Vermietete Immobilie verkaufen: Haus & Wohnung mit Mieter erfolgreich veräußern
Eine vermietete Immobilie zu verkaufen, birgt einige Besonderheiten für Eigentümer und Käufer gleichermaßen. Dabei hängt Ihr Erfolg stark von der richtigen Strategie ab. Wer rechtliche Vorgaben, Mieterrechte und eine präzise Vorbereitung beachtet, kann ein Haus mit Mietern oder aber eine vermietete Wohnung rentabel verkaufen – ohne Komplikationen und für einen lohnenswerten Verkaufspreis.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verkauf von vermieteten Immobilien wie Haus oder Wohnung ist grundsätzlich erlaubt, da der Mietvertrag bestehen bleibt und Käufer automatisch alle Vermieterpflichten übernehmen.
- Ob Sie eine vermietete Wohnung an Selbstnutzer oder als Kapitalanlage verkaufen, beeinflusst Nachfrage und Verkaufspreis, da beide Zielgruppen Immobilien unterschiedlich bewerten.
- Für den erfolgreichen Verkauf vermieteter Wohnungen und Häuser sind vollständige Unterlagen, marktgerechte Mietrenditen, realistische Verkaufspreise und die Beachtung der Mieterrechte wichtig.
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- Kann man eine vermietete Immobilie verkaufen?
- Rechtliche Grundlagen: Was ist beim Verkauf vermieteter Immobilien zu beachten?
- Welche Unterlagen sind für den Verkauf vermieteter Immobilien erforderlich?
- Was ist der richtige Ablauf, wenn man eine vermietete Immobilie verkauft?
- Verkaufspreis bestimmen: Gibt es eine Wertminderung durch Vermietung?
- Welche steuerlichen Aspekte gelten beim Verkauf vermieteter Immobilien?
- Optionen für Verkäufer: Haus oder Wohnung wirklich vermietet verkaufen?
- Verkauf vermieteter Immobilien mit oder ohne Makler durchführen?
- Checkliste: Vermietete Wohnung oder Haus verkaufen
- Fazit: Wie schwer ist es, eine vermietete Immobilie zu verkaufen?
1. Kann man eine vermietete Immobilie verkaufen?
Der Verkauf vermieteter Immobilien ist grundsätzlich möglich, denn bestehende Mietverhältnisse bleiben nach § 566 BGB vollständig bestehen. Käufer müssen den laufenden Mietvertrag übernehmen – mit allen Rechten und Pflichten. Für Vermieter bedeutet das: Sie können eine vermietete Immobilie verkaufen, sollten jedoch alle relevanten Unterlagen bereithalten und Interessenten transparent über das Mietverhältnis informieren, um einen reibungslosen Verkaufsprozess sicherzustellen.
Auch wenn die Immobilie vermietet ist, bleibt der Mieter durch den Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ rechtlich geschützt. Mietpreis, Nebenkostenregelungen und Kündigungsfristen gelten unverändert fort, und der Erwerber tritt automatisch in alle Vereinbarungen ein. Eigentümer sollten daher eine vollständige Dokumentation vorlegen können, das Gespräch mit dem Mieter suchen und den Verkaufsprozess professionell planen, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
Welche vermieteten Immobilien können als Kapitalanlage verkauft werden?
Viele Eigentümer entscheiden sich dafür, eine vermietete Immobilie zu verkaufen, wenn sich die Rendite nicht mehr wie gewünscht entwickelt, eine Umschichtung des Vermögens sinnvoll erscheint oder Modernisierungsaufwand und Verwaltung zunehmend belasten. Auch steigende Zinsen oder veränderte Marktbedingungen können ein guter Grund sein, eine Anlageimmobilie zu verkaufen. Grundsätzlich lassen sich nahezu alle Immobilienarten vermietet veräußern – wichtig ist, die Besonderheiten der jeweiligen Nutzung zu berücksichtigen.
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Vermietetes Mehrfamilienhaus verkaufen
Ein vermietetes Mehrfamilienhaus lässt sich häufig als gesamtes Renditeobjekt an professionelle Investoren veräußern. Besonders attraktiv ist es, wenn die Mieteinnahmen stabil sind, die Instandhaltung nachvollziehbar dokumentiert ist und die Wohnungsgrößen der Nachfrage am Markt entsprechen. Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus verkaufen, sollten Sie besonderen Augenmerk auf die Mietverträge legen, da hier gleich mehrere in den Besitz des Käufers übergehen – und diesen im Vorfeld überzeugen müssen.
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Vermietete Wohnung verkaufen
Eine Eigentumswohnung mit Mieter zu verkaufen, lohnt sich, wenn Käufer ein langfristiges Investment suchen. Vermietete Wohnungen werden oft zur Altersvorsorge erworben. Entscheidend sind daher vor allem eine marktgerechte Mietrendite und eine solide Mieterstruktur, damit Sie die Wohnung als Kapitalanlage verkaufen können. Ein seriöser erster Eindruck entsteht, wenn potenzielle Käufer sofort erkennen können, wie stabil das Mietverhältnis ist und welche Ertragsperspektiven die Wohnung bietet.
