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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Kapitaldienstfähigkeit

Bevor Banken oder Kreditinstitute einer Immobilienfinanzierung zustimmen und eine Finanzierungszusage machen, überprüfen sie unter anderem die Kapitaldienstfähigkeit eines potenziellen Darlehensnehmers.

So können die Banken im Vorfeld zukunftsbezogen prüfen, ob ein Antragssteller seinen Verpflichtungen auch langfristig nachkommen kann.

Wann ist jemand kapitaldienstfähig?

Als kapitaldienstfähig wird ein Kreditnehmer bezeichnet, der künftig ausreichend Cashflow generieren kann, um die gewährten Kredite bedienen zu können.

Dabei werden ausgehend vom monatlichen Haushaltsnettoeinkommen alle monatlichen Ausgaben in Abzug gebracht, um die freie Liquidität zu ermitteln. Zum Einkommen des Antragstellers zählen dabei der Arbeitslohn, aber auch Rentenleistungen, Nebeneinkünfte oder sonstige Bezüge. Fixe Ausgaben, etwa Kosten für die Wohnung, das Auto, Versicherungen, bereits bestehende Kredite oder die allgemeinen Lebenshaltungskosten, werden vom Einkommen abgezogen, um die Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln. Die Lebenshaltungskosten werden von den Banken meistens mit einer Pauschale bewertet, die nicht unterschritten werden darf. So werden beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt Lebenshaltungskosten von mindestens 650 Euro angesetzt, pro weitere Person im Haushalt werden nochmals circa 250 Euro mit angerechnet.

Bereits im Vorfeld einer Kreditvergabe prüfen Banken, wie groß die Kapitaldienstfähigkeit eines Antragstellers ausfällt. Ist die Kapitaldienstfähigkeit zu gering, wird die Bank keinen Immobilienkredit gewähren, da die Rückzahlungsfähigkeit auf eine festgelegte Laufzeit nicht gewährleistet wird.

Um eine Kreditablehnung verhindern zu können, akzeptieren Banken mitunter einen Mitkreditnehmer, der als weiterer Darlehensnehmer in den Vertrag eintritt. Der weitere Kreditnehmer muss dann ebenfalls seine Kapitaldienstfähigkeit nachweisen. Fällt diese dann im Gesamtergebnis positiv aus, wird den Kreditnehmern der Kredit sicher auch gewährt werden. Die Kapitaldienstfähigkeit ist damit das wichtigste Kriterium für die Kreditvergabe und wird sogar als wichtiger angesehen, als die Bewertung der Sicherheiten des Kreditnehmers.

Bei einer selbstgenutzten Immobilie ist die Kapitaldienstfähigkeit also gegeben, wenn die Liquidität ausreicht, um sowohl Zins als auch Tilgung eines gegenwärtig gewährten Darlehens nachhaltig bedienen zu können.

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