände die sich im Gebäude befinden sind nicht über die Wohngebäude- bzw. Hausversicherung abgedeckt. Diese Gegenstände sind in der Regel über die Hausratversicherung versichert. 

Ebenfalls nicht über die Gebäudeversicherung abgesichert sind Dinge die anderen, nicht im Haus lebenden Personen gehören. Beschädigt man im eigenen Gebäude einen Gegenstand einer anderen Person oder kommt es zum Personenschaden, so greift die Haftpflichtversicherung.

Für viele Immobilieneigentümer ist die Elementarschadenversicherung in den letzten Jahren sehr wichtig geworden, denn die normale Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben oder - in Deutschland viel wichtiger - Überschwemmungen nicht ab. Hier sollten vor Abschluss die Verträge genau gelesen und geprüft werden, denn die Versicherungen formulieren meist zahlreiche Ausnahmen.

Während die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Haus die durch Blitzschlag verursacht wurden abdeckt, so muss für die hiermit eventuell verbundenen Überspannungsschäden an Geräten im Haus die Hausratversicherung einspringen.

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Versicherer schließen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, von der Regulierung häufig aus. Hier muss der Vertrag vor Abschluss gut geprüft werden. Besonders preiswerte Versicherungen enthalten meist diesen Ausschluss, während teurere auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, absichern.

5. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung? Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Eine preiswerte Wohngebäudeversicherung kann bereits für 200 €/Jahr abgeschlossen werden. Natürlich kommt es bei den Versicherungskosten sehr auf das zu versichernde Gebäude und seinen Standort an.

Lage

Die genaue Lage der Immobilie gibt einen Ausschlag für das Risiko, welches die Hausversicherung kalkulieren muss. Deutschland wurde von den Versicherern in Risikozonen aufgeteilt. Je nach Standort des Objektes ergibt sich eine andere Einschätzung des Schadensrisikos. Besonders relevant wird dies, wenn Immobilieneigentümer eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen möchten. In Risikogebieten für Elementargefahren, wie zum Beispiel Überschwemmungen, können die Policen sehr teuer sein. In einigen Fällen lehnen die Versicherer die Elementarschadenversicherung sogar ganz ab.

Größe, Ausstattung, Alter & Art der Immobilie

Die Versicherungskosten bemessen sich selbstverständlich auch anhand der Quadratmeterzahl von Wohn- und Nutzfläche, die versichert werden. Weiterhin wird berücksichtigt, wann die Immobilie gebaut wurde, ob hochwertige Baumaterialien verwendet wurden, wie die Bedachung des Objektes ausgeführt ist und nicht zuletzt: wie die Immobilie genutzt wird.

Damit es sich bei der Immobilie per Definition um eine Wohnimmobilie handelt, die folglich von einer Wohngebäudeversicherung abgesichert wird, muss diese mindestens zu 50% für Wohnzwecke genutzt werden.

Versicherungsumfang

Die Basis-Gebäudeversicherung umfasst in der Regel Feuer, Leitungswasserschäden, Hagel und Sturm. Wer zusätzliche Gefahren absichern möchte, muss mit höheren Versicherungskosten rechnen. Es können zum Beispiel Glasschäden, Vandalismus, Schäden durch Marder oder Schäden an Photovoltaikanlagen mitversichert werden. 

Gebäudeneubauwert

Je werthaltiger das Gebäude ist, desto höher muss die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für die Immobilie sein. Nur so ist im Schadensfall eine ausreichende Absicherung gegeben. Bei der Berechnung der Versicherungssumme wird von einer kompletten Zerstörung der Immobilie ausgegangen. Versichert werden also die Kosten, die Sie benötigen um Ihr Haus "in gleicher Art und Güte" wieder aufzubauen. Damit dieser Wert nicht jedes Jahr neu berechnet werden muss, ziehen die Versicherungsunternehmen einen fiktiven Wert heran: Den sog. Gebäudeversicherungswert 1914 (auch einfach 1914er Wert genannt). Warum ist dem so: Im Jahr 1914 gab es in Deutschland zum letzten Mal vor der Inflation stabile Baukosten. Dieser Wert wird in Goldmark angegeben. 

  • Gebäudewert = Wert 1914 x aktueller Baupreisindex / 100

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Eine normale Immobilienbewertung die man zum Beispiel für den Immobilienverkauf durchführen lassen würde, gibt nicht den Wert hervor, der versichert werden sollte. Der Gebäudeneubauwert beziffert die Kosten, die entstehen würden, wenn das versicherte Gebäude in gleicher Ausführung neu errichtet würde. Unabhängig z. B. von Abnutzung oder der Lage der Immobilie. Würde man beispielsweise eine hochwertige Immobilie in unbeliebter Lage mit dem Verkehrswert versichern, so wäre diese in der Regel unterversichert. Eine eher kleine Immobilie von einfacher Bauart in exzellenter Lage wäre eher überversichert.

