Kostenlose Immobilienbewertung online mit immoverkauf24
Darum ist eine Immobilienbewertung mit immoverkauf24 die richtige Entscheidung
Das sagen unsere Kunden
So funktioniert unsere kostenlose Immobilienbewertung
Sie möchten erfahren, was Ihre Immobilie wert ist und nicht nur grob Ihre Immobilie schätzen lassen? Um den konkreten Immobilienwert für den Verkauf zu bestimmen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Angaben zu Ihrer Immobilie
Geben Sie die Postleitzahl der zu bewertenden Immobilie in das obige Eingabefeld ein. Weitere Eckdaten Ihrer Immobilie werden in den folgenden Schritten erfragt.
Termin vereinbaren
Einer unserer Immobilienfachleute wird Ihre Daten auswerten und sich bei Ihnen melden. Auf Ihren Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem passenden Sachverständigen in Ihrer Region her.
Bewertung vor Ort
Nach der Besichtigung Ihrer Immobilie vor Ort erhalten Sie wenige Tage später Ihre individuelle und präzise Immobilienbewertung für den Verkauf.
Bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten können Sie sicher sein, dass Datensicherheit für uns ein hohes Gut ist. Selbstverständlich erfüllen wir alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wir bitten Sie auch nur um die Übermittlung derjenigen Daten, die für die Bewertung Ihrer Immobilie unverzichtbar sind.
Ideal für Immobilieneigentümer mit Verkaufsinteresse
- Persönliche Beratung von unserem geschulten Kundenservice in Deutschland - 100% unverbindlich
- Präzise Wertermittlung vor Ort vom Experten unter Berücksichtigung aller objektspezifische Faktoren
- Individuelle Bewertung ohne Anmeldung und ohne versteckte Kosten
Die Immobilienbewertung von immoverkauf24 ist für Sie zu 100% kostenlos und ohne versteckte Kosten, da die Immobilienbewertung zu unseren Serviceleistungen zählt. Dazu zählt auch unsere individuelle telefonische Beratung und weitere Angebote zu unseren Serviceleistungen.
Mit der Immobilienbewertung vor Ort durch einen von uns empfohlenen Experten erhalten Sie einen präzisen Wert speziell für Ihre Immobilie. Wenn Sie sich bei uns melden, wählen wir aus unserem Netzwerk von mehr als 500 regionalen Partnern den passenden Experten für Ihre Bewertung aus. Dieser Experte agiert vollkommen unabhängig und verfügt über ein tiefes Verständnis des Immobilienmarkts Ihrer Region. Dadurch kann er alle lokalen Besonderheiten berücksichtigen. So können wir den Verkaufspreis optimal bestimmen.
Nachdem Sie Ihre Anfrage auf eine Immobilienbewertung an uns abgesendet haben, erhalten Sie sofort eine Bestätigungsmail und die Online-Immobilienbewertung als PDF. Daraufhin wird sich schnellstmöglich einer von unseren 30 qualifizierten Immobilienfachleuten bei Ihnen melden, um alle objektspezifischen Faktoren sicherzustellen und Sie bestmöglich berät.
Bei der Bewertung vor Ort ermittelt der Experte alle objektspezifischen Faktoren der Immobilie sowie die lokalen Marktgegebenheiten. Dies ermöglicht ihm, Ihre Immobilie so konkret wie möglich zu bewerten. Sie erhalten einen präzisen Wert, der anhand der Lage der Immobilie, Baujahr, Größe, Zustand, Ausstattung und allen Besonderheiten berechnet wird.
Als 2011 gegründetes Expertenportal rund um den Verkauf von Immobilien verfügen wir über langjährige Erfahrung. Auch bei der Wahl unserer regionalen Partner achten wir auf Erfahrung, Professionalität und eine ausgeprägte Servicementalität. Sofern Sie möchten, unterstützt der Sachverständige Sie auch mit Tipps und Vorschlägen zur erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie.