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Ferienhaus verkaufen
Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung kann für Investoren, aber auch private Vermieter interessant sein, wenn eine gute Auslastung besteht und die Lage touristisch attraktiv ist. Je transparenter Sie Buchungen, Betriebskosten und Auslastungsstatistiken dokumentieren, desto leichter gelingt der Verkauf vermieteter Immobilien in diesem Segment. Möchten Sie ein Ferienhaus verkaufen, können Sie auch Ihre Inserate auf Portalen für Ferienunterkünfte zeigen – vor allem erfolgreiche Anzeigen mit vielen Klicks und Anfragen.
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Vermietete Gewerbeimmobilie verkaufen
Eine Gewerbeimmobilie zu verkaufen, ist vielfältig und hängt von der Art des Gewerbes sowie der Immobilie selbst ab. Häufig handelt es sich bei den Interessenten um Investoren, die auf planbare Mieteinnahmen setzen. Wichtig ist hier die Bonität des Mieters, wirtschaftliche Kennzahlen sowie die Laufzeit des Mietvertrags. Zu Gewerbeimmobilien gehören zum Beispiel:
- Hotel verkaufen
- Restaurant verkaufen
- Büro verkaufen
- Halle verkaufen
- Ladengeschäft verkaufen
- Supermarkt verkaufen
- Pflegeimmobilie verkaufen
Gemeinsam ist allen Immobilienarten, dass Käufer eine realistische Rendite in Relation zu Risiko, Zustand, Lage und Mietvertragsstruktur erwarten. Je klarer Verkäufer diese Faktoren aufbereiten, desto erfolgreicher gelingt der Verkauf vermieteter Immobilien.
An wen kann man ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung verkaufen?
Eigentümer haben mehrere Zielgruppen, wenn sie eine vermietete Wohnung oder ein Haus verkaufen möchten. Jede Gruppe verfolgt unterschiedliche Interessen, wodurch sich die Art der Vermarktung und die Prioritäten im Verkaufsprozess verändern.
1. Verkauf an den Mieter
Mieter der zu verkaufenden Immobilie sind häufig die ersten potenziellen Käufer, da sie die Immobilie bereits kennen und keine Risiken hinsichtlich des Zustands oder der Wohnsituation haben. Für Vermieter kann das attraktiv sein, weil Besichtigungen entfallen und die Verkaufsabwicklung oft schneller und unkomplizierter verläuft. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mieter über die nötige Finanzierung verfügt und ein echtes Kaufinteresse hat.
2. Verkauf an Eigennutzer
Selbstnutzer kaufen die Immobilie mit dem Ziel, später selbst einzuziehen. Beim Verkauf vermieteter Wohnungen ist diese Gruppe jedoch zurückhaltend, da der bestehende Mietvertrag zunächst fortbesteht. Ein Eigenbedarf ist zwar möglich, jedoch mit strengen Rahmenbedingungen und Risiken verbunden. Deshalb achten Eigennutzer besonders auf Kündigungsfristen und mögliche Nutzungsperspektiven, bevor sie einem Kauf zustimmen.
3. Verkauf an Kapitalanleger
Kapitalanleger sind die wichtigste Zielgruppe beim Verkauf von vermieteten Immobilien. Sie suchen stabile Mieteinnahmen, eine gute Lage und ein solides Verhältnis von Kaufpreis zu Mietrendite. Für sie ist entscheidend, dass der Mietvertrag rechtssicher, der Zustand der Immobilie nachvollziehbar dokumentiert und die Miete marktgerecht ist. Erfüllen Sie diese Punkte, kann eine vermietete Immobilie oft zu attraktiven Konditionen verkauft werden.
2. Rechtliche Grundlagen: Was ist beim Verkauf vermieteter Immobilien zu beachten?
Der Verkauf von vermieteten Immobilien unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl Vermieter als auch Mieter schützen sollen. Klare Rechte und Pflichten sind besonders wichtig, da bestehende Mietverhältnisse auch nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie weitergeführt werden müssen und Kündigungsmöglichkeiten gesetzlich eingeschränkt sind. Ob Sie ein bewohntes Haus oder eine vermietete Wohnung verkaufen, kann vertragliche Fristen und die Relevanz von einzelnen Dokumenten beeinflussen – beide Fälle stützen sich jedoch auf die gleiche Rechtsgrundlage.
Kauf bricht nicht Miete: Der Mietvertrag bleibt bestehen
Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag beim Verkauf vollständig bestehen bleibt. Der Käufer übernimmt automatisch alle Vermieterpflichten – von Miethöhe, über Nebenkosten, bis zu Kündigungsfristen. Ein neuer Vertrag darf nicht erzwungen werden. Dies gilt gleichermaßen beim Verkauf einer vermieteten Wohnung wie bei einem vermieteten Haus und macht klare Vertragsunterlagen sowie eine transparente Kommunikation besonders wichtig.
