Umzugskosten – Kosten berechnen & Angebote vergleichen
Ein Umzug ist so gut wie immer eine nervenaufreibende Angelegenheit. Kisten müssen gepackt, Möbel abgebaut und am Ende muss alles in der neuen Wohnung wieder aufgebaut und eingeräumt werden. Eine gute Planung ist deshalb das A und O, um unnötigen Stress zu vermeiden (nutzen Sie hierzu auch unsere Umzugscheckliste). Dazu gehört auch, die Umzugskosten gleich zu Beginn genau im Blick zu haben, damit es hinterher keine böse Überraschung gibt. Denn die Kosten können stark variieren.
Wir zeigen Ihnen, welche Punkte Sie bei Ihrer Kalkulation unbedingt beachten sollten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie sich Geld einsparen lässt.
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1. Aus welchen Bestandteilen setzen sich Umzugskosten zusammen?
Wer einen Umzug privat organisieren will, muss mehrere Faktoren bei seiner Planung berücksichtigen. Die folgende Übersicht soll Ihnen helfen, die anfallenden Kosten vorab realistisch einzuschätzen.
- Kosten für Umzugsmaterial
- Umzugskartons
- Verpackungspapier/Seidenpapier
- Klebeband & Klebebandabroller
- Luftpolsterfolie
- Spezialkartons für hängende Kleider
- Renovierungskosten
- Farben und Lacke
- Abklebeband
- Handwerkerkosten
- Kosten für Entrümpelung
- Entsorgung
- Kosten für den Umzugswagen
- Leihgebühr & Versicherung
- Spritkosten
- Kosten für Halteverbotsschilder
- Kosten für Umzugshelfer
- Stundenlohn
- Trinkgeld
- Verköstigung
- Kosten bei den Ämtern
- Ummeldekosten beim Einwohnermeldemt
- Kosten für Fahrzeugummeldung beim Straßenverkehrsamt
- Zusätzlich
- Kosten für das Ummelden des Internetanschlusses / Telefonanschlusses
immoverkauf24 Tipp
Leihen Sie sich Umzugskartons von Bekannten oder schauen Sie bei Kleinanzeigen nach gebrauchten.
Weitere Listen zur Organisation Ihres Umzugs finden Sie unter Umzug-Checkliste.
2. Was kostet ein Umzug? – Hier Beispielrechnung
Wie teuer ein Umzug ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Wie groß ist die Wohnung, wie viele Personen gehören zum Haushalt, wie viele Umzugskartons sind notwendig und wie weit ist die alte Wohnung von der neuen entfern? Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, wer den Umzug ausführt – ein Umzugsunternehmen oder privat organisierte Helfer. Wir geben Ihnen einen Überblick, mit welchen ungefähren Kosten Sie bei diesen zwei Varianten rechnen sollten.
Für die Beispielrechnung haben wir den Umzug einer Person aus einer 60 Quadratmeter großen Zwei-Zimmer-Wohnung von Berlin nach Hamburg gewählt.
Kostenstelle | Privat organisierter Umzug | Umzugsunternehmen |
Kartons | 2,50 Euro je Stück; pauschal gesagt: 30 Euro/qm Wohnfläche | im Preis enthalten |
Miete Transporter (Modell Sprinter) | ca. 200 Euro pro Tag, zzgl. ca. 30 Euro Benzinkosten | im Preis enthalten |
Umzugshelfer | ca. 9-15 Euro die Stunde Aufwandsentschädigung/Verpflegung | im Preis enthalten |
Halteverbotszone | ab 65 Euro Berlin und ab 108 Euro Hamburg | in der Regel im Preis enthalten |
Gesamt | ca. 550-600 Euro | ca. 800 Euro |
immoverkauf24 Info: Seniorenumzüge
Wenn ältere Menschen umziehen, kann das zusätzliche Kosten mit sich bringen. Besonders dann, wenn ein spezialisiertes Umzugsunternehmen etwa zusätzlich den Antrag auf Umzugs-Zuschüssen bei der Pflegekasse übernimmt oder auch die Reinigung der "alten" vier Wände. Einen Überblick über Kosten und Zuschüssen erhalten Sie im Artikel Seniorenumzug.
Sie sollten bei dieser Auflistung jedoch beachten, dass es sich nur um Durchschnittswerte handelt. Für Ihren ganz persönlichen Umzug können die Kosten anders ausfallen.
Klar ist dennoch: Wer den Umzug privat organisiert, muss weniger Geld ausgeben als wenn er ein Umzugsunternehmen beauftragt. Es gibt jedoch einige Punkte, die speziell bei einem privat organisierten Umzug, der mehr als ein Zimmer umfasst, nicht außer Acht gelassen werden sollten:
- mehr Stress, da alles selbst organisiert werden muss
- freiwillige Helfer erscheinen unter Umständen nicht vollzählig oder unpünktlich
- Helfer sind weniger erfahren, auch beim Lenken eines Lkw, Umzugsgut wird evtl. beschädigt und Zeitaufwand ist höher
- Versicherungsfrage muss vorab geklärt werden; Haftpflichtversicherung übernimmt nur im beschränkten Umfang
immoverkauf24 Tipp
Wir empfehlen Ihnen, ganz genau abzuwägen, ob Sie Ihren Umzug privat organisieren oder ein Umzugsunternehmen beauftragen. Selbst wenn die private Variante auf den ersten Blick kostensparender erscheint, kann dieser Vorteil gerade bei größeren Wohnungen am Ende durch mehr Stress, mehr Zeitaufwand oder mehr Beschädigungen am Mobiliar zunichte gemacht werden.