Darüber hinaus verfügen wir an unserem Standort Hamburg über ein 30-köpfiges Team aus Immobilienfachleuten, das Sie kostenlos und unverbindlich zu all Ihren Fragen rund um Ihre Immobilie telefonisch berät.
Bekannt aus
Immobilienbewertung - Ihre Fragen, unsere Antworten
Möchten Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen, ist es wichtig, dass Sie den aktuellen Wert der Immobilie kennen. Daraufhin können Sie den optimalen Verkaufspreis festlegen. Wir haben die wichtigsten Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung zusammengestellt und zeigen Ihnen auch, wie Sie eine Immobilienbewertung kostenlos von einem Experten erhalten können.
Direkt zum Wunschthema
- Wann benötige ich eine Immobilienbewertung?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Online-Bewertung und einer Bewertung vor Ort?
- Welche Verfahren gibt es für eine Immobilienbewertung?
- Welche Besonderheiten einer Immobilie sind bei der Bewertung zu berücksichtigen?
- Welche Unterlagen benötige ich für eine Immobilienbewertung?
- Welche Faktoren haben Einfluss auf den Wert meiner Immobilie?
- Wie kann ich den Wert meiner Immobilie steigern?
- Wie finde ich den passenden Experten für die Bewertung meiner Immobilie?
1. Wann benötige ich eine Immobilienbewertung?
Für viele Immobilieneigentümer ist es sinnvoll, den Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Eine Immobilienbewertung kann daher aus verschiedenen Gründen erforderlich sein:
- Immobilienbewertung bei Verkauf
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, benötigen Sie eine aktuelle Immobilienbewertung. Da es vielen Eigentümern schwerfällt, ihre Immobilie realistisch und frei von Emotionen zu bewerten, ist eine neutrale Bewertung der Immobilie durch Dritte sinnvoll. Für eine erste Einschätzung kann die Immobilienbewertung auch online erfolgen.
- Immobilienbewertung bei Erbschaft
Ein klassischer Fall für die Bewertung einer Immobilie ist die Erbschaft: Erstens wird mitunter Erbschaftsteuer fällig, wenn die geltenden Freibeträge für die Erben überschritten werden. Hierfür nimmt das Finanzamt eine Bewertung der Immobilien vor, die jedoch oftmals zu hoch ausfällt und sich am Verkehrswert orientiert. Um eine überhöhte Erbschaftsteuer zu vermeiden, sollte ein qualifizierter Sachverständiger mit einem gerichtsfesten Wertgutachten beauftragt werden. Zweitens wird eine Immobilienbewertung oft notwendig, weil es mehrere Erben gibt. Und der gesamte Nachlass kann wiederum nur mithilfe einer Immobilienbewertung aufgeteilt werden.
- Immobilienbewertung bei Schenkung
Wie bei einer Erbschaft, nimmt das Finanzamt auch bei Schenkungen eine Immobilienbewertung vor. Mit einem gerichtsfesten Wertgutachten durch einen Sachverständigen können Immobilieneigentümer sicherstellen, dass das Finanzamt die Schenkungsteuer nicht zu hoch ansetzt.
- Immobilienbewertung bei Scheidung
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, muss das vorhandene Vermögen inklusive vorhandener Immobilien aufgeteilt werden. Aus diesem Grund ist auch bei einer Scheidung mit Haus eine Immobilienbewertung erforderlich. Übernimmt beispielsweise einer der Ehegatten die gemeinsam genutzte Eigentumswohnung, muss er dem anderen einen Ausgleich hierfür zahlen.
- Immobilienbewertung zur Finanzierung
Benötigen Sie zur Immobilienfinanzierung einen Kredit, dient die Immobilie der Bank als Sicherheit. Welchen Zinssatz sie für den Kredit nehmen, legen sie anhand des Beleihungswerts fest. Diesen ermitteln die Banken üblicherweise, indem sie vom Verkehrswert der Immobilie zehn bis 15 Prozent abziehen.
Warum ist eine Immobilienbewertung vor dem Verkauf so wichtig?
