Erbschein beantragen: So geht's! - Inkl. Checkliste & Muster
Mit einem Erbschein haben Sie als Erbe den Nachweis, dass Sie erbberechtigt sind. Sie können diesen wichtigen Adressaten wie Banken, Versicherern oder auch dem Grundbuchamt vorlegen. Doch ist ein Erbschein immer nötig? Sind Fristen zu beachten und was ist für Sie als Erbe einer Immobilie wichtig? Wir haben die Antworten auf viele weitere Fragen. Zusätzlich finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema „Immobilie erben und Erbschein“ in unserem kostenlosen PDF-Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über die Erben sowie die Erbquoten eines Nachlasses. Es bietet sowohl den Erben als auch Dritten Rechtssicherheit: Was im Erbschein steht, gilt!
- Neben dem Erbschein können Sie auch mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag ihren Erbanspruch nachweisen. Bei Banken reicht neben einer über den Tod hinausgehenden Vollmacht oft auch ein handschriftliches Testament.
- Beantragen Sie einen Erbschein nur dann, wenn Sie ihn sicher brauchen. Gerade bei geerbten Immobilien liegen die Kosten für einen Erbschein aufgrund großer Nachlasswerte oft hoch. Informieren Sie sich vorab mit unserem kostenlosen PDF-Ratgeber und lassen Sie bei einem geplanten Verkauf die Immobilie kostenfrei bewerten.
Direkt zum Wunschthema
- Was ist ein Erbschein und was steht drin? ►Muster Erbschein als PDF
- Wann brauche ich überhaupt einen Erbschein und wann nicht?
- Wer kann einen Erbschein beantragen? Wo beantragt man ihn? ►Muster Erbscheinantrag als PDF
- Bestimmt der Erbschein die Erbfolge?
- Welche Unterlagen werden benötigt? ►Checkliste zum Erbscheinsantrag
- Welche Frist gilt für die Beantragung?
- Die Kosten – Wie teuer ist ein Erbschein?
- Welche Erbscheinarten gibt es und welchen Erbschein brauche ich?
- Was passiert, wenn ich einen falschen Erbschein erhalten habe?
- Brauche ich einen Erbschein, wenn ich meine geerbte Immobilie verkaufen möchte?
1. Was ist ein Erbschein und was steht drin?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das nachweist, welche Erben wie viel geerbt haben. Das Dokument wird vom Nachlassgericht ausgestellt und soll auf allen Seiten für Rechtssicherheit sorgen:
- Für Erben
Als Erbe haben Sie mit dem Dokument einen rechtssicheren Nachweis für Ihren Erbanspruch. Darüber hinaus kennen Sie auf diesem Weg auch den Anteil Ihres Erbes und weitere Verfügungsbeschränkungen. Das bedeutet: Was nicht im Erbschein steht, ist aktuell auch nicht gültig.
Sie können als Erbe also rechtssicher über den im Erbschein festgelegten Nachlass nach Ihren Vorstellungen verfügen.
- Für Dritte
Dritte wiederum können sich wiederum darauf verlassen, dass die Angaben im Erbschein korrekt sind (öffentlicher Glaube).
Ein Beispiel: Kauf eines Gemäldes aus einem Nachlass
Kauft jemand von einem Erben mit einem Erbschein ein teures Gemälde, kann er bei späteren Einwendungen auf die Angaben im Erbschein verweisen. Stellt sich also später heraus, dass das Gemälde doch einem anderen Erben zugestanden hätte, muss der Käufer es trotzdem nicht zurückgeben.
Sie überlegen, einen Erbschein zu beantragen?
Laden Sie unser kostenloses Muster "Erbschein" herunter, um zu erfahren, wie ein solches Dokument aussieht und welche Informationen es enthält. Das PDF-Dokument zeigt einen gemeinschaftlichen Erbschein als Muster.
