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Widerruf von Immobilienkrediten teilweise noch möglich

Recht 19.01.2017 Claudia Lindenberg
Tipps für die Gestaltung des Kaufvertrags beim Immobilienverkauf

Wer nach dem 10. Juni 2010 einen Immobilien-Darlehensvertrag abgeschlossen hat, hat eventuell Chancen, noch eine Rückabwicklung zu fordern. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, AZ XI ZR 434/15). Der Fall: Der Passus zur Widerrufsfrist in einem Vertrag mit einer Sparkasse enthielt die Formulierung, dass die Frist erst dann beginnt, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben – darunter auch die Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde – erhalten hat. Detailliertere Angaben hierzu fehlten jedoch in den Vertragsunterlagen. Daraus folgerte der BGH: Die Widerrufsfrist von 14 Tagen konnte nicht beginnen, weil die Sparkasse die Voraussetzungen wegen der unvollständigen Angaben nicht geschaffen hat. Der Kreditnehmer könne nämlich nicht wissen, wie viele und welche Angaben er kennen muss und darum sei es ihm nicht möglich, den Fristbeginn verlässlich zu ermitteln. Auch das Oberlandesgericht Nürnberg, das zuvor über einen Vertrag mit der örtlichen Sparda-Bank zu urteilen hatte, argumentierte mit diesem Sachverhalt (AZ: 14 U 1780/15).

Sparkassen-Verträge häufig fehlerhaft

Wie das Urteil belegt, enthalten auch nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossene Verträge über Immobiliendarlehen vielfach noch fehlerhafte Widerrufserklärungen. Das gilt vor allem für Verträge mit Sparkassen, die die vom BGH als unzureichend beurteilte Erklärung genutzt haben. Insbesondere zwischen dem 11. Juni und dem 29. Juli 2010 abgeschlossene Verträge enthalten möglicherweise eine fehlerhafte Widerrufsklausel, da während dieser Zeitspanne keine gesetzliche Vorlage existierte, berichtet die auf diese Fälle spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Stenz & Rogoz. Mittlerweile habe sich außerdem herausgestellt, dass auch neuere Verträge häufig nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Tipp: Es kann sinnvoll sein, bestehende Verträge über Immobilienkredite zu überprüfen oder einem Anwalt damit zu beauftragen, falls die genannten Kriterien erfüllt sind. Auch Verbraucherzentralen bieten die Überprüfung gegen Entgelt an. Anders als bei Darlehensverträgen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden und bei denen der Widerruf nicht mehr möglich ist, können Verträge jüngeren Datums noch widerrufen werden. Das kann auch sinnvoll sein, wenn das Darlehen bereits getilgt wurde – denn dann steht dem Darlehensnehmer möglicherweise die Erstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung sowie ein Nutzungsersatz zu.

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