Wohnflächenberechnung: Wohnfläche berechnen nach WoFlV
Eine falsch gemessene Quadratmeterzahl kann Sie bei Immobilienverkauf oder Vermietung bares Geld kosten. Die Wohnflächenberechnung ist daher weit mehr als eine Formalität, denn die Berechnung der Wohnfläche beeinflusst Immobilienwert, Mietpreis und Rechtssicherheit. Wer die Wohnfläche für Verkauf oder Vermietung berechnen möchte, sollte die Wohnflächenverordnung (WoFIV) genau kennen – und anwenden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die berechnete Wohnfläche ist Grundlage für Kaufpreis, Mietpreis und Vergleichbarkeit von Immobilien. Sie spielt zudem eine zentrale Rolle bei Mietverträgen, Gutachten und Steuern (z.B. Grundsteuer).
- Je nach Zweck kommen verschiedene Regelwerke infrage, wobei vor allem die Wohnflächenverordnung (WoFlV) bei Wohnimmobilien relevant ist. Sie unterscheidet sich deutlich von der DIN 277.
- Dachschrägen, Balkone und Terrassen werden gemäß WoFIV nur anteilig berücksichtigt und können die Wohnfläche spürbar verändern, was bei der Wohnflächenberechnung oft unterschätzt wird.
Direkt zum Wunschthema
- Was ist die Wohnflächenberechnung?
- Wann ist eine Wohnflächenberechnung nötig?
- Welche Arten der Wohnflächenberechnung gibt es?
- Wie unterscheidet sich die Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 in der Praxis?
- Wohnfläche berechnen: Wie nutze ich die Formel richtig?
- Wohnflächenberechnung für Dachschräge, Balkon & Co: Was sind die häufigsten Fehler?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn die Wohnfläche falsch berechnet ist?
- Nutzfläche, Wohnfläche, Grundfläche: Was sind die Unterschiede?
- Fazit: Wie aussagekräftig ist die Wohnflächenberechnung für Immobilienwert & Mietpreis?
1. Was ist die Wohnflächenberechnung?
Die Wohnflächenberechnung beschreibt, wie groß die Wohnfläche, also die nutzbare Fläche einer Immobilie, nach festgelegten Regeln tatsächlich ist. Sie legt fest, welche Räume vollständig und welche Flächen nur anteilig angerechnet werden dürfen. Grundlage der Berechnung ist meist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder alternativ die DIN 277, wobei die Ergebnisse der unterschiedlichen Verfahren erheblich abweichen können. Eine präzise Wohnflächenberechnung schafft sowohl beim Immobilienverkauf als auch bei der Vermietung Transparenz und Rechtssicherheit. Sie wird beispielsweise angewendet, um den Mietpreis festzulegen oder einen realistischen Verkaufspreis anzusetzen.
2. Wann ist eine Wohnflächenberechnung nötig?
Eine Wohnflächenberechnung ist immer dann erforderlich, wenn die Größe einer Immobilie als Entscheidungs- oder Berechnungsgrundlage dient. Sie beeinflusst Preise, Verträge und rechtliche Bewertungen maßgeblich. Vermieter und Eigentümer sollten daher genau wissen, in welchen Situationen eine korrekte Wohnfläche unverzichtbar ist, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Bei folgenden Anlässen ist eine Wohnflächenberechnung nötig:
- Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf
Die Größe der Wohnfläche einer Immobilie ist vor allem für die Festlegung des Verkaufspreises bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf relevant. Ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche kostet logischerweise mehr als ein ähnlich ausgestattetes Haus mit 90 Quadratmetern. Deshalb ist es für Sie als Verkäufer wichtig, vor dem Verkauf die Wohnfläche exakt zu berechnen.
Auch für Käufer einer Immobilie ist die Größe mit das wichtigste Kriterium bei der Wohnungssuche. Eine korrekt berechnete Wohnfläche ist für sie auch mit Blick auf den sich daran orientierenden Kaufpreis unverzichtbar. Verkäufer sollten zudem wissen, dass eine falsch berechnete Wohnfläche unter Umständen sogar dazu führen kann, dass ein bereits unterzeichneter Kaufvertrag seine Gültigkeit verliert.