2. Wann brauche ich überhaupt einen Erbschein und wann nicht?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, den eigenen Erbanspruch nachzuweisen. Dazu gehören:
- Notarielles Testament
- Handschriftliches Testament (in Ausnahmefällen)
- Erbvertrag
- Erbschein
Aus diesem Grund müssen Sie bei weitem nicht immer einen Erbschein beantragen. Welcher der obigen Nachweise wann ausreicht, hängt jedoch auch vom Adressaten und dem Nutzungszweck ab.
Erbschein bei Banken: Häufig nicht erforderlich
Geht es um den Zugriff auf die Konten des Erblassers, benötigen Sie in den meisten Fällen keinen Erbschein. Für den Zugriff auf Bankkonten des Verstorbenen reicht eine über den Tod hinaus reichende Kontovollmacht oder eine Vorsorgevollmacht aus, die den Banken vorzulegen ist.
Achtung!
Einige Banken verlangen eine ganz bestimmte Form der Vollmacht. Informieren Sie sich am besten noch zu Lebzeiten Ihrer Eltern oder Verwandten, mit welcher Art von Vollmacht Sie spätere Probleme umgehen können!
Zum Nachweis des Erbanspruchs bei Banken gibt es einige spannende Gerichtsurteile:
1. Banken dürfen nicht auf Vorlage eines Erbscheins pochen
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 (AZ: XI ZR 401/12) dürfen Banken und Sparkassen nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn ein Testament oder Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll vorgelegt wird. Es muss also immer eine alternative Form des Nachweises für den eigenen Erbanspruch geben.
2. Auch handschriftliches Testament mit Eröffnungsvermerk ist ausreichend
Eine weitere BGH-Entscheidung (AZ.: XI ZR 440/15) legt fest, dass ein beim Nachlassgericht hinterlegtes handschriftliches Testament mit Eröffnungsvermerk ebenfalls zur Vorlage bei Banken ausreicht, sofern es eindeutige Festlegungen macht.
Kurzübersicht Erbschein bei Banken |
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Erbschein bei Ämtern: Nur notarielles Testament als Ersatz möglich
Müssen Sie Ihren Erbanspruch gegenüber Ämtern nachweisen, reicht ein handschriftliches Testament als Nachweis nicht aus. Sie benötigen also entweder ein notarielles Testament oder einen Erbschein.
Immobilie erben und selbst nutzen: Eigentümerumschreibung nur mit Nachweis!
Sollten Sie eine Immobilie erben und diese selbst nutzen wollen, müssen Sie sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Das Grundbuchamt ist von Gesetzes wegen (§ 35 Abs. 1 GBO) verpflichtet, als Nachweis Ihres Erbanspruchs nur den Erbschein oder ein notarielles Testament zu akzeptieren.
Achtung: Auch ein Berliner Testament macht den Erbschein oft unnötig!
Sie sind durch ein Berliner Testament zum Erben geworden? Sollte dies notariell ausgestellt worden sein, brauchen Sie keinen Erbschein. Das Grundbuchamt akzeptiert das Berliner Testament als Nachweis Ihres Erbanspruchs.
Sollten Sie also über die gesetzliche Erbfolge oder über ein handschriftliches Testament Erbe einer Immobilie geworden sein, benötigen Sie in vielen Fällen einen Erbschein.
Kurzübersicht Erbschein bei Ämtern |
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Erbschein bei Versicherungen: Nicht erforderlich
Sollte ein Erblasser eine Risikolebensversicherung oder Unfallversicherung abgeschlossen haben, erhält die begünstigte Person im Versicherungsfall die Versicherungssumme sowieso. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Erbschaft und die Versicherungsleistung ist auch nicht Teil des Nachlasses. Demnach brauchen Sie hierbei auch keinen Erbschein.
