0800 – 100 42 15

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

  1. immoverkauf24immoverkauf24 Startseite
  2. Services
  3. News
  4. Corona-Krise: Neues Gesetz erlaubt Stundung von Krediten

Corona-Krise: Stundung von Krediten möglich!

Finanzierung 21.05.2020 Ilka Fronia
Kreditvergabe bei der Bank

Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, drohende Rezession – für viele Kreditnehmer sieht es finanziell gerade nicht gut aus. Doch was ist, wenn die Kreditraten für z.B. Immobilienkredite nicht mehr gezahlt werden können? 

Ab dem 01.04.2020 gilt ein neues Gesetz, welches eine Stundung von Verbraucherkrediten unter bestimmten Voraussetzungen möglich macht. Somit können für einen gewissen Zeitraum die Kreditraten pausiert werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Gesetz für Kredit-Stundung - es gelten bestimmte Voraussetzungen!

Bevor Darlehensnehmer nun aber von einer Stundung der Kreditraten Gebrauch machen, sollten sie sich mit dem Finanzierungsberater bzw. mit der entsprechenden Bank abstimmen. Einfach selbsttätig die monatlichen Raten nicht mehr zu zahlen, kann eine Kündigung des Darlehens von Seiten der Bank und einen negativen Eintrag in der Schufa bedeuten!

Folgende Voraussetzungen gelten für die neue Stundungsregelung:

  • Der Privatkredit oder das Immobiliendarlehen gilt für private Zwecke. 
  • Das Darlehen wurde vor dem 15.3.2020 abgeschlossen.
  • Außerdem müssen Kreditnehmer belegen, dass die Einkommensausfälle durch die Corona-Krise entstanden sind und die Darlehensraten nicht mehr gezahlt werden können. Einkommenseinbußen können z.B. durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Mietausfälle von vermieteten Wohnungen (sog. Kapitalanlageimmobilien) enstehen.

Wie die Stundung genau abläuft und wie lange die Kreditraten ausgesetzt werden können, sollten Kreditnehmer stets individuell mit der Bank abgesprechen. 

Stundung des Darlehens ist für 3 Monate möglich

Wie lange Kreditnehmer mit den Zahlungen pausieren, sollten sie vorsichtig abwägen. Möglich ist eine Aussetzung der Zins- und Tilgungsraten für 3 Monate, im Zeitraum zwischen dem 01.04.2020 und 30.06.2020. Sollte die Corona-Krise noch länger andauern, kann sich dieser Zeitraum auch verlängern. Jedoch bedeutet eine Stundung nicht, dass die Raten gar nicht mehr gezahlt werden müssen. Die Zahlungen verschieben sich nur, und das hat Folgen. 

Folgen einer Kredit-Stundung

Natürlich ist es im ersten Augenblick sehr erleichternd, die Kreditraten nicht zahlen zu müssen. Jedoch: Die Kreditraten pausieren lediglich für einen gewissen Zeitraum. Dadurch verlängert sich die Kreditlaufzeit, da die Kreditzinsen auch für diese Kreditverlängerung anfallen: Die Zinskosten für das Verbraucherdarlehen erhöhen sich dadurch. 

Alternativen erwägen!

Da eine Kreditstundung mit Mehrkosten verbunden ist, sollten betroffene Darlehensnehmer immer auch über Alternativen nachdenken und diesbezüglich mit dem Finanzierungs- oder Bankberater sprechen. Gerade bei Immobilienkrediten bieten viele Kreditinstitute weitere Möglichkeiten an. Zum Beispiel können die Raten reduziert oder schon geleistete Sondertilgungen zurückerstattet werden. 

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

(9)

Bewertung dieser Seite: 5 von 5 Sternen