Vorkaufsrecht des Mieters
Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn eine zuvor nicht aufgeteilte Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde und erstmals verkauft wird. Vermieter müssen Mieter darüber schriftlich informieren und Fristen korrekt einhalten, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Mieter dürfen die Wohnung in diesem Fall zu denselben Bedingungen erwerben, die ein Dritter bietet. Ausnahmen gelten für Häuser und den Verkauf an nahe Familienangehörige.
Besichtigungen: Rechte und Pflichten für Vermieter
Auch beim Verkauf vermieteter Immobilien müssen Besichtigungen mit Rücksicht auf die Mieter organisiert werden. Mieter müssen Besichtigungen grundsätzlich dulden, aber nur zu angemessenen Zeiten und nach vorheriger Abstimmung. Mehrere Termine pro Woche gelten in der Regel als zumutbar. Zwischen einem vermieteten Haus und einer vermieteten Wohnung gibt es hier kaum Unterschiede – entscheidend ist, dass Vermieter Planung und Termine transparent kommunizieren.
Kündigungsschutz und Kündigungsfristen
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie allein rechtfertigt keine Kündigung. Der neue Eigentümer kann Mietern nur kündigen, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt, meist Eigenbedarf. Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab und liegen zwischen drei und neun Monaten. In bestimmten Regionen existieren zusätzliche Kündigungssperrfristen, vor allem bei umgewandelten Eigentumswohnungen. Außerdem können Härtefall-Regelungen greifen, wenn etwa die Mieter sehr alt oder pflegebedürftig sind und ein Umzug ihnen deshalb nicht mehr zuzumuten ist.
Eigenbedarfskündigung birgt Risiken
Eine Eigenbedarfskündigung nach dem Kauf ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und kann von Mietern gerichtlich überprüft werden. Der Käufer muss bereits im Grundbuch stehen und den Bedarf nachvollziehbar begründen. Besonders wenn die Wohnung während ihrer Mietzeit in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, gilt in vielen Städten ein Kündigungsschutz von bis zu drei Jahren. Teilweise kann die Sperrfrist sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Beim Hausverkauf greifen solche Sperrfristen meist nicht, dennoch bleibt die Rechtslage streng.
Mieter rechtzeitig informieren
Vermieter sollten Mieter so früh wie möglich über ihre Verkaufspläne informieren. Zwar ist dies gesetzlich nicht verpflichtend, jedoch erleichtert es Besichtigungen, verbessert die Zusammenarbeit und reduziert Konflikte. Nach dem Eigentumsübergang muss der neue Vermieter dem Mieter ohnehin schriftlich mitgeteilt werden. Unterschiede zwischen Haus und Wohnung bestehen dabei nicht – entscheidend ist eine respektvolle Abstimmung.
Wichtige Informationen an Käufer weitergeben
Beim Verkauf von vermieteten Immobilien müssen Kaufinteressenten vollständig über das Mietverhältnis informiert werden. Dazu gehören Mietvertrag, Miete, Kautionsstand, Absprachen, Nebenkostenregelungen und eventuelle Mietrückstände. Auch Hinweise zu Sperrfristen oder Besonderheiten sind wichtig, vor allem beim Verkauf vermieteter Wohnungen, die erstmals veräußert werden. Käufer benötigen diese Informationen, um die Immobilie korrekt als Anlageimmobilie bewerten zu können.
Eigentumswohnung verkaufen: Informieren Sie die Eigentümergemeinschaft
Beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung sollten Sie auch die Eigentümergemeinschaft frühzeitig einbinden. Gemeinschaftsbeschlüsse, Rücklagenstand, Protokolle der Eigentümerversammlungen und laufende Maßnahmen sind für Käufer entscheidend. Eine transparente Vorbereitung erleichtert die Prüfung und verbessert die Vermarktung der Wohnung als Kapitalanlage.
3. Welche Unterlagen sind für den Verkauf vermieteter Immobilien erforderlich?
Beim Verkauf von vermieteten Immobilien ist eine vollständige und gut strukturierte Dokumentensammlung entscheidend, um den Wert der Immobilie nachvollziehbar darzustellen und potenziellen Käufern eine sichere Entscheidungsgrundlage zu bieten. Dokumente belegen Mieteinnahmen, Rechte und Pflichten des Mieters sowie den rechtlichen und baulichen Zustand des Objekts. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto einfacher lässt sich eine vermietete Wohnung verkaufen oder ein Haus mit Mieter übertragen.