Sie ziehen den Verkauf Ihrer Immobilie in Erwägung? Dann sollten Sie zunächst eine Immobilienbewertung vornehmen, um eine fundierte Grundlage für das Festlegen des Verkaufspreises zu erhalten. Dies ist deshalb so wichtig, weil vom Angebotspreis entscheidend abhängt, wie schnell und zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie verkaufen können. Legen Sie ihn zu hochfest, schreckt dies viele Interessenten ab und der Verkauf zieht sich unnötig in die Länge. Legen Sie ihn zu niedrig fest, verkaufen Sie Ihre Immobilie schlimmstenfalls weit unter dem Marktwert.
Wenn Eigentümer Ihre Immobilie schätzen, wird der Wert oftmals aus emotionalen Gründen zu hoch bewertet. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer neutralen Immobilienbewertung. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service und erhalten Sie von unseren Experten eine realistische Immobilienbewertung.
2. Was ist der Unterschied zwischen einer Online-Bewertung und einer Bewertung vor Ort?
Eine Immobilie zu bewerten, ist online oder bei Ihnen vor Ort möglich. Bei einer Online-Bewertung fließen ausschließlich diverse Kennzahlen wie etwa das Baujahr und die Wohnfläche in die Bewertung der Immobilie ein. Bei einer Bewertung vor Ort berücksichtigt der Experte zudem auch objektspezifische Faktoren, wie etwa den Zustand der Bausubstanz.
Wenn Sie als Eigentümer lediglich einmal den Wert Ihrer Immobilie schätzen wollen, kann die Immobilienbewertung online erfolgen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen und eine erste grobe Einschätzung zum Angebotspreis erhalten und sich nicht einfach mit einem Blick auf die Immobilienpreise in Ihrer Region begnügen wollen. Der Vorteil: Nehmen Sie die Immobilienbewertung online vor, erhalten Sie sofort ein Ergebnis. Zudem können Sie so Ihre Immobilie oftmals kostenlos bewerten und es ist eine Immobilienbewertung online anonym möglich.
Wenn Sie bereits den Verkauf Ihrer Immobilie planen oder ein gerichtsfestes Wertgutachten benötigen, dann sollte die Immobilienbewertung vor Ort erfolgen. Ein Experte, wie ein erfahrener Immobilienmakler, bewertet Ihre Immobilie unter Berücksichtigung aller objektspezifischen Faktoren bei einem Vor-Ort-Termin und nennt Ihnen einen präzisen Wert.
Realistische Einschätzung der Immobilie kann nur durch Besichtigung vor Ort erfolgen
„Um eine Immobilie mit ihren Stärken und Schwächen konkret einschätzen zu können, sollte immer eine örtliche Begehung stattfinden – und zwar durch einen erfahrenen Profi aus der Region. Nur so ergibt sich ein aussagekräftiges Bild zur Immobilie. Der Profi wird den Eigentümern dann eine realistische Einschätzung liefern und konkrete Optionen benennen."
- Willi Kluge, Immobilienmakler -
Was ist der Unterschied zu einem Wertgutachten?
Anders als eine Online-Immobilienbewertung hat die Bewertung einer Immobilie durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch vor Gericht Bestand. Daher ist für solche Wertgutachten auch die Bezeichnung „gerichtsfest“ üblich. Benötigen Sie eine Immobilienbewertung und zeichnet sich bereits ein Streitfall ab, kommen Sie um ein gerichtsfestes Wertgutachten nicht herum. Das ist beispielsweise bei Streitigkeiten aufgrund einer Scheidung oder einer Erbschaft der Fall.
Kann ich meine Immobilie selbst bewerten?
Sie können den Wert Ihrer Immobilie über den Immobilienwert-Rechner von immoverkauf24 auch online berechnen lassen. Die Berechnung erfolgt über einen Algorithmus auf Basis von Vergleichsobjekten. Sie erhalten eine Kurzanalyse Ihrer Online-Immobilienbewertung bequem per Mail. Die Immobilienbewertung online liefert Ihnen somit einen ersten Eindruck vom ungefähren Wert Ihrer Immobilie, jedoch keinen festen Verkehrswert.