- Vermietung
Was bei Immobilienverkäufen für den Verkaufspreis gilt, gilt bei Mietobjekten für die Miete: Ein wichtiges Kriterium für die festgelegte Höhe der Kaltmiete ist die Wohnungsgröße. Doch nicht nur dafür ist die Wohnfläche die Berechnungsgrundlage: Auch die Höhe der Nebenkosten geht teilweise auf die Quadratmeterzahl der Räume zurück. Je größer die Wohnung, desto höher fällt die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung aus.
Vermieter sollten unbedingt darauf achten, dass sie die Wohnfläche bereits im Exposé und im Mietvertrag korrekt angeben. Eine Abweichung von mehr als 10 % zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnfläche berechtigt Mieter regelmäßig zur Mietminderung – unabhängig davon, ob der Fehler vorsätzlich oder fahrlässig entstanden ist.
Hinweis zur Verbrauchsabrechnung ab 2026
Ab Abrechnungszeitraum 2025/2026 wird die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung verbindlich. Die genaue Wohnfläche bildet hier die Grundlage für die faire Verteilung der Grundkosten – eine präzise Wohnflächenberechnung ist unerlässlich, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
- Hausbau
In einem Bauantrag muss die Nutzungsart eines Gebäudes angegeben werden. Dabei entscheidet der Anteil der Wohnfläche darüber, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Bei einem Wohngebäude muss mindestens die Hälfte der Nutzfläche Wohnzwecken dienen. Die Berechnung der Wohnfläche ist außerdem Grundlage für die Kosten von Baugenehmigung und Bauwerk.
- Baufinanzierung
Bei einem Immobilienkauf gibt die Höhe der Wohnfläche der Bank Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit des Kaufvorhabens. Dabei spielt der Wert der als Sicherheit hinterlegten Immobilie eine Rolle.
- Steuerliche Zwecke
Auch für verschiedene Steuern ist die Wohnflächenberechnung ein wichtiger Faktor und muss korrekt gegenüber den Behörden angegeben werden. Besonders bei der Grundsteuer bestimmt die genaue Wohnfläche die Steuerlast nach der Reform – größere Flächen führen zu höheren Sätzen. Ebenso relevant ist sie in der Einkommensteuer (Anlage V) für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, bei der Gewerbesteuer zur Trennung von Wohn- und Nutzfläche sowie für die Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.
- Versicherungen
Bei Gebäude- oder Hausratversicherungen ist die Größe der berechneten Wohnfläche entscheidend für die Festlegung der Versicherungssumme. Es gibt beispielsweise Modelle, bei denen der Wert des Hausrats über eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter bestimmt wird.
Was ist eine qualifizierte Wohnflächenberechnung?
Eine qualifizierte Wohnflächenberechnung ist die fachgerechte Ermittlung der Wohnfläche nach anerkannten Regeln (z.B. Wohnflächenverordnung oder DIN-Normen) und dient als belastbare Grundlage für die oben genannten Zwecke. Sie wird meist von Architekten, Bauingenieuren oder Gutachtern durchgeführt und kostet bei durchschnittlichen Immobilien etwa 200 bis 450 Euro.
3. Welche Arten der Wohnflächenberechnung gibt es?
Wer die Wohnfläche berechnen möchte, stößt schnell auf unterschiedliche Methoden der Wohnflächenberechnung. In Deutschland ist keine einheitliche Berechnungsart für alle Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Vielmehr hängt die Berechnung der Wohnfläche vom Nutzungskontext ab – etwa Vermietung, Verkauf, Immobilienfinanzierung oder Bauantrag. Für Eigentümer ist es daher entscheidend zu wissen, welche Methode wann zulässig, sinnvoll oder sogar verpflichtend ist.
Besonders relevant sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 sowie die ältere Zweite Berechnungsverordnung (II. BV). Jede Methode setzt andere Schwerpunkte, berücksichtigt Flächen unterschiedlich und kann zu abweichenden Ergebnissen führen. Eine klare Zuordnung sorgt für Transparenz, Rechtssicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist in Deutschland der wichtigste und am häufigsten genutzte Standard, wenn es um die Ermittlung der Wohnfläche geht. Sie ist seit dem 1. Januar 2004 verbindlich für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und wird auch im frei finanzierten Wohnungsmarkt überwiegend angewendet – insbesondere bei Mietverträgen. Für Eigentümer bietet die WoFlV eine klare, rechtssichere Grundlage, um die Wohnfläche zu berechnen und korrekt auszuweisen.