Alle wichtigen Unterlagen für den Verkauf vermieteter Immobilien
- Aktueller Grundbuchauszug
- Vollständige Mietverträge inkl. aller Nachträge und Vereinbarungen
- Aktuelle Nebenkostenabrechnungen (mind. der letzten 2-3 Jahre)
- Nachweis der Mietzahlungen / Mieteinnahmen
- Übersicht über Betriebskosten & Bewirtschaftungskosten
- Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Wohnflächenberechnung oder Grundrisse
- Protokollierte Mängel, Instandhaltungsnachweise & Rechnungen
- Information zur Höhe und Verwendung der Mietkaution
- Letzte Mieterhöhungen inkl. Begründung
- Angaben zu Modernisierungen (mit Datum und Nachweisen)
- Angaben zu bestehenden Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht)
- Nachweise über aktuelle Wartungen (z.B. Heizungsanlage)
Spezifische Unterlagen für vermietete Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der WEG
- Nachweis der Instandhaltungsrücklage
- Gemeinschaftsordnung
- WEG-Beschlusssammlung
Diese Unterlagen sind besonders relevant, wenn Sie eine Eigentumswohnung mit Mieter verkaufen, da Käufer genau wissen möchten, welche finanziellen Verpflichtungen und Rechte sie innerhalb der Eigentümergemeinschaft übernehmen.
4. Was ist der richtige Ablauf, wenn man eine vermietete Immobilie verkauft?
Wer eine vermietete Immobilie verkaufen möchte, sollte den Verkaufsprozess strukturiert und rechtssicher planen. Da der laufende Mietvertrag bestehen bleibt, sind Transparenz, vollständige Unterlagen und eine klare Strategie besonders wichtig. Der folgende Ablauf zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie der Verkauf von vermieteten Immobilien professionell gelingt – von der Vorbereitung bis zur Übergabe an den Käufer.
- Schritt 1: Unterlagen vollständig zusammenstellen
Bevor Sie mit der Immobilienvermarktung starten, sollten Sie sämtliche Dokumente zusammentragen – darunter Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Energieausweis, Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung und Unterlagen zu Instandhaltungen. Diese Informationen sind für Käufer entscheidend, da sie die Rendite und die rechtliche Situation des Mietverhältnisses bewerten müssen. Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser verläuft der Verkauf der vermieteten Immobilie.
- Schritt 2: Marktwert und Verkaufspreis realistisch berechnen
Für den Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses ist eine fachgerechte Wertermittlung unverzichtbar. Faktoren wie Miethöhe, Restnutzungsdauer, Mietvertragsgestaltung und mögliche Wertminderungen durch Vermietung fließen in die Bewertung ein. Ein realistischer Verkaufspreis erhöht Ihre Chancen, schnell geeignete Kapitalanleger zu finden.
- Schritt 3: Vermarktungsstrategie definieren
Entscheiden Sie, ob Sie die Immobilie gezielt als Renditeobjekt anbieten oder bei einer breiteren Zielgruppe vermarkten möchten. Kapitalanleger achten besonders auf Kennzahlen wie Mietrendite, Mietausfallrisiko und Zustand des Gebäudes. Die ideale Vermarktungsstrategie unterscheidet sich auch abhängig davon, ob Sie eine einzelne Eigentumswohnung mit Mieter verkaufen oder eine größere Anlageimmobilie veräußern möchten.
- Schritt 4: Den Mieter frühzeitig einbinden
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist eine offene Kommunikation mit Mietern empfehlenswert. Informieren Sie über geplante Besichtigungen und beantworten Sie Fragen zum Ablauf. Ein kooperativer Mieter erleichtert die Vermarktung erheblich und trägt dazu bei, dass Interessenten einen guten Eindruck erhalten.
- Schritt 5: Besichtigungen koordiniert und rechtssicher durchführen
Mieter müssen Besichtigungen dulden, jedoch nur in Maßen und zu angemessenen Zeiten. Planen Sie die Termine in Absprache, kündigen Sie diese frühzeitig an und begrenzen Sie die Anzahl auf zwei bis drei Besichtigungen pro Woche. Eine strukturierte Organisation verbessert den Verkaufsprozess, insbesondere wenn mehrere Interessenten gleichzeitig prüfen möchten.
- Schritt 6: Geeignete Käufer auswählen
Nicht jeder Interessent passt zu jeder Immobilie. Kapitalanleger prüfen Rendite und Mietvertrag, während Eigennutzer langfristige Nutzungsmöglichkeiten benötigen. Beim Verkauf vermieteter Wohnungen kann Eigenbedarf problematisch sein, weshalb häufig Investoren die realistischere Käufergruppe darstellen. Prüfen Sie genau, welcher Käufer zu den Eigenschaften Ihrer Immobilie passt, um spontane Absprünge zu vermeiden und einen guten Verkaufspreis zu erzielen.
- Schritt 7: Kaufvertrag vorbereiten und rechtssicher gestalten
Im Kaufvertrag für Haus, Wohnung und Co. müssen alle mietrechtlich relevanten Informationen korrekt aufgenommen werden, darunter Mietzins, Kautionshöhe, Mietvertrag, Umlagen und eventuelle Besonderheiten. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, doch auch Sie als Eigentümer sollten alle Angaben prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Besonders wichtig ist die korrekte Übertragung der Kaution.
- Schritt 8: Klare Regelung zur Mietzahlung nach Übergang
Bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch geht die Miete weiterhin an den bisherigen Vermieter. Erst nach erfolgreicher Eintragung ins Grundbuch darf der Käufer Mietzahlungen entgegennehmen. Damit es nicht zu Doppelzahlungen oder Ausfällen kommt, sollten beide Parteien den Mieter schriftlich über den Eigentümerwechsel informieren.