3. Welche Verfahren gibt es für eine Immobilienbewertung?
Es gibt drei Verfahren für die Immobilienbewertung. Welches für Ihre Immobilie infrage kommt, hängt von der Nutzungsart ab und ist in der ImmoWertV festgelegt. Die Methoden zur Wertermittlung im Überblick:
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichsverfahren ist das gängige Verfahren zur Bewertung selbstgenutzter Immobilien. Als Grundlage für die Immobilienbewertung dienen die Verkaufspreise von Objekten mit ähnlichen Eckdaten und in vergleichbarer Lage.
Dabei wird zwischen dem direkten und dem indirekten Vergleichswertverfahren unterschieden: Beim direkten Vergleichswertverfahren liegen Vergleichspreise vor. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Haus mit ähnlichen Eigenschaften kürzlich in der direkten Umgebung verkauft wurde. Da dieser Fall eher selten ist, ist das indirekte Vergleichswertverfahren gängiger. Hier werden die Werte herangezogen, die die Gutachterausschüsse ermittelt haben. Da es sich lediglich um Durchschnittswerte für die Vergangenheit handelt, muss die Bewertung über Zu- und Abschläge noch verfeinert werden.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird bei der Bewertung von vermieteten Immobilien eingesetzt. Der Sachverständige errechnet anhand der laufenden Mietverträge die erzielbare Rendite des Objektes und kalkuliert den Kaufpreisfaktor.
Bei dieser Bewertungsmethode erfolgt die Berechnung in mehreren Schritten: So wird zunächst der Bodenwert ermittelt, indem der jeweilige Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks multipliziert wird. Hierzu wird der Gebäudeertragswert addiert. Dieser wiederum wird in drei Rechenschritten ermittelt: Zunächst werden vom Rohertrag (Jahresmiete) die Bewirtschaftungskosten abgezogen, um den Reinertrag des Grundstücks zu ermitteln. Hiervon wird der verzinste Bodenwert abgezogen, der sich aus dem mit Liegenschaftszins multiplizierten Bodenwert ergibt. Der so ermittelte Gebäudereinertrag wird dann mit dem Vervielfältiger multipliziert, um schließlich den Gebäudeertragswert zu berechnen. Der Vervielfältiger ergibt sich jeweils aus der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszins. Gebäudeertragswert plus Bodenwert ergeben dann den Ertragswert.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren greift immer dann, wenn weder das Ertrags- noch das Vergleichswertverfahren angewendet werden kann. Das kann beispielsweise bei selbstgenutzten Häusern der Fall sein, wenn zu wenige vergleichbare Verkaufspreise vorliegen und das Vergleichswertverfahren somit ausscheidet. Lässt sich keine ortsübliche Miete ermitteln, scheidet das Ertragswertverfahren auch aus.
Beim Sachwertverfahren wird der Bodenwert über die Multiplikation des Bodenrichtwerts mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks ermittelt. Hinzu addiert werden dann die Herstellungskosten. Diese ergeben sich vereinfacht dargestellt aus den Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung. Der so berechnete vorläufige Sachwert wird dann um einen Marktanpassungsfaktor bereinigt. Der so ermittelte vorläufige Sachwert wird um gebäudespezifische Besonderheiten korrigiert, die zu einer Auf- oder Abwertung führen können. Sowohl Herstellungskosten als auch Marktanpassungsfaktor sind fest vorgegeben.
Was ist der Unterschied zwischen Immobilienbewertung und Verkaufspreis?
Die Immobilienbewertung unterscheidet sich vom Verkaufspreis dadurch, dass sie lediglich einen präzise geschätzten Wert darstellt. Der Verkaufspreis wird hingegen tatsächlich realisiert. Dieser kann auch, wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen, deutlich von der Immobilienbewertung abweichen. Deutlich höher fällt er beispielsweise aus, wenn sich ein Käufer findet, der die Immobilie aus einem bestimmten Grund unbedingt erwerben will. Makler sprechen in diesem Fall auch von einem Liebhaberpreis.