Die WoFlV regelt exakt, welche Flächen zur Wohnfläche gehören, wie sie gemessen werden und zu welchem Prozentsatz sie anzurechnen sind. Ziel ist eine realistische Abbildung der tatsächlich nutzbaren Wohnräume aus Sicht der Bewohner.
Welche Räume zählen nach der WoFlV zur Wohnfläche?
- Wohnzimmer
- Esszimmer
- Schlaf- und Nebenzimmer
- Küche
- Bad
- Gäste-WC
- Flure (innerhalb der Wohnung)
- Abstellräume (innerhalb der Wohnung)
- Wintergärten und Schwimmbäder (sofern sie geschlossen und beheizbar sind)
- Balkone, Terrassen und Loggien (nur anteilig)
Doch nicht alle Räume dürfen zu 100 % in die Wohnflächenberechnung einfließen. Einige Flächen, wie Balkone oder Terrassen, werden im Rahmen der Wohnflächenverordnung nur anteilig angerechnet, andere Bereiche dürfen die Wohnfläche überhaupt nicht beeinflussen.
Zudem enthält die Wohnflächenverordnung auch Regeln für kleinere bauliche Elemente. So werden Nischen nur berücksichtigt, wenn sie mindestens 13 cm tief sind und bis zum Boden reichen. Schornsteine, Pfeiler oder Säulen zählen mit, sofern sie höher als 1,50 m sind und eine Grundfläche von maximal 0,1 m² haben. Solche Details machen die WoFlV besonders präzise – und zugleich fehleranfällig, wenn sie nicht korrekt angewendet wird.
Grundsätze der Wohnflächenberechnung nach WoFlV auf einen Blick
|
Flächenart |
Anrechnung nachWoFlV |
|
Vollwertige Wohnräume, Küche, Bad, Flure, Abstellräume, beheizte Wintergärten |
100 % |
|
Flächen mit Dachschrägen (über 2 m Raumhöhe) |
100 % |
|
Unbeheizte Wintergärten oder Schwimmbäder |
50 % |
|
Balkon, Terrasse, Loggia, Dachgarten (hochwertige Ausführung) |
50 % |
|
Flächen mit Dachschrägen (1-2 m Raumhöhe) |
50 % |
|
Balkon, Terrasse, Loggia, Dachgarten (normale Ausführung) |
25 % |
|
Keller, Heizungs-, Trocken- und Waschräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung |
0 % |
|
Garagen und Stellplätze |
0 % |
|
Geschäftsräume, unbeheizte Hobbyräume, nicht ausgebaute Dachböden |
0 % |
|
Treppen mit mehr als drei Steigungen |
0 % |
|
Flächen mit Dachschrägen (unter 1 m Raumhöhe) |
0 % |
Gerade bei der Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss kommt es häufig zu Fehlern. Hier ist eine exakte Höhenmessung entscheidend, da sie den anrechenbaren Flächenanteil maßgeblich beeinflusst.
Wohnflächenberechnung nach DIN 277
Die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 ist keine klassische Wohnraumberechnung, sondern eine Norm zur Flächenermittlung von Gebäuden insgesamt. Sie wird vor allem im gewerblichen Bereich, bei Neubauprojekten, Baugenehmigungen oder Wertermittlungen angewendet. Die DIN 277 unterscheidet zwischen Nutzfläche, technischer Funktionsfläche und Verkehrsfläche. Die eigentliche Wohnfläche ist hierbei nur ein Teil der Nutzfläche.
Anders als bei der WoFlV spielen Raumhöhen keine Rolle. Flächen im Dachgeschoss, unter Dachschrägen, Keller oder Dachböden können vollständig einbezogen werden. Auch Balkon oder Terrasse werden häufig zu 100 % angesetzt. Dadurch fällt die ermittelte Fläche meist größer aus als bei der Wohnflächenverordnung.
immoverkauf24 Tipp für Vermieter
Für Vermieter kann die DIN 277 wirtschaftlich attraktiv sein, birgt jedoch Konfliktpotenzial. Wird sie genutzt, sollte im Mietvertrag ausdrücklich angegeben werden, dass die Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277 erfolgt ist, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283
Obwohl die DIN 283 seit 1989 zurückgezogen wurde, wird sie in manchen Fällen noch verwendet, wenn zwei Parteien sich explizit auf ihre Anwendung zur Wohnflächenberechnung einigen. Die Besonderheit dieser Methode ist, dass sie keine Regelungen zu Terrassen, Garagen oder Heizungsräumen enthält.