3. Wer kann einen Erbschein beantragen? Wo beantragt man ihn?
Ein Erbschein kann nur von einem bestimmten Personenkreis beantragt werden. So sind beispielsweise Pflichtteilsberechtigte und Nachlasspfleger nicht dazu befugt. Folgende Personen sind antragsberechtigt:
- Erben
- Testamentsvollstrecker
- Gläubiger, die über einen vollstreckbaren Titel verfügen
- Nachlassinsolvenzverwalter
- Insolvenzverwalter (bei Insolvenz eines Erben)
- Nachlassverwalter
- Abwesenheitspfleger
- Betreuer
Sie wollen oder müssen einen Erbschein beantragen? Ein Muster hilft Ihnen dabei, denn es gibt kein Formular für die Antragstellung. Nutzen unser kostenloses Muster "Erbscheinantrag".
Wo kann ich einen Erbschein beantragen?
Beantragt wird der Erbschein beim Nachlassgericht, das für den letzten Wohnort des Erblassers zuständig ist. Lebte der Erblasser im Ausland, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Unter Umständen kann es auch möglich sein, den Erbschein beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort zu beantragen.
Die Antragstellung ist gegen Gebühr formlos möglich. Um den Erbschein zu beantragen, können Sie also kein standardisiertes Formular der Nachlassgerichte ausfüllen. Alternativ haben sie jedoch die Möglichkeit, den Antrag auch notariell beurkunden zu lassen. Auch ein Anwalt oder ein anderer Bevollmächtigter kann den Erbschein beantragen.
Da Antragsteller an Eides statt versichern müssen, dass ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der Angaben entgegensteht, empfiehlt sich die Niederschrift vor dem Nachlassgericht oder einem Notar.
immoverkauf24 Info
Wer einen Erbschein beantragen will, muss mit einer Dauer von mehreren Wochen rechnen, bis dieser erteilt wird.
Angaben für den Antrag auf einen Erbschein bei gesetzlicher Erbfolge
Folgende Angaben gehören bei gesetzlicher Erbfolge zum Antrag:
- Zeitpunkt des Todes des Erblassers
- Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser
- Letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort des Erblassers
- Staatsangehörigkeit des Erblassers
- Bei Ehegatten: Tag der Eheschließung, Angaben zum Güterstand/Erklärung dazu, dass die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestand
- Eidesstattliche Versicherung, dass kein Testament oder Erbvertrag bekannt ist
- Angaben dazu,
Angaben für den Antrag auf einen Erbschein bei Vorliegen eines Testaments
Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Zeitpunkt des Todes des Erblassers
- Letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort des Erblassers
- Staatsangehörigkeit des Erblassers
- Bezeichnung der Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag)
- Angaben dazu,
- ob sonstige Verfügungen des Erblassers vor Todes wegen existieren,
- ob und wie eine Person weggefallen ist, durch die der Antragsteller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil reduziert werden würde,
- dass der Antragsteller die Erbschaft angenommen hat,
- wie groß der Erbteil ist.
Achtung! Niemals vorschnell einen Erbschein beantragen!
Sie sollten keineswegs voreilig einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen. Der Grund: Schon mit dem Antrag gilt ein Erbe als angenommen und Sie haben daraufhin keine Möglichkeit mehr, das Erbe auszuschlagen.
4. Bestimmt der Erbschein die Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge wird ausschließlich durch die Vorgaben in den §§ 1924 ff. BGB festgelegt. Der Erbschein hat hierauf keinerlei Einfluss. Er enthält lediglich die Erbquoten, die sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben.
5. Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nachdem, ob gesetzliche Erbfolge gilt oder ein Testament beziehungsweise Erbvertrag vorliegt, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Sterbeurkunden und Geburtsurkunden von Personen, die erbberechtigt wären, aber bereits verstorben sind
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei gesetzlicher Erbfolge:
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden
- Adoptionsbeschlüsse (falls relevant)
- Heiratsurkunde
- Ehevertrag
- ggf. Scheidungsbeschluss
- Bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen: Eröffnete Verfügung
Sie wollen einen Erbschein beantragen? Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste zum Erbscheinantrag, um kein Dokument zu vergessen!