- Schritt 9: Übergabe der Kaution an den Käufer
Mit der Eintragung im Grundbuch übernimmt der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten – also auch die Verwaltung der Mietkaution. Diese muss ordnungsgemäß übergeben und im Kaufvertrag ausdrücklich aufgeführt werden. Eine klare Dokumentation schützt beide Seiten vor späteren Auseinandersetzungen.
- Schritt 10: Objektübergabe und Protokoll
Nach vollständiger Zahlung und der rechtlichen Eigentumsumschreibung erfolgt die Übergabe. Hierbei sollte ein ausführliches Übergabeprotokoll erstellt werden, das Zählerstände, Schlüsselanzahl, Zustand der Immobilie und eventuell bekannte Mängel enthält. Dieses Protokoll ist allerdings nur für den neuen Eigentümer gedacht – für das aktuelle Mietverhältnis zählt weiterhin das Übergabeprotokoll, das zu Beginn der Miete erstellt wurde. Das Mietverhältnis bleibt also unverändert bestehen, lediglich der Vermieter wechselt.
- Schritt 11: Nach dem Verkauf: Restliche Pflichten erfüllen
Auch nach der Übergabe sind noch Aufgaben zu erledigen: Abrechnung eventuell überzahlter Nebenkosten, Übermittlung von Unterlagen an den Käufer und formelle Mitteilungen an den Mieter. Beim Verkauf einer Immobilie, die weiterhin vermietet bleibt, ist eine saubere Abschlussphase genauso wichtig wie der Verkaufsprozess selbst.
5. Verkaufspreis bestimmen: Gibt es eine Wertminderung durch Vermietung?
Natürlich möchten Sie bei dem Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie einen guten Verkaufspreis erzielen. Nicht selten liegt genau hier der Nachteil im Vergleich zum Verkauf leerstehender Objekte. Ob es eine Wertminderung durch Vermietung gibt, hängt dabei stark von der Zielgruppe ab. Möchten viele Käufer die Immobilie selbst nutzen, erzielt eine leere Wohnung oder ein freies Haus meist höhere Preise als eine vermietete Immobilie. Beim Verkauf vermieteter Immobilien zahlen Selbstnutzer oft weniger, weil sie an das Mietverhältnis gebunden wären. Für Kapitalanleger hingegen ist eine bestehende Vermietung ein Pluspunkt – hier zählen vor allem Mieteinnahmen, Rendite und Risiko.
In der Praxis zeigen sich häufig Abschläge von rund 10 % bis 30 % gegenüber vergleichbaren leerstehenden Objekten, wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen, die auch für Eigennutzer interessant wäre. Zeigt sich eine solche Wertminderung, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vermarktungsstrategie zu ändern und die Wohnung als Kapitalanlage zu positionieren. Dann zählt, wie attraktiv Mietvertrag, Lage, Zustand und Entwicklungsmöglichkeiten sind.
Was beeinflusst den Verkaufspreis einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses?
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses bestimmen mehrere Faktoren die Höhe des Verkaufspreises, die sich zum Teil stark von den Kaufpreisfaktoren leerstehender Immobilien unterscheiden:
- Mieteinnahmen & Rendite: Höhe der Nettokaltmiete, Entwicklung in der Vergangenheit und Potenzial für künftige Mieterhöhungen sind zentrale Kriterien. Kapitalanleger kalkulieren anhand der Jahresnettokaltmiete und dem Kaufpreisfaktor, ob sich die Anlageimmobilie rechnet.
- Qualität und Dauer des Mietverhältnisses: Ein solventer, zuverlässiger Langzeitmieter wirkt wertstabilisierend und reduziert Leerstandsrisiken. Häufige Mieterwechsel, Mietrückstände oder rechtliche Auseinandersetzungen senken die Attraktivität und damit den erzielbaren Preis.
- Vertragsgestaltung & rechtliche Rahmenbedingungen: Staffelmieten, Indexmieten oder langfristige Mietverträge können den Wert steigern, weil sie für planbare Einnahmen sorgen. Umgekehrt können sehr niedrige, kaum steigerbare Bestandsmieten zu einer Wertminderung führen, wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen.
- Lage, Zustand und Instandhaltungsstau: Wie bei jeder Immobilie beeinflussen Mikro- und Makrolage, Baujahr, energetischer Zustand und Modernisierungsstand den Verkaufspreis. Ein sanierungsbedürftiges Objekt mit begrenzten Mieten ist für Anleger deutlich weniger attraktiv.
- Nutzungsflexibilität & Sperrfristen: Besonders wichtig, wenn später Eigenbedarf eine Rolle spielen könnte: Kündigungsschutz, mögliche Kündigungssperrfristen oder Milieuschutzsatzungen wirken sich auf den Wert eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit Mieter aus.