Wohnflächenberechnung nach Zweiter Berechnungsverordnung (II. BV)
Die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) ist eine veraltete Methode der Wohnflächenberechnung und gilt als Vorgängerin der WoFlV. Sie wurde bis Ende 2003 angewendet und ist heute nur noch relevant, wenn die Wohnfläche vor dem 31. Dezember 2003 ermittelt wurde und seitdem keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden.
Inhaltlich ähnelt II. BV der WoFlV, unterscheidet sich jedoch in Details. So können Balkone oder Loggien mit bis zu 50 % angerechnet werden. Für bestehende Altverträge kann die Zweite Berechnungsverordnung weiterhin Bestand haben – bei Neuvermietungen oder Verkäufen empfiehlt sich jedoch eine aktuelle Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
Grundsätzlich dürfen Eigentümer die Wohnfläche selbst berechnen. Wer rechtliche Sicherheit benötigt, etwa bei Streitigkeiten oder Rückforderungsansprüchen, sollte einen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten für einen Gutachter zur Wohnflächenberechnung liegen meist zwischen 200 und 450 Euro, bieten jedoch eine belastbare Grundlage mit juristischer Relevanz.
Welche Wohnflächenberechnung gilt für die Grundsteuer?
Für die Höhe der Grundsteuer ist die im Rahmen der Grundsteuererklärung angegebene Wohnfläche relevant. Sofern keine andere Berechnung vertraglich oder behördlich vorgegeben ist, wird die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) durchgeführt.
4. Wie unterscheidet sich die Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 in der Praxis?
Die Unterschiede der Wohnflächenberechnungen nach WoFlV und DIN 277 machen deutlich: Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Teilweise kann eine Wohnung, die nach DIN 277 berechnet wird, um bis zu 40 Prozent größer ausfallen, als wenn die WoFlV angewandt wird. Während die WoFIV lichte Maße (Innenwände) misst, nutzt die DIN 277 Außenmaße und zieht Konstruktionsflächen ab. Zudem werden Balkone, Terrassen und Dachschrägen der Wohnfläche oft zu verschiedenen Anteilen angerechnet.
Am Beispiel einer Dachgeschosswohnung mit drei Zimmern, Küche und Bad sowie Balkon und zugehörigem Abstellraum im Keller lassen sich die Abweichungen der Wohnfläche in der jeweils berechneten Quadratmeterzahl besonders gut darstellen:
|
Zimmer |
Wohnfläche nach WoFIV |
Wohnfläche nach DIN 277 |
|
Wohnzimmer 16 m², mit Schräge |
10 m² |
16 m² |
|
Esszimmer 14 m², mit Schräge |
8,75 m² |
14 m² |
|
Schlafzimmer 10 m², mit Schräge |
6,25 m² |
10 m² |
|
Küche ohne Schräge |
12 m² |
12 m² |
|
Bad ohne Schräge |
8 m² |
8 m² |
|
Balkon 8 m² |
2 m² |
8 m² |
|
Abstellraum Keller |
zählt nicht mit |
6 m² (zählt voll mit) |
|
Gesamt |
47 m² |
74 m² |
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie unterschiedlich die Wohnfläche für ein und dieselbe Wohnung ausfällt, je nachdem, welche Methode der Wohnflächenberechnung verwendet wird. Als Eigentümer oder Vermieter sollten Sie deshalb korrekt dokumentieren, nach welcher Methode Sie die Wohnfläche ermittelt haben. Als Mieter wiederum kann es sich als lohnend erweisen, die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche zu überprüfen.
