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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt spielt eine wichtige Rolle bei Kauf und Verkauf von Immobilien. Es führt das Grundbuch zu jedem Grundstück innerhalb des Bezirks und gehört zum jeweiligen Amtsgericht. Im Folgenden informieren wir Sie über die Aufgaben, Kosten und Zuständigkeiten der Behörde.

1. Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt ist eine staatliche Einrichtung oder Behörde, die die Aufgabe hat, Grundbücher zu führen und zu verwalten. Ein Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und andere Belastungen von Grundstücken und Immobilien festgehalten werden. Das Grundbuchamt spielt eine entscheidende Rolle im Immobilienrecht und ist dafür verantwortlich, die Rechte an Grundstücken transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.

2. Welche Aufgaben hat das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt hat mehrere zentrale Aufgaben im Zusammenhang mit der Dokumentation von Grundstücken und Immobilien. Hier sind die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

  • Grundbuchführung: Das Grundbuchamt erstellt und führt Grundbücher, in denen alle relevanten Informationen zu Grundstücken und Immobilien verzeichnet sind. Dazu gehören Angaben zum Eigentümer, zu Belastungen (z. B. Hypotheken) und zu anderen Rechten an einem Grundstück.
  • Eintragungen und Berichtigungen: Das Grundbuchamt nimmt alle Eintragungen vor, die mit der Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken zusammenhängen. Dazu gehören Verkäufe, Schenkungen, Erbschaften und andere rechtliche Transaktionen. Bei Änderungen oder Unstimmigkeiten im Grundbuch führt das Grundbuchamt Berichtigungen durch.
  • Auskünfte: Jeder hat das Recht, gegen Gebühr Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Dies ermöglicht es Interessenten, Informationen über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und andere relevante Fakten zu erhalten. Diese Auskünfte sind oft wichtig bei Kaufabsichten oder rechtlichen Fragestellungen.
  • Verwahrung von Unterlagen: Das Grundbuchamt bewahrt wichtige Unterlagen auf, die für die Eintragung und Berichtigung im Grundbuch benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise notarielle Urkunden und andere rechtliche Dokumente.
  • Durchführung von Grundbuchamtsverfahren: Das Grundbuchamt ist auch für die Durchführung von Grundbuchamtsverfahren verantwortlich, wie zum Beispiel die Löschung von Hypotheken oder die Eintragung von Grundschulden.

3. Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Die Zuständigkeit des Grundbuchamts richtet sich in der Regel nach dem Ort, an dem sich das betreffende Grundstück befindet. Jedes Grundbuchamt ist für einen bestimmten geografischen Bereich zuständig. In Deutschland ist die Zuständigkeit nach dem Grundbuchbezirk gegliedert. Beim örtlichen Amtsgericht oder auch online erhalten Sie Auskunft darüber, welches Grundbuchamt für Ihr Gebiet zuständig ist.

immoverkauf24 Tipp

Wer lediglich einen Grundbuchauszug benötigt, musst nicht unbedingt zum Grundbuchamt gehen. Lesen Sie hier, wie man einen Grundbuchauszug beantragen kann.

4. Welche Kosten fallen beim Grundbuchamt an?

Die Kosten für Eintragungen und Amtshandlungen beim Grundbuchamt können je nach Art der Transaktion und dem Wert der Immobilie variieren. Hier sind einige der typischen Kosten, die beim Grundbuchamt anfallen können:

  • Grundbuchauszug: Wird ein Grundbuchauszug benötigt, um Informationen über ein Grundstück zu erhalten, wird in der Regel eine Gebühr erhoben. 
  • Eintragungsgebühren: Bei Transaktionen, die eine Eintragung im Grundbuch erfordern, fallen Gebühren an. Dies gilt beispielsweise für den Kauf oder Verkauf von Immobilien, die Aufnahme von Hypotheken oder andere Änderungen der Eigentumsverhältnisse.
  • Löschungsbewilligung: Wenn eine Hypothek oder ein Grundpfandrecht aus dem Grundbuch gelöscht wird, können für die Löschungsbewilligung Gebühren anfallen.
  • Grundschuldbestellung: Die Bestellung einer Grundschuld, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Finanzierung, ist mit Kosten verbunden.
  • Beurkundungskosten: Für den Verkauf von Grundstücken ist es notwendig, dass ein Notar die Transaktion beurkundet, und damit sind zusätzliche Kosten verbunden.

immoverkauf24 Hinweis

Die Kosten für grundbuchamtliche Eintragungen und Auszüge werden in den jeweiligen Kostenordnungen (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt. Bei Interesse erhalten Sie Auskünfte zu aktuellen Gebühren direkt beim örtlichen Grundbuchamt oder einem Notar. Detailiiertere Informationen zum Thema Kosten finden Sie außerdem auf unserer Seite Notar- und Grundbuchkosten

5. Welche Unterlagen benötigt das Grundbuchamt?

Die genauen erforderlichen Unterlagen können je nach Art der grundbuchamtlichen Eintragung variieren. Allerdings gibt es einige grundlegende Unterlagen, die oft für bestimmte Transaktionen benötigt werden. Hier sind typische Beispiele:

  • Grundbuchantrag: Ein Antrag auf Eintragung oder Änderung im Grundbuch ist erforderlich. Dieser Antrag wird in der Regel vom Notar oder den beteiligten Parteien vorbereitet und beim Grundbuchamt eingereicht.
  • Notariell beglaubigte Urkunden: Bei Verkauf oder Übertragung einer Immobilie werden notariell beglaubigte Urkunden benötigt. Dies kann der Kaufvertrag, die Schenkungsurkunde oder andere relevante Dokumente sein.
  • Lageplan und Flurkarte: Ein aktueller Lageplan oder eine Flurkarte des Grundstücks sind oft erforderlich, um die genaue Lage und die Abmessungen des Grundstücks zu dokumentieren.
  • Personalausweise oder Reisepässe: Identifikationsnachweise der beteiligten Parteien, wie Personalausweise oder Reisepässe, sind in der Regel notwendig.
  • Nachweise über bestehende Belastungen: Wenn es bereits Belastungen wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten gibt, müssen entsprechende Nachweise oder Löschungsbewilligungen vorgelegt werden.
  • Grundsteuermessbescheid: In einigen Fällen wird der aktuelle Grundsteuermessbescheid benötigt.
  • Vollmachten: Falls die Beteiligten nicht persönlich vor Ort sein können, werden gegebenenfalls notariell beglaubigte Vollmachten benötigt.
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