- Marktsituation & Zinsniveau: Steigende Zinsen und ein schwächerer Immobilienmarkt beeinflussen Kaufbereitschaft und Renditeanforderungen von Anlegern. Wer eine Kapitalanlage verkaufen will, muss diese Rahmenbedingungen in der Preisfindung berücksichtigen oder den Verkaufszeitpunkt verschieben.
Wertermittlung: Wie viel ist Ihre vermietete Immobilie wert?
Um den richtigen Verkaufspreis für eine vermietete Immobilie zu bestimmen, reicht ein Blick auf den Quadratmeterpreis meist nicht aus. Üblicherweise werden zwei Bewertungsansätze kombiniert, um sowohl den Wert der Immobilie selbst als auch die zu erzielende Mietrendite zu berücksichtigen:
- Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertverfahren stehen Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten und die langfristige Ertragskraft im Mittelpunkt. Der Wert ist umso höher, je deutlicher die Mieten die laufenden Kosten übersteigen. Dieses Verfahren ist Standard, wenn Sie ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage verkaufen.
- Vergleichswertverfahren
Zusätzlich wird das Vergleichswertverfahren genutzt, um Verkaufspreise ähnlicher, kürzlich verkaufter Objekte in vergleichbarer Lage heranzuziehen und den Wert der Immobilie selbst zu ermitteln. So lässt sich überprüfen, ob der ermittelte Preis wirklich marktgerecht ist.
Für Vermieter lohnt es sich, vor dem Verkauf einer vermieteten Immobilie eine professionelle Wertermittlung durchführen zu lassen – idealerweise mit einer detaillierten Renditekalkulation aus Käufersicht. So erkennen Sie, welchen Preis der Markt realistisch hergibt und wie Sie Ihre Immobilie optimal positionieren können.
Lassen Sie Ihre vermietete Immobilie von einem unseren Experten kostenfrei bewerten.
immoverkauf24 Tipp
Verkaufspreis und Vermarktungsstrategie müssen zusammenpassen: Wird die Immobilie als Kapitalanlage mit klaren Renditekennzahlen präsentiert, zahlen Investoren oft mehr. Bei Selbstnutzern kann ein absehbarer Leerstand den Preis erhöhen. Richten Sie Ihre Preisvorstellung daher konsequent nach Zielgruppe, Renditepotenzial und Vermarktungsweg aus.
6. Welche steuerlichen Aspekte gelten beim Verkauf vermieteter Immobilien?
Beim Verkauf vermieteter Immobilien spielen steuerliche Regeln eine zentrale Rolle, denn sie bestimmen, wie viel vom Gewinn tatsächlich übrig bleibt. Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie der sogenannten Spekulationssteuer, wenn zwischen Ankauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Die Frist beginnt und endet mit den Daten der notariellen Kaufverträge. Eine Steuerbefreiung ist möglich, wenn die Immobilie länger als zehn Jahre in Ihrem Besitz war oder wenn Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Auch bestimmte Verkaufsnebenkosten wie Notargebühren oder Maklerkosten können steuermindernd angesetzt werden, sofern die Spekulationssteuer anfällt.
Wer hingegen eine vermietete Wohnung verkaufen möchte, die er viele Jahre als Kapitalanlage gehalten hat, profitiert oft von einem steuerfreien Verkaufserlös nach Ablauf der Zehnjahresfrist. Während der Haltedauer und den damit verbundenen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Eigentümer zudem Abschreibungen und Werbungskosten steuerlich geltend machen. Beim Verkauf vermieteter Wohnungen sollten Sie dennoch prüfen, ob durch frühere Abschreibungen ein sogenannter „nachgelagerter Besteuerungseffekt“ entsteht. Dabei kann es passieren, dass die steuerlich geltend gemachten Abschreibungen den steuerpflichtigen Verkaufsgewinn erhöhen, weil sie den ursprünglichen Anschaffungspreis rechnerisch mindern.
Da steuerliche Details individuell sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, vor dem Verkauf eine professionelle steuerliche Beratung einzuholen, um alle Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und rechtssicher zu handeln.
7. Optionen für Verkäufer: Haus oder Wohnung wirklich vermietet verkaufen?
Wer eine vermietete Immobilie verkaufen möchte, steht häufig vor der Frage, ob der Verkauf mit Mieter sinnvoll ist – oder ob es sich lohnt, die Immobilie vorab freizumachen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn beide Optionen bieten klare Vorteile, aber auch relevante Nachteile. Entscheidend sind Ihre individuelle Situation, die Zielgruppe am Markt und die Attraktivität der Immobilie für Kapitalanleger oder Selbstnutzer. Während eine vermietete Wohnung Anlegern stabile Einnahmen bietet, erzielen freie Objekte oft höhere Verkaufspreise bei Eigennutzern. Vermieter sollten daher genau prüfen, welche Strategie wirtschaftlich am meisten Sinn ergibt.