5. Wohnfläche berechnen: Wie nutze ich die Formel richtig?
Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist für Vermieter unverzichtbar – sei es für den Mietvertrag, das Exposé, den Kaufvertrag oder eine Immobilienbewertung. Wer die Wohnfläche berechnen möchte, sollte dabei systematisch vorgehen und sich zunächst für eine Berechnungsmethode entscheiden. In der Praxis ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) der gängigste und rechtssicherste Standard. Sie legt verbindlich fest, welche Räume zur Wohnraumberechnung zählen und wie Sonderflächen zu bewerten sind. Mit der richtigen Formel und einem klaren Ablauf vermeiden Sie typische Fehler und stellen sicher, dass die Berechnung der Wohnfläche nachvollziehbar und belastbar ist.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wohnfläche korrekt berechnen
- Methode festlegen: Prüfen Sie zunächst, welche Methode gilt oder angewendet werden soll. In den meisten Fällen ist dies die Berechnung nach der WoFlV. Sie ist insbesondere bei Mietverhältnissen üblich und rechtlich anerkannt.
- Räume erfassen: Ermitteln Sie alle Räume, die grundsätzlich zur Wohnfläche zählen, etwa Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad, Flure sowie Abstellräume innerhalb der Wohnung. Zeichnen Sie idealerweise einen einfachen Grundriss, um die Übersicht zu behalten.
- Sonder- und Außenflächen bewerten: Berücksichtigen Sie Besonderheiten wie Dachschrägen, Balkone oder Terrassen gemäß der Wohnflächenverordnung. Diese Flächen werden je nach Ausführung nur anteilig angerechnet.
- Flächen addieren: Addieren Sie alle Räume unter Beachtung der anrechenbaren Teilflächen. Das Ergebnis ist die maßgebliche Wohnfläche.
immoverkauf24 Praxis-Tipp
Für rechtssichere Angaben – insbesondere vor Verkauf oder Vermietung – kann es sinnvoll sein, einen Immobiliengutachter oder Immobilienmakler zu beauftragen. So stellen Sie eine genaue Wohnflächenberechnung sicher und vermeiden spätere Streitigkeiten.
Beispiel: Wohnfläche mit Formel berechnen
Als allgemeine Formel zur Berechnung der Wohnfläche gilt:
Grundfläche (m × m = m²) * Anrechnung nach WoFlV (in %) = anrechenbare Fläche
In unserem Rechenbeispiel handelt es sich um die Wohnflächenberechnung einer 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Balkon.
|
Raum |
Grundfläche |
Anrechnung nach WoFlV |
Anrechenbare Fläche |
|
Wohnzimmer |
20,0 m² |
100 % |
20,0 m² |
|
Schlafzimmer (Dachschräge) |
16,0 m² |
12 m² zu 100 %, 4 m² zu 50 % |
14,0 m² |
|
Küche |
8,0 m² |
100 % |
8,0 m² |
|
Bad |
6,0 m² |
100 % |
6,0 m² |
|
Balkon |
8,0 m² |
25 % |
2,0 m² |
|
Gesamt |
- |
- |
50,0 m² |
- Ergebnis: Die Formel zur Berechnung der Wohnfläche führt in diesem Beispiel zu einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern.
6. Wohnflächenberechnung für Dachschräge, Balkon & Co: Was sind die häufigsten Fehler?
Die häufigsten Fehler bei der Berechnung der Wohnfläche entstehen durch falsch bewertete Sonderflächen. Maßgeblich ist dabei stets die tatsächliche bauliche Ausführung, nicht die subjektive Nutzung. Ein beheizbarer Raum zählt beispielsweise auch dann, wenn er aktuell nicht beheizt wird. Bei der Wohnflächenberechnung nach der WoFlV sollten Sie sich als Eigentümer oder Vermieter vor allem über die folgenden Sonderfälle bewusst sein:
- Dachschräge: Bei der Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss werden Flächen mit Dachschrägen gesondert berechnet. Erst ab einer lichten Raumhöhe von über zwei Metern zählen diese Sonderflächen zu 100 %. Liegt die Höhe zwischen einem und zwei Metern, zählen sie zu 50 %. Flächen mit einer Höhe von unter einem Meter bleiben unberücksichtigt.
- Treppe: Treppen mit mehr als drei Steigungen zählen nicht zur Wohnfläche. Für die Fläche unterhalb der Treppe gelten dieselben Höhenvorgaben wie bei Dachschrägen. Entscheidend ist auch hier die lichte Raumhöhe.
- Balkon: Ein Balkon wird der Wohnfläche nach der WoFlV in der Regel mit 25 % angerechnet. Bei besonders hochwertiger Bauweise, guter Ausrichtung oder überdurchschnittlicher Nutzbarkeit kann eine Anrechnung von bis zu 50 % zulässig sein. Eine volle Anrechnung ist jedoch nicht vorgesehen.
