Neubau- und Familienförderung für Wohngebäude 2023

Ab März 2023 legt das Bundesbauministerium zwei neue Förderprogramme für den Neubau und Kauf von Immobilien auf. Gleichzeitig wird die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude Kredit 261" nur noch bis Ende Februar 2023 fortgeführt. Auch der Bau von Photovoltaik-Anlagen bei Energieeffizienzhäusern wird in 2023 nicht mehr bezuschusst.
Am 01.März 2023 startet die Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau (KFN)"
Bereits im Januar 2023 sollten die reformierten Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter dem Titel "Klimafreundlicher Neubau" die bisherigen Förderprogramme der BEG ablösen. Der Start wurde nun auf den 01. März 2023 verschoben.
Private Bauherren aber auch Investoren können Anträge für den Neubau und Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden stellen. Die Förderprogramme laufen unter den Namen:
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
- „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
Konditionen & Voraussetzungen der Neubauförderungen "Klimafreundlicher Neubau (KFN)"
Um die Fördermittel zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Gebäude müssen den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erreichen.
- Zusätzlich müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.
- Die Baumaßnahmen müssen mit einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann kann die Förderung über 100 Prozent der förderfähigen Kosten zu einem zinsverbilligten Darlehen bei der KfW ab März beantragt werden. Maximal sind 100.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Einen Tilgungs- oder Investitionszuschuss gibt es nicht.
Zusätzliche Fördermittel bis 150.000 Euro möglich
Erreicht das Wohngebäude (WG) oder Nichtwohngebäude (NWG) zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM), dann können weitere 50.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Auch muss eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater in die Baumaßnahmen einbezogen werden.
Nachfolger für das Baukindergeld zum 01. Juni 2023 geplant
Das auslaufende Baukindergeld wird im Juni 2023 durch das "Wohneigentum für Familien (WEF)" ersetzt. Hier können bis zu 240.000 Euro als zinsverbilligter Kredit bei der KfW beantragt werden. Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz erhalten Familien mit einem Kind und einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro dieses Darlehen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze. Details werden noch bekannt gegeben. Sicher ist jedoch schon heute, dass es keine Zuschüsse in Form von Tilgungszuschüssen geben wird. Das Darlehen kann aber das notwendige Eigenkapital ersetzen. Dies erhöht die Chancen vieler Familien auf eine eigene Immobilie: Die meisten Banken setzen die Zahlung der Kaufnebenkosten sowie weitere 5 bis 10 Prozent des Kaufpreises aus eigenem Ersparten für die Genehmigung eines Immobilienkredits voraus.
Kurzfristige Veröffentlichung der Bedingungen werden kritisiert
Der Energieberatendenverband GIH hält die kurzfristige Veröffentlichung der Förderbedingungen für praxisfern. Neubaumaßnahmen, -planungen und die Kostenkalkulationen benötigen einen langfristigen Vorlauf - eine Bekanntmachung der Voraussetzungen für die Fördermittel von nur einem Monat vor dem Programmstart stellt Bauherren und auch Energieberater vor große Herausforderungen. Zudem fehlt dem GIH die Zuschussvariante in den Programmen. "Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, erklärt der GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.