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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Finanzierungskosten bei einer Immobilie

Die Finanzierungskosten des Immobilienkaufs oder eines Bauvorhabens setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Den Löwenanteil machen die Zinskosten aus, die während der Laufzeit des Darlehensvertrags entstehen. Auch die Kosten rund um den Darlehensvertrag zählen zu den Finanzierungskosten – dazu gehören die Notargebühren und die Kosten, die das Grundbuchamt rund um die Grundschuld in Rechnung stellt. Dieser Kostenblock von rund zwei Prozent der Darlehenssumme ist für die Entscheidung des passenden Anbieters unwichtig, da er stets gleich hoch ist.

Anders sieht es hingegen bei der Anschlussfinanzierung aus: Je nachdem, wie diese gewählt wird, fallen entweder gar keine Kosten an, wenn Sie bei Ihrer Bank bleiben oder es fallen erneute Gebühren an, wenn es zu einer Löschung bzw. Abtretung kommt. Daher sollten sie beim Angebotsvergleich unbedingt berücksichtigt werden. Nutzen Sie gerne unseren Angebotsvergleichsrechner

Kostenfreier Finanzierungsrechner
Kaufpreis der Immobilie
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Kleiner Zins, große Wirkung: Augen auf beim Angebotsvergleich

Trotz noch niedriger Darlehenszinsen kommt unterm Strich einiges an Finanzierungskosten zusammen: So belaufen sich beispielsweise die Zinskosten für ein Darlehen über 250.000 Euro mit einem Zinssatz von 0,99 Prozent, das in 15 Jahren getilgt wird, auf knapp 19.200 Euro. Das ist viel? Keineswegs – jedenfalls relativ gesehen: Bei einem Zinssatz von fünf Prozent, wie er zuletzt vor rund zehn Jahren verlangt wurde, würde die Summe rund 105.000 Euro betragen. Dass ein Konditionenvergleich lohnt, zeigt folgendes Beispiel: Wer für die erwähnten 250.000 Euro statt 0,99 Prozent 0,1 Prozentpunkte mehr zahlt, berappt nach 15 Jahren rund 2.000 Euro mehr an Zinsen.

Jetzt mit dem Angebotsvergleichsrechner errechnen, wie viel Sie sparen können, wenn Sie sich für das Angebot mit dem niedrigen Zinssatz entscheiden:

Finanzierungskosten als Werbungskosten bei Steuer absetzen

Wer eine vermietete Immobilie besitzt, kann die Kosten der Finanzierung von der Steuer absetzen. Alles was Sie tun müssen, ist in der Anlage V der Steuererklärung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die im jeweiligen Jahr angefallenen Zinskosten als Kostenposition aufführen. Zum Beleg fügen Sie eine Aufstellung Ihrer Bank an, die Ihnen diese eigentlich einmal im Jahr automatisch zusenden sollte.

Achtung:

Sie müssen die Tilgung rausrechnen, da diese das Darlehen reduziert und vom Finanzamt nicht als Kosten angesehen wird, auch wenn die Tilgung Ihre Liquidität zunächst mindert. Bei selbstgenutzten Immobilien wie dem Eigenheim lassen sich die Finanzierungskosten leider nicht von der Steuer absetzen.

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