- Terrasse: Für die Wohnfläche einer Terrasse gelten dieselben Regeln wie für Balkone. Auch hier ist eine Anrechnung von 25 % (in Ausnahmefällen bis 50 %) möglich.
- Wintergarten / Schwimmbad: Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur dann vollständig zur Wohnfläche, wenn sie geschlossen und beheizbar sind. Unbeheizte Ausführungen dürfen höchstens zu 50 % berücksichtigt werden.
Unsere Grafik zeigt anschaulich, wie welche Teile eines Hauses oder einer Wohnung bei der Wohnflächenberechnung nach der WoFlV berücksichtigt werden.
Welches Messgerät eignet sich für die Wohnflächenberechnung?
Um die Wohnfläche zu messen, eignet sich ein Laser-Entfernungsmesser besonders gut. Er ermöglicht präzise Messungen auch an schwierigen Stellen wie Dachschrägen oder Nischen. Alternativ können Zollstock oder Maßband genutzt werden – diese sind jedoch fehleranfälliger und zeitaufwendiger.
7. Welche Konsequenzen drohen, wenn die Wohnfläche falsch berechnet ist?
Eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung ist kein bloßes Rechenproblem, sondern kann für Vermieter und Verkäufer von Immobilien erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Wird die Wohnfläche im Miet- oder Kaufvertrag falsch angegeben, kann dies Ansprüche von Mietern oder Käufern auslösen. Besonders kritisch ist, dass bereits kleine Messfehler bei der Wohnraumberechnung zu relevanten Abweichungen führen können. Wer die Wohnfläche selbst ermittelt und dabei ungenau vorgeht oder die falsche Methode anwendet, setzt sich unnötigen Risiken aus.
Konsequenzen für Vermieter und Immobilienverkäufer:
- Mietminderung: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, können Mieter die Miete mindern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fehler vorsätzlich oder unbeabsichtigt entstanden ist.
- Rückforderungsansprüche: Mieter können zu viel gezahlte Miete unter Umständen bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern, sofern die Abweichung nachweisbar ist.
- Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung: Beim Immobilienkauf bzw. Verkauf kann eine fehlerhafte Wohnflächenangabe zu einer Minderung des Kaufpreises führen. In Ausnahmefällen ist sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich, insbesondere bei erheblichen Abweichungen.
- Beweislastprobleme: Haben Eigentümer die Wohnfläche selbst gemessen, müssen sie im Streitfall darlegen, dass die Angaben korrekt sind. Ohne professionelle Dokumentation beim Messen der Wohnfläche ist dies oft schwierig.
Rechte von Mietern
Mieter haben bei einer fehlerhaften Wohnflächenangabe mehrere Optionen:
- Die Wohnfläche fachgerecht nachmessen lassen, idealerweise durch einen Sachverständigen
- Mietminderung verlangen, wenn die Abweichung mindestens 10 % beträgt
- Rückforderung zu viel gezahlter Miete geltend machen (bis zu drei Jahre rückwirkend)
- Unterstützung durch einen Mieterverein oder Fachanwalt in Anspruch nehmen
Wird hingegen festgestellt, dass die tatsächliche Wohnfläche größer ist als angegeben, dürfen Vermieter keine Nachforderung für die Vergangenheit stellen. Die größere Fläche kann jedoch bei künftigen Mieterhöhungen oder Betriebskosten berücksichtigt werden.
Handlungsmöglichkeiten für Käufer
Auch Käufer können bei einer fehlerhaften Wohnflächenangabe reagieren:
- Wohnfläche durch einen öffentlich bestellten Gutachter prüfen lassen
- Kaufpreisminderung verlangen, wenn die Abweichung erheblich ist
- In besonderen Fällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags prüfen lassen
- Rechtliche Beratung einholen, da Gerichte je nach Einzelfall unterschiedlich entscheiden
Entscheidend ist auch hier eine belastbare, fachlich korrekte Wohnflächenberechnung.
immoverkauf24 Hinweis
Wohnungseigentümer müssen im Kaufvertrag keine konkrete Wohnfläche angeben. Sicher ist, wer sich auf die im Aufteilungsplan bzw. in der Teilungserklärung gekennzeichnete Wohnung mit entsprechenden Merkmalen beruft. Auch beim Verkauf von Häusern reicht in der Regel die Aussage, dass der Käufer ein Grundstück gemäß Flurkartenbezeichnung kauft.