4. Welche Besonderheiten einer Immobilie sind bei der Bewertung zur berücksichtigen?
Für eine aussagekräftige Immobilienbewertung sind zahlreiche Eckdaten zur Immobilie erforderlich. Dazu gehören beispielsweise die Wohnfläche, das Baujahr oder auch die letzten Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus haben folgende Besonderheiten Einfluss, wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen:
Grundstücke bewerten
Bei einer Grundstücksbewertung müssen neben der Lage und dem Zuschnitt des Grundstücks auch Faktoren wie die mögliche Bebauung berücksichtigt werden. Vorteilhaft ist es, wenn der Bebauungsplan viele Freiheiten hinsichtlich der Größe, der Nutzung und der Optik des Gebäudes lässt. Auch die Bodenbeschaffenheit und Bepflanzung sind relevant.
Gewerbeimmobilien bewerten
Möchten Sie eine Gewerbeimmobilie bewerten, muss dies mit dem Ertragswertverfahren erfolgen. Dabei hängt der Wert einer Gewerbeimmobilie vor allem von den Nutzungsmöglichkeiten ab: Kann das Gebäude beispielsweise problemlos an die Bedürfnisse eines Nachmieters umgebaut werden? Dann steht es gut um die sogenannte Drittverwendungsmöglichkeit, was den Wert in der Regel positiv beeinflusst. Gleiches gilt für Mietverträge mit langer Laufzeit und geringer Leerstand.
Immobilien mit Erbbaurecht bewerten
Bei Immobilien mit Erbbaurecht beeinflusst die verbleibende Laufzeit des Erbpachtvertrags den Wert. Dabei gilt: Je kürzer die Restlaufzeit ist, desto nachteiliger wirkt sich dies auf die Immobilienbewertung aus. Auch der Erbbauzins ist relevant, wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen.
Immobilien mit Wohnrecht bewerten
Ist im Grundbuch zur Immobilie ein Wohnrecht eingetragen, wirkt sich dies auf ihren Wert erheblich aus. Dabei gilt: Je länger die Restlaufzeit des Wohnrechts ist, desto stärker wird der Wert der Immobilie gemindert. Dies liegt daran, dass das Wohnrecht an sich einen höheren Wert hat, der vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen werden muss. Bei einem lebenslangen Wohnrecht hängt der Einfluss auf den Immobilienwert vom Alter der Person ab, der das Wohnrecht eingeräumt wurde und kann daher nur geschätzt werden.
Immobilien mit Nießbrauchrecht bewerten
Einen noch stärkeren Einfluss auf den Wert einer Immobilie hat ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht. Dies liegt daran, dass der Wert eines Nießbrauchrechts höher als das Wohnrecht ist. Auch bei Immobilien mit Nießbrauchrecht müssen Verkäufer einen Abschlag über den Wert des Nießbrauchrechts hinaus einkalkulieren.
Immobilien mit Wegerecht bewerten
Ist ein Grundstück mit einem Wegerecht belastet, mindert dies den Wert der Immobilie. Dies liegt daran, dass die Nutzung des Grundstücks durch ein Wegerecht eingeschränkt wird. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, wie das Wegerecht ausgestaltet ist. Ein Beispiel: Ein Grundstück wird geteilt in eines, das an der Straße liegt und in eines, das dahinter liegt und nur über das Straßengrundstück zugänglich ist. Auf das hintere Grundstück wirkt sich das Wegerecht positiv aus, weil der Zugang gesichert ist, auf das vordere Grundstück wirkt sich das Wegerecht hingegen nachteilig aus, weil die Nutzung des Grundstücks auf dieser Fläche eingeschränkt ist. Wichtig ist zudem auch die Ausgestaltung des Wegerechts.
Immobilien mit Leitungsrecht bewerten
Wie das Wegerecht kann sich auch das Leitungsrecht positiv oder negativ auf den Wert einer Immobilie beziehungsweise des dazugehörigen Grundstücks auswirken. Auch hier wird zwischen dem herrschenden und dem dienenden Grundstück unterschieden: Das herrschende Grundstück profitiert vom Leitungsrecht, das dienende ist im Nachteil. Wie hoch der Einfluss des Leitungsrechts auf den Immobilienwert ist, hängt von der Art des Leitungsrechts ab.
