Grundbuchamt
Das Grundbuchamt spielt eine wichtige Rolle bei Kauf und Verkauf von Immobilien. Es führt das Grundbuch zu jedem Grundstück innerhalb des Bezirks und gehört zum jeweiligen Amtsgericht. Dort werden alle Eintragungen und Löschungen im Grundbuch ausgeführt, die zuvor notariell im Zusammenhang mit dem Grundbuch vereinbart wurden. Dies kann beispielsweise die Eintragung eines Wohnrechts oder einer Grundschuld sein. Wechselt die Immobilie den Besitzer, nimmt das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vor. Es ist ferner Anlaufstelle für die Einsicht ins Grundbuch und erstellt Grundbuchauszüge. Welches Grundbuchamt zuständig ist, lässt sich bequem hier online ermitteln.
Welche Unterlagen verlangt das Grundbuchamt?
Wer Einsicht ins Grundbuch nehmen will oder einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern möchte, muss nachweisen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Dies kann man als Eigentümer beispielsweise durch das Vorlegen des notariellen Kaufvertrags zur Immobilie belegen. Auch ein Ausweis sollte mitgebracht werden. Kaufinteressenten können das berechtigte Interesse durch ein formloses Schreiben des Verkäufers nachweisen, in dem dieser der Einsicht ins Grundbuch zustimmt.
Tipp von immoverkauf24:
Wer lediglich einen Grundbuchauszug benötigt, musst nicht unbedingt zum Grundbuchamt gehen. Lesen Sie hier, wie man einen Grundbuchauszug beantragen kann.