Nicht selten kommen weitere Kosten vor und nach einem Umzug auf Sie zu. Zum Beispiel für eine Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung der alten Wohnung. Außerdem müssen Sie sich organisatorische Fragen stellen, wie: Muss ich mich um meine alte Wohnung kümmern? Oder: Was passiert mit meiner Hausratsversicherung?
3. Welche Kosten können Sie von der Steuer absetzen?
Ein Umzug in eine neue Stadt ist meist mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes verbunden. Sofern Sie nicht zu den Glücklichen gehören, deren Arbeitgeber die Kosten dafür mitträgt oder sogar voll übernimmt, können Sie Ihre Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu muss es sich eindeutig um einen berufsbedingten Umzug handeln, denn für private Umzüge gelten andere Regelungen (siehe Punkt 4). Um Werbungskosten in unbegrenzter Höhe geltend zu machen, muss Ihr Umzug eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben erstmals nach Ihrer Ausbildung einen Job angenommen
- Sie haben den Job gewechselt
- Sie haben beruflich bedingt einen doppelten Haushalt gegründet oder aufgelöst
- Sie kehren für eine neue Stelle aus dem Ausland nach Deutschland zurück
- Ihr Arbeitsweg verkürzt sich aufgrund des Umzugs täglich um insgesamt mindestens eine Stunde (Hin- und Rückfahrt). Das gilt auch bei Umzügen innerhalb einer Stadt, insbesondere in Großstädten. Bei berufstätigen Ehepartnern wird die Zeit nicht zusammengerechnet, es gilt der Arbeitsweg des Einzelnen
Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, können Sie insbesondere folgende Kosten geltend machen:
- Transportkosten: Hierzu zählen die Aufwendungen zur Beförderung Ihres Hausrats inklusive Einpacken und Auspacken.
- Kosten für Wohnungsbesichtigungen: Hier können Sie 30 Cent pro Kilometer absetzen.
- Maklergebühren: Bei Mietimmobilien können Sie diese Kosten absetzen, jedoch nicht beim Immobilienkauf. Dort zählen die Maklergebühren zu den Anschaffungskosten.
- Doppelte Mietzahlungen: Wenn Sie für Ihre alte und die neue Wohnung parallel Miete zahlen müssen, weil Sie nicht so schnell kündigen können, können Sie die Kosten für maximal sechs Monate absetzen.
- Auslagen für Nachhilfe bei schulpflichtigen Kindern: Ziehen Sie mit Ihrer Familie um und wechseln die Kinder die Schule, können Sie aktuell bis zu 1.286 Euro an Nachhilfekosten (Stand März 2024) geltend machen, damit Ihre Kinder im Unterricht besser mitkommen.
Sonstige Umzugskosten etwa für die Wohnungsrenovierung, das Anbringen von Lampen oder Vorhängen, den Einbau der Küche und anderer Geräte oder das Ummelden des Pkw fallen unter einen Pauschalbetrag, den Sie ganz ohne Einzelnachweise in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten ansetzen können. Diese sogenannte Umzugskostenpauschale liegt aktuell für Verheiratete oder Alleinerziehende bei 1.607 Euro, für Ledige bei 964 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person bei 643 Euro.
Wissen Sie jedoch, dass Ihre Ausgaben für diese sonstigen Umzugskosten höher als die angesetzte Pauschale sind, können Sie auf die Pauschale verzichten und Ihre höheren Ausgaben anhand von Einzelnachweisen belegen.
immoverkauf24 Info
Wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre bereits zum zweiten Mal beruflich bedingt Ihren Wohnort wechseln, erhöht sich der Pauschalbetrag für sonstige Umzugskosten um 50 Prozent.
4. Welche steuerlichen Regelungen gelten bei einem Umzug aus privaten Gründen?
Sie ziehen nicht aus beruflichen Gründen um, sondern weil Sie eine größere oder kleinere Wohnung benötigen, Sie mit Ihrer bisherigen Wohnsituation unzufrieden sind oder sonstige private Gründe vorliegen? Auch dann gibt es Möglichkeiten, sich Steuervorteile zu sichern, da Sie das Verpacken und den Transport Ihres Umzugsguts als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen können – und zwar 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 4.000 Euro. Mussten Sie Ihre alte Wohnung vor dem Auszug renovieren, können Sie die Ausgaben dafür zudem als Handwerkerleistung angeben.
immoverkauf24 Tipp
Um sich alle Steuervorteile sichern zu können, sollten Sie sich für Handwerkerleistung immer entsprechende Zahlungsbelege geben lassen. Nur so können Sie beim Finanzamt Ihre Ausgaben korrekt nachweisen.
Darüber hinaus können Sie Ihre Umzugskosten auch als außergewöhnliche Belastung anerkennen lassen, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in Ihren bisherigen vier Wänden bleiben können. Ein ärztliches Attest ist dafür unabdingbar.
5. Welches ist das günstigste Angebot für Ihren Umzug?
So individuell wie Ihre Lebensumstände sind, so unterschiedlich fallen auch die Kosten aus, wenn Sie umziehen. Eine vierköpfige Familie, die ihr Haus in Bayern verlässt, um an der Ostsee zu wohnen, muss mit vollkommen anderen Ausgaben rechnen als ein Berufsanfänger, der von seiner Kölner Studentenbude aus nach Frankfurt zieht. Lassen Sie sich deshalb von uns kostenlos und unverbindlich dabei helfen, das beste Angebot für Ihren Umzug zu finden!
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