| Verkauf vermieteter Immobilien | Verkauf unvermieteter Immobilien |
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Planbare Mieteinnahmen bis zum Verkauf – der Käufer übernimmt den Mietvertrag nahtlos. |
Größere Käufergruppe – sowohl Anleger als auch Selbstnutzer haben Interesse. |
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Attraktive Option für Kapitalanleger, besonders wenn das Mietverhältnis stabil und die Miete marktgerecht ist. |
Höherer Verkaufspreis möglich, da keine Bindung an einen bestehenden Mietvertrag besteht. |
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Kein Leerstandsrisiko während der Verkaufsphase, laufende Einnahmen sichern Liquidität. |
Kündigung des Mieters erforderlich, nur mit zulässigem Grund (z.B. Eigenbedarf) und langer Frist. |
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Ideal, wenn Sie gezielt ein Renditeobjekt anbieten möchten und die Immobilie ohnehin als Kapitalanlage verkaufen. |
Geeignet, wenn die Immobilie stark nachgefragt ist oder sich besonders zur Selbstnutzung eignet. |
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Mögliche Wertminderung, vor allem wenn die Miete niedrig ist oder keine kurzfristige Eigennutzung möglich erscheint. |
Schnellere Nutzung durch Käufer, was Selbstnutzer besonders anspricht. |
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Besichtigungen müssen mit dem Mieter abgestimmt werden, was die Planung aufwendiger macht. |
Einfachere Vermarktung, da Besichtigungen flexibel und ohne Rücksicht möglich sind. |
Ein Verkauf vermieteter Wohnungen oder Häuser lohnt sich vor allem dann, wenn solide Mieter vorhanden sind, die Miete marktgerecht und die Zielgruppe der Kapitalanleger am Standort groß ist. Möchten Sie jedoch eine Eigentumswohnung mit Mieter verkaufen, die eigentlich für Selbstnutzer attraktiv wäre, ist ein freier Verkauf meist lukrativer – sofern eine Kündigung rechtlich möglich ist. Für Häuser und Wohnungen, die sich gut als Kapitalanlage verkaufen lassen, ist die Vermietung ein klarer Vorteil. Für Immobilien mit hoher Eigennutzungsnachfrage ist hingegen ein leerer Verkauf in vielen Fällen die bessere Wahl.
8. Verkauf vermieteter Immobilien mit oder ohne Makler durchführen?
Beim Verkauf vermieteter Immobilien fragen sich viele Eigentümer, ob ein Makler wirklich nötig ist. Grundsätzlich können Sie eine vermietete Wohnung oder ein Haus selbst verkaufen, wenn Sie Erfahrung, Marktkenntnis und genügend Zeit für Unterlagen, Organisation und Verhandlungen mitbringen. Ein eigenständiger Verkauf funktioniert gut, wenn die Immobilie übersichtlich ist, der Mieter kooperiert und die Nachfrage am Standort hoch bleibt. Herausfordernder wird es, wenn rechtliche Besonderheiten wie Sperrfristen bestehen oder die Immobilie gezielt als Kapitalanlage verkauft werden soll.
Ein spezialisierter, lokal erfahrener Immobilienmakler kann den Prozess deutlich erleichtern. Er ermittelt den passenden Verkaufspreis, bereitet Renditekennzahlen professionell auf und spricht gezielt geeignete Käufergruppen an. Zudem übernimmt er die komplette Vermarktung, führt Besichtigungen durch und klärt rechtliche Fragen zuverlässig. Besonders sinnvoll ist ein Makler, wenn wenig Zeit vorhanden ist oder wenn es sich um eine größere Anlageimmobilie handelt, bei der die Kommunikation mit Mietern sensibel erfolgen muss. Ein guter Makler sorgt dafür, dass der Verkauf sicher, effizient und stressfrei gelingt.
9. Checkliste: Vermietete Wohnung oder Haus verkaufen
Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, den Verkauf einer vermieteten Immobilie strukturiert, rechtssicher und effizient zu planen. Sie eignet sich ebenso für Eigentümer, die eine vermietete Wohnung verkaufen möchten, wie für die Veräußerung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses mit Mieter. Nutzen Sie die folgenden Punkte als Leitfaden, um alle Schritte von der Vorbereitung bis zur Übergabe zuverlässig abzuhaken.
Checkliste für den Verkauf vermieteter Immobilien
- Mieter frühzeitig informieren und ggf. freiwillige Mietaufhebungsvereinbarung prüfen
- Verkaufsunterlagen vollständig zusammenstellen
- Grundschuld prüfen und ggf. löschen lassen
- Nachbarn, Mitnutzer oder die Eigentümergemeinschaft informieren
- Zielgruppe definieren und Vermarktungsstrategie wählen
- Ansprechendes Exposé erstellen, Immobilie inserieren und Anfragen bearbeiten
- Besichtigungstermine koordinieren
- Kaufpreisverhandlungen führen und Käufer wählen
- Kaufvertragsdetails klären (z.B. Mietkaution, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar)
- Finanzierungsbestätigung des Käufers einholen
- Mieter offiziell über den Verkauf informieren und Mietzahlungen nach Eigentümerwechsel regeln