6. Welche Frist gilt für die Beantragung?
Angehörige eines Verstorbenen, die einen Erbschein beantragen wollen, müssen keine Frist beachten. Es kann jedoch passieren, dass bestimmte Ansprüche mit der Zeit verjähren. So erlischt der Pflichtteilsanspruch beispielsweise nach drei Jahren.
Sollte das Nachlassgericht Ihren Antrag auf einen Erbschein ablehnen, haben Sie bis zu einem Monat nach der Entscheidung die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
7. Die Kosten – Wie teuer ist ein Erbschein?
Wenn Sie einen Erbschein beantragen wollen, sollten Sie Kosten zwischen 30 und fast 10.000 Euro einplanen. Die große Differenz entsteht durch die Tatsache, dass die Gebühren beim Nachlassgericht von der Höhe des jeweiligen Nachlasses abhängen.
Grundsätzlich berechnet das Nachlassgericht folgende Gebühren:
Dienstleistung |
Höhe der Gebühr |
Erstellung des Erbscheins |
1,0-facher Gebührensatz |
Aufnahme der eidesstattlichen Versicherung |
1,0-facher Gebührensatz |
Gesamt |
2 x 1,0-facher Gebührensatz |
Die Höhe der Gebühr in Abhängigkeit vom Wert des Nachlasses finden Sie in Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Hier ein Auszug aus der Tabelle:
Nachlasswert bis… |
1,0-facher Gebührensatz |
500 Euro |
15 Euro |
10.000 Euro |
75 Euro |
50.000 Euro |
165 Euro |
260.000 Euro |
535 Euro |
500.000 Euro |
935 Euro |
3.000.000 Euro |
4.935 Euro |
Sie erben eine Immobilie in einer guten Lage. Der Nachlass beläuft sich somit auf 500.000 Euro. Möchten Sie nun einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, kommen folgende Gebühren auf Sie zu:
Dienstleistung |
Gebühr |
Erstellung des Erbscheins |
935 Euro |
Aufnahme der eidesstattlichen Versicherung |
935 Euro |
Gesamtkosten |
1.870 Euro |
Erbschein beim Notar beantragen: Liegen die Kosten höher?
Wenn Sie den Erbschein beim Notar beantragen wollen, müssen Sie neben den Gerichtskosten noch weitere Ausgaben einkalkulieren:
- Mehrwertsteuer
- Dokumentenpauschale
- Post- und Kommunikationspauschalen
- Beglaubigungsgebühren für Kopien von Dokumenten
Somit liegen die Kosten also noch einmal höher als bei einem eigenständigen Antrag beim Nachlassgericht. Im Gegenzug müssen Sie sich allerdings auch um nichts kümmern.
immoverkauf24 Tipp: vorher genau prüfen, ob Sie einen Erbschein benötigen!
Gerade bei geerbten Immobilien steigt der Wert des Nachlasses schnell an. Dies bringt hohe Kosten für den Antrag auf einen Erbschein mit sich. Prüfen Sie deshalb genau, ob Sie wirklich einen Erbschein benötigen! Ist dies nicht der Fall, können Sie die Gebühren sparen!
8. Welche Erbscheinarten gibt es und welchen Erbschein brauche ich?
Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen:
- Erbschein für Alleinerben: Dieser Erbschein wird immer dann ausgestellt, wenn eine einzelne Person den gesamten Nachlass erbt.
- Teilerbschein: Der Teilerbschein dient dazu, den Erbteil eines Miterben zu dokumentieren und enthält keine Angaben zu den anderen Erben.
- Gegenständlich beschränkter Erbschein: Der gegenständlich beschränkte Erbschein wird dann ausgestellt, wenn Auslandsvermögen zum Nachlass gehört. Der Erbschein beschränkt sich auf das in Deutschland vorhandene Vermögen.
- Gemeinsamer Erbschein: Der gemeinsame oder gemeinschaftliche Erbschein kann von jedem Miterben beantragt werden und wird für alle Miterben einer Erbengemeinschaft ausgestellt.