5. Welche Unterlagen werden für die Immobilienbewertung benötigt?
Für eine Immobilienbewertung benötigen Sie mehrere Unterlagen, mit deren Hilfe der Gutachter die Bewertung der Immobilie durchführen kann. Die Dokumente variieren, je nach Art der Immobilie.
In jedem Fall notwendig sind diese Unterlagen:
- aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- amtlicher Katasterplan
- Energieausweis
- Bauzeichnung mit Informationen u.a. zu Grundriss, Gebäudeschnitt, An- und Umbauten
- Angaben zur Wohnfläche
- Angaben zum Baujahr
Welche weiteren Unterlagen für unsere kostenlose Immobilienbewertung erforderlich sind, erfahren Sie von unserem Service-Team und vom lokalen Immobilienexperten, der Ihre Immobilie bewertet.
6. Welche Faktoren haben Einfluss auf den Wert meiner Immobilie?
Der Wert einer Immobilie hängt entscheidend von den drei Faktoren ab: Lage, Ausstattung und Zustand. Daher nehmen Immobilienexperten sie besonders gründlich unter die Lupe. Die wichtigsten Punkte zu den drei Wertfaktoren bei einer Immobilienbewertung im Überblick:
- Lage
Die Lage einer Immobilie kann nicht beeinflusst werden und hat gleichzeitig einen erheblichen Einfluss auf den Wert. Entsprechend sorgfältig gehen Immobilienexperten bei der Beurteilung der Lage für ein Wertgutachten vor. Beeinflusst wird sie unter anderem von folgenden Aspekten:
- Verkehrsanbindungen
- Sonstige Infrastruktur wie zum Beispiel Schulen, Ärzte, Kitas in der Umgebung
- Lärmbeeinträchtigungen
- Lage allgemein: Stadt, Speckgürtel, Land
- Ausstattung
Die Ausstattung beeinflusst den Wert einer Immobilie ebenfalls mitunter erheblich. So kann beispielsweise eine gut sanierte Altbauwohnung in bester Lage im 4. Obergeschoss ohne Fahrstuhl deutlich weniger wert sein als eine vergleichbare Wohnung in einem Haus mit Fahrstuhl. Die wichtigsten Ausstattungskriterien im Überblick:
- Garage oder Stellplatz (hier werden E-Lademöglichkeiten zunehmend wichtiger)
- Gibt es einen Garten und wie kann er genutzt werden (bei Eigentumswohnungen)
- Balkon
- Zustand
Der Zustand der Immobilie ist unter anderem wegen der zunehmenden Bedeutung der energetischen Kennwerte immer wichtiger für eine realistische Immobilienbewertung. Die wichtigsten Bewertungsaspekte in puncto Zustand der Immobilie im Überblick:
- Baujahr
- Renovierungsbedarf (hier rücken insbesondere Heizungsanlage, Außenwände, Dach, Fenster rücken wegen schärferer künftiger Anforderungen zunehmend in den Fokus)
- Bauliche Mängel
- Bauschäden
- Mögliche Veränderungen: Ist ein An- oder Umbau nach Bebauungsplan möglich?
- Gab es Schädlingsbefall (beispielsweise Schwamm, Hausbock) und wie wurde er behoben?
Mit unserer 36-Punkte Checkliste als PDF können Sie sich einen Überblick über alle wertbeeinflussenden Faktoren verschaffen, um Ihre Immobilie schätzen zu können.