- Notartermin vereinbaren und Kaufvertrag unterzeichnen
- Geldeingang bestätigen und finanzielle Pflichten erfüllen
- Übergabe der Immobilie vorbereiten und durchführen
- Kautionskonto übertragen
- Versicherungen und Verträge umstellen
- Betriebskosten final abrechnen
- Eventuellen Veräußerungsgewinn steuerlich berücksichtigen
10. Fazit: Wie schwer ist es, eine vermietete Immobilie zu verkaufen?
Der Verkauf vermieteter Immobilien ist anspruchsvoller als der Verkauf leerstehender Objekte. Schwieriger wird es vor allem deshalb, weil bestehende Mietverhältnisse berücksichtigt werden müssen, rechtliche Rahmenbedingungen strenger sind und die Zielgruppe stärker eingegrenzt wird. Dennoch zeigt die Praxis: Wer strukturiert vorgeht, Transparenz schafft und die Immobilie passend zur Zielgruppe präsentiert, kann eine vermietete Immobilie verkaufen, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen.
Eine professionelle Wertermittlung liefert realistische Preise, vollständige Dokumente schaffen Vertrauen, und eine durchdachte Vermarktung – idealerweise mit Renditekalkulationen – macht Ihre Immobilie für Kapitalanleger besonders attraktiv. Je klarer Sie aufzeigen, wie sich die Immobilie rechnet, desto stärker steigt die Nachfrage. Auch ein erfahrener Makler, der regelmäßig Wohnungen als Kapitalanlage verkauft, kann den Prozess mit seiner Erfahrung erheblich erleichtern. Am Ende gilt: Gut informiert, sorgfältig vorbereitet und strategisch vermarktet ist der Verkauf vermieteter Wohnungen und Häuser nicht unmöglich – er verlangt lediglich einen anderen Blickwinkel und eine präzise Umsetzung.
Ja, Sie können eine vermietete Wohnung verkaufen. Der Mietvertrag bleibt jedoch bestehen („Kauf bricht nicht Miete“), der Käufer übernimmt also alle Rechte und Pflichten. Wichtig sind vollständige Unterlagen, transparente Informationen zum Mietverhältnis und eine geeignete Zielgruppe, meist Kapitalanleger.
Der bloße Verkauf ist kein Kündigungsgrund – der Mieter hat denselben Kündigungsschutz wie zuvor. Zusätzliche Kündigungssperrfristen können gelten, wenn aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen gemacht werden: Je nach Landesrecht oft drei bis zehn Jahre, insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten.
Mieter behalten alle Rechte aus dem Mietvertrag: Miethöhe, Kündigungsfristen und Schutz vor unbegründeter Kündigung bleiben unverändert. In bestimmten Fällen, etwa nach Umwandlung in Eigentumswohnungen, haben Mieter zudem ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Besichtigungen müssen sie nur in zumutbarem Umfang und nach vorheriger Ankündigung dulden.
Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren, unterliegt der Gewinn grundsätzlich der Spekulationssteuer mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Abziehbar sind Anschaffungs- und Verkaufskosten. Die konkrete Steuerhöhe hängt von Ihrem übrigen Einkommen, dem Gewinn und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten ab – hier hilft eine Steuerberatung.
In der Regel ist der Verkauf steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Alternativ kann Steuerfreiheit bestehen, wenn Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Die Vermietung davor schließt diese Steuerbefreiung nicht unbedingt aus.
Vermietete Eigentumswohnungen erzielen gegenüber freien Wohnungen oft geringere Preise, weil Selbstnutzer eingeschränkt sind. Schätzungen liegen bei rund 10 bis 30 Prozent. Für Kapitalanleger kann ein stabiles Mietverhältnis dagegen wertsteigernd wirken, wenn Mietrendite und Mieterbonität überzeugen.
Nein, wegen des Verkaufs allein dürfen Sie Mietern nicht kündigen. Eine Kündigung ist nur mit gesetzlichem Grund möglich, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen. Zudem gelten reguläre Fristen und gegebenenfalls Sperrfristen. Einem Mieter nur „für den Verkauf“ zu kündigen, ist rechtlich nicht ratsam.

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie wird oft der bauliche Zustand in den Vordergrund gestellt, doch wesentlich wichtiger ist der Mietvertrag als zentrales Wertdokument. Er legt Rendite, Risiken und Nutzungsmöglichkeiten fest und beeinflusst damit unmittelbar den Verkaufspreis. Veraltete Verträge, unklare Regelungen oder mündliche Absprachen wirken auf Käufer abschreckend und führen schnell zu Preisabschlägen, da Investoren Unsicherheiten einkalkulieren müssen.
Was Sie tun können: Lassen Sie den Mietvertrag fachkundig prüfen, dokumentieren Sie alle Vereinbarungen sauber und aktualisieren Sie fehlerhafte Unterlagen rechtssicher. Das steigert die Attraktivität und damit auch den Verkaufspreis der Anlageimmobilie.