- Gemeinschaftlicher Teilerbschein: Im gemeinschaftlichen Teilerbschein sind die Teilerbscheine mehrerer, aber nicht aller Miterben zusammengefasst. Er kann von einem Miterben beantragt werden.
- Fremdrechtserbschein: Ein Fremdrechtserbschein wird vom Nachlassgericht erteilt, wenn das Erbrecht eines anderen Staates zum Tragen kommt. Der Erbschein bezieht sich dann lediglich auf den in Deutschland befindlichen Nachlass.
- Eigenrechtserbschein: Ein Eigenrechtserbschein wird dann erteilt, wenn der Nachlass sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Recht vererbt wird.
- Gemischter Erbschein: Wird ein Fremdrechtserbschein und ein Eigenrechtserbschein in einem Dokument zusammengefasst, ist von einem gemischten Erbschein die Rede.
Was ist ein europäisches Nachlasszeugnis und wann wird es benötigt?
Darüber hinaus gibt es seit August 2015 auch das europäische Nachlasszeugnis (kurz: ENZ), das von Interesse für Erben sein kann, wenn es um eine Erbschaft mit EU-Auslandsbezug geht – etwa, wenn der Erblasser eine Immobilie in Spanien besaß. Dieser europäische Erbschein gilt in fast allen Mitgliedstaaten der EU - mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks.
Der Unterschied zum deutschen Erbschein besteht darin, dass der Antragsteller lediglich eine beglaubigte Kopie des Nachlasszeugnisses erhält, die sechs Monate ab Ausstellung gültig ist. Danach verliert das Dokument seine Legitimationswirkung. Allerdings ist es möglich, die Frist zu verlängern.
Die Kosten für das europäische Nachlasszeugnis sind identisch mit denen des deutschen Erbscheins. Das ENZ muss nicht beantragt werden - alternativ können Erben auch auf die jeweiligen nationalen Erbnachweise zurückgreifen. So wird beispielsweise der deutsche Erbschein im EU-Ausland anerkannt und umgekehrt.
9. Was passiert, wenn ich einen falschen Erbschein erhalten habe?
Sollte sich herausstellen, dass ein Erbschein falsche Angaben enthielt – etwa, weil ein neues Testament gefunden wurde – muss das Nachlassgericht ihn einziehen und der Erbschein wird damit nach § 2361 BGB kraftlos.
Wichtig für Dritte: Haben sie auf den Erbschein vertraut, ändert sich für sie im Nachhinein nichts, auch wenn der Erbschein kraftlos wird. Haben Sie beispielsweise von einem vermeintlichen Erben ein Auto erworben und stellt sich heraus, dass eine andere Person Erbe des Autos war, müssen Sie es nicht an den richtigen Erben herausgeben.
10. Brauche ich einen Erbschein, wenn ich meine geerbte Immobilie verkaufen möchte?
Normalerweise müsste bei einem Erbfall der Grundbucheintrag zunächst berichtigt und der Erbe als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Um die Eigentumsumschreibung vornehmen zu können, müssten die Erben demnach einen Erbschein oder einen anderen Nachweis wie ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag vorlegen. Zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ersetzen diese Dokumente den Erbschein.
Kam die Erbschaft aufgrund einer Erbausschlagung zustande, müsste sogar trotz Vorliegen eines notariellen Testaments oder Erbvertrags ein Erbschein für die Eigentumsumschreibung vorgelegt werden.
Doch Achtung: Bei einem direkten Verkauf entfällt die Pflicht des Erbnachweises!
§ 82 der Grundbuchordnung (GBO) lässt für Verkäufer geerbter Immobilien ein Schlupfloch. In Satz 2 heißt es dabei: „Das Grundbuchamt soll diese Maßnahme zurückstellen, solange berechtigte Gründe vorliegen.“
Solche berechtigten Gründe liegen vor, wenn sie als Erbe die geerbte Immobilie sofort weiterverkaufen wollen. In diesem Fall wäre es also durchaus möglich, gleich den Käufer des Objektes als neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen.
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