7. Wie kann ich den Wert meiner Immobilie steigern?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Wert Ihrer Immobilie zu beeinflussen. Dabei wird zwischen werterhaltenden und wertsteigernden Maßnahmen unterschieden. Die möglichen Maßnahmen zur Wertsteigerung einer Immobilie im Überblick:
Werterhaltende Maßnahmen
Hierzu zählen alle Maßnahmen mit dem Ziel, die Immobilie auf dem aktuellen Zustand zu halten und so einem Bewertungsabschlag wegen des Baujahrs vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise:
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Malerarbeiten
- Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Fassadenanstrich beim Altbau oder Kellersanierung bei Feuchtigkeit, um bauliche Schäden zu vermeiden.
Wertsteigernde Maßnahmen
Hierzu zählen alle Maßnahmen mit dem Ziel, mehr Wohnkomfort oder einen verbesserten energetischen Standard zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise:
- Fassadendämmung, Dachdämmung, besser isolierte Fenster
- Erneuerung oder Vergrößerung des Badezimmers
- Wanddurchbrüche, um den Grundriss an moderne Bedürfnisse anzupassen (Beispiel: Kleine Küche mit den Wohnzimmer zusammenlege)
- Austausch der Heizungsanlage mit zukunftstauglicher Technik (Beispiel: Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen)
8. Wie finde ich den passenden Experten für die Bewertung meiner Immobilie?
Wer einen Experten zur Immobilienbewertung sucht, sollte bei der Auswahl mit Bedacht vorgehen. So sollten Sie im Vorfeld klären, aus welchem Grund Sie Ihre Immobilie bewerten wollen. Benötigen Sie die Bewertung für den Verkauf, empfehlen wir eine kostenlose Immobilienbewertung vor Ort. Mit immoverkauf24 finden Sie den passenden Immobilienexperten bei Ihnen in der Nähe, der Ihre Immobilie kostenlos für den Verkauf bewertet!
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Sie können sich über unsere Hotline an unser Team in Hamburg wenden. Wir beraten Sie zu verschiedenen Fragen rund um Ihre Immobilie und stellen auf Ihren Wunsch den Kontakt zu einen professionellen Immobilienexperten her. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per Mail oder über unseren Chat.
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Rufen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!
Die immoverkauf24 Immobilienbewertung durch einen Experten ist bei Verkaufsabsicht 100% kostenfrei ohne versteckte Kosten. Dazu zählt auch unsere individuelle telefonische Beratung und weitere Angebote zu unseren Serviceleistungen. Unsere kostenlose Immobilienbewertung ist seriös, unverbindlich und ohne Anmeldung.
Wenn ein Wertgutachten beauftragt werden muss, kostet dies ab ca. 500 €.
Eine Immobilienbewertung ist sehr komplex und erfordert Fachkenntnisse. Um einen präzisen Wert zu erhalten, beauftragen viele Immobilieneigentümer einen Immobilienmakler mit lokalen Marktkenntnissen. Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von immoverkauf24 finden Sie den passenden Experten bei Ihnen in der Nähe.
Wenn Sie Ihren Immobilienkauf über ein Immobiliendarlehen finanzieren, will die kreditgebende Bank sicherstellen, dass sie ihr Geld auch tatsächlich zurückerhält. Als Sicherheit fungiert deshalb die Immobilie selbst. Dazu wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Um den sogenannten Beleihungswert zu berechnen, wendet jede Bank unterschiedliche Methoden an. Meist werden dabei 10 bis 15 Prozent vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen.
Benötigt man eine Immobilienbewertung für das Finanzamt, um eine Bemessungsgrundlage für Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer zu liefern, so sollte diese mithilfe eines Steuerberaters ermittelt werden. Es gibt Freigrenzen bei deren Überschreitung hohe Steuern fällig werden. Für den Verkauf einer geerbten Immobilie sollte ein Sachverständiger die Wertermittlung durchführen. Ansonsten kann auch das Finanzamt selbst die Immobilie bewerten. Dabei geht es allerdings nach einem standardisierten Verfahren vor, das sich unter anderem auf den Bodenrichtwert bezieht und häufig keine Immobilienbewertung vor Ort beinhaltet. Wertmindernde Faktoren bleiben so unberücksichtigt. Folge ist, dass oftmals der Wert der Immobilie – und entsprechend der Erbschaftssteuer – zu hoch angesetzt wird.