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Nachlass: Rechte & Pflichten von Erben & Erblassern

Nachlass – was bedeutet dieser Begriff eigentlich konkret? Vielfach wird als Synonym auch der Begriff „Erbe“ verwendet, was jedoch nicht ganz korrekt ist. Für Erben ist es wichtig zu wissen, was alles zum Nachlass gehört, denn er umfasst auch Schulden. Daher sollte jeder Erbe sich zügig über den Nachlass informieren und dann entscheiden, ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt. In unserem kostenlosen Ratgeber "Immobilie erben" erfahren Sie alle wichtiges Informationen rund um die Themen Nachlass, geerbte Immobilien und welche Optionen Ihnen als Erbe zur Auswahl stehen.

1. Was ist ein Nachlass?

Nachlass

Als Nachlass gilt per Definition im erbrechtlichen Sinn die Summe des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen. Dazu können Vermögensgegenstände wie etwa Immobilien, Schmuck oder Edelsteine gehören, aber auch Barvermögen in Form von Tagesgeldguthaben oder Aktiendepots. Rechte wie etwa Patente zählen ebenfalls zum Nachlass. Hatte der Erblasser Schulden, zählen auch diese zum Nachlass. Erben sollten sich daher gründlich über den Nachlass informieren und dann abwägen, ob sie gegebenenfalls das Erbe ausschlagen. Gemäß § 1922 BGB geht der Nachlass als Ganzes auf die Erben über