6. Was passiert im Schadensfall?

Zunächst sollte sich der Versicherungsnehmer im Schadensfall überlegen, ob er den Schaden bei seiner Wohngebäudeversicherung einreicht oder ob er bei kleineren Schäden darauf verzichtet. Schadensmeldungen können deutliche Preisanstiege bei der Versicherungsprämie mit sich bringen oder, bei besonders schweren Schäden oder vielen Schadensmeldungen binnen kurzer Zeit, im schlimmsten Fall zu einer Kündigung durch die Versicherung führen. Es macht in vielen Fällen Sinn, den Fall zunächst mit der Versicherung zu besprechen.

Ist klar, dass der Schaden durch die Hausversicherung reguliert werden soll, so muss eine genaue Dokumentation des Schadens erfolgen. Der Versicherungsnehmer muss die Schäden textlich als auch mit Bildern belegen und die Schadensmeldung einreichen. Dies geht bei vielen Versicherern online oder vorab telefonisch. Es macht jedoch Sinn, bei größeren Schäden eine schriftliche Meldung einzureichen.

Drohen aufgrund des Schadens Folgeschäden, so sollte unbedingt eine telefonische Beratung mit der Versicherung erfolgen, welche Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen. Einige können und sollten Sie als Eigentümer schnellstmöglich umsetzen, wie zum Beispiel das provisorische Abdichten von Sturmschäden an einem Fenster, so dass bei Regen kein Wasser in das Haus dringen kann. Ist für die Schadensbegrenzung das Einbestellen eines Handwerksbetriebes notwendig, so sollten Sie das Vorgehen und die Beauftragung unbedingt vorher mit Ihrem Versicherer abklären. So verhindern Sie, dass Sie auf den Kosten sitzenbleiben.  

Je nach Ausmaß und Art des Schadens wird das Versicherungsunternehmen vor der Regulierung einen Gutachter beauftragen.

7. Ist eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Bei einer selbst bewohnten Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich nicht absetzbar. Das gilt ebenso für Wohnimmobilien, aus denen ein Besitzer Mieteinnahmen erzielt. Allerdings sind die Kosten für die Wohngebäudeversicherung einer vermieteten Immobilie, sofern im Mietvertrag so bestimmt, umlagefähig. Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an die Mieter wird die jährliche Versicherungsprämie, anteilig nach der jeweiligen Mietfläche, an die Mietparteien weiterberechnet. Die Wohngebäudeversicherung erweist sich für Vermieter somit als kostenneutral und stellt dar, was betriebswirtschaftlich gerne als "durchlaufende Position" bezeichnet wird.

Vermieter sind gegenüber ihren Mietern grundsätzlich zum möglichst wirtschaftlichen Betrieb des Objekts verpflichtet. Nicht nur aus diesem Grund lohnt es sich, immer wieder Preisvergleiche anzustellen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, wenn zu gleichen Vertragsbedingungen bessere Konditionen möglich sind. Das gilt selbstverständlich in noch stärkerem Maße für Eigenheimbewohner, die die Kosten der Wohngebäudeversicherung vollständig selbst tragen.

8. Wie lässt sich die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Wohngebäudeversicherung kündigen... Kündigungsfrist
...innerhalb der regulären Frist Bis in der Regel drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann die Wohngebäudeversicherung beidseitig gekündigt werden. Wer als Versicherungsnehmer kündigen möchte, sollte die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein einreichen und um schriftliche Bestätigung bitten.
...nach Schadensfall Kommt es zu einem Schadensfall, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Regulierung des Schadens oder zum Ende des Versicherungsjahres kann die Versicherung gekündigt werden oder kündigen.
...bei Eigentümerwechsel Binnen einem Monat, nachdem der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde, kann die Gebäudeversicherung durch diesen gekündigt werden. Bei Eigentumswohnungen ist in der Regel die Hausverwaltung für das Management der Gebäudeversicherung zuständig. Hier hat ein neuer Wohnungsbesitzer keinen Einfluss auf die Versicherung und kann sich nur im Rahmen der Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft einbringen.
...bei Beitragserhöhung Innerhalb eines Monats nachdem über die Beitragserhöhung informiert wurde, können Versicherte die Wohngebäudeversicherung kündigen.

Achtung!

Es ist dringend zu empfehlen, dass bei Kündigungsabsicht der neue Versicherungsvertrag vorher verbindlich abgeschlossen wurde. Schlimmstenfalls sind Eigentümer sonst nicht versichert. Bei noch durch Darlehen belasteten Immobilien besteht zudem die Informationspflicht gegenüber der kreditgebenden Bank über das Kündigungsvorhaben.

9. Worauf sollte man beim Vergleich von Wohngebäudeversicherungen achten?

Wie bei jeder Versicherung sollten auch bei der Wohngebäudeversicherung die Verträge vor Abschluss gründlich geprüft werden. Wer Wert auf die Absicherung von Elementarschäden legt, muss besonderes Augenmerk auf die abgesicherten Fälle und die Ausschlüsse legen. Neben den Versicherungsleistungen spielt auch die Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Der Neubauwert der Immobilie (siehe Punkt 4) muss zur Verhinderung einer Unterversicherung oder einer mit hohen Prämien verbundenen Überversicherung genau bestimmt werden. In jedem Falle empfiehlt sich ein Wohngebäudeversicherung Vergleich!

10. Wohngebäudeversicherung Vergleich – hier berechnen

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