8. Nutzfläche, Wohnfläche, Grundfläche: Was sind die Unterschiede?
In vielen Wohnungsinseraten werden die Begriffe „Grundfläche“, „Nutzfläche“ und „Wohnfläche“ bunt durcheinandergewürfelt. Dabei gibt es eine klare Definition der jeweiligen Begrifflichkeiten, die sich von der Größe der Quadratmeterzahl ableiten lässt. Die Grundfläche ist dabei die größte Einheit, dann folgt die Nutzfläche und danach die Wohnfläche.
Grundflächen sind grundsätzlich die Flächen eines Gebäudes, die den Boden berühren. In höheren Stockwerken sind es die Flächen des Fußbodens.
Zur Nutzfläche zählen alle Räume in einem Haus oder einer Wohnung, die genutzt werden können. Sie müssen aber nicht unbedingt bewohnbar sein (z.B. Keller oder Dachboden).
Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Bei der Berechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN-Normen ist die Raumhöhe entscheidend – insbesondere bei Dachschrägen –, weshalb Grundfläche und Wohnfläche nicht gleichzusetzen sind.
9. Fazit: Wie aussagekräftig ist die Wohnflächenberechnung für Immobilienwert & Mietpreis?
Die Wohnflächenberechnung ist eine zentrale Grundlage für einen realistischen Immobilienwert und eine marktgerechte Mietpreisgestaltung. Wer die Wohnfläche berechnen lässt, schafft Transparenz und Vergleichbarkeit – sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung. Eine fehlerhafte Berechnung der Wohnfläche kann hingegen den Preis spürbar verfälschen und rechtliche Risiken nach sich ziehen. Gerade bei Dachschrägen, Balkonen oder Nutzflächen zeigt sich, wie stark sich die Methoden der Wohnraumberechnung unterscheiden können.
Für Eigentümer und Vermieter gilt daher: Je präziser die Berechnung der Wohnfläche erfolgt, desto belastbarer ist der Miet- bzw. Verkaufspreis. Bei größeren Objekten oder Unsicherheiten erhöht ein professionelles Gutachten die Rechtssicherheit und schützt vor späteren Auseinandersetzungen.
Zur Wohnflächenberechnung zählen alle Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören und zu Wohnzwecken geeignet sind. Dazu zählen Wohn- und Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Flure sowie Abstellräume innerhalb der Wohnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Nicht zur Wohnfläche gehören Keller-, Heizungs- und Technikräume, Garagen sowie Abstellräume außerhalb der Wohnung. Auch Waschküchen, Trockenräume oder Dachböden zählen nicht, sofern sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut und genehmigt sind.
Balkone, Loggien und Terrassen werden gemäß WoFlV anteilig zur Wohnfläche gerechnet. Üblich sind 25 Prozent, bei hochwertiger Ausführung oder besonderer Lage maximal 50 Prozent. Nach DIN 277 dürfen Balkon oder Terrasse vollständig zur Wohnfläche hinzugerechnet werden.
Für barrierefreie Wohnungen gelten keine eigenen Sonderregeln bei der Wohnflächenberechnung. Auch hier ist im Regelfall die WoFlV maßgeblich. Größere Bewegungsflächen oder breitere Flure erhöhen zwar die Nutzbarkeit, verändern aber nicht die Berechnungsmethode der Wohnfläche.
Eine Wohnflächenberechnung erhalten Sie auf Basis von Bauplänen, Grundrissen oder durch ein Aufmaß vor Ort. Wichtig ist, dass klar definiert wird, welche Methode angewendet wird, etwa die Berechnung der Wohnfläche nach WoFlV.
Grundsätzlich darf jede Person eine Wohnflächenberechnung erstellen, auch Eigentümer selbst. Für rechtssichere Zwecke, etwa Verkauf, Vermietung oder Gutachten, empfiehlt sich jedoch ein Architekt, Bauingenieur oder zertifizierter Sachverständiger.
Für die Grundsteuer ist die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Eigentümer müssen die Wohnfläche berechnen und im Rahmen der Grundsteuererklärung korrekt angeben, um Nachfragen oder Korrekturen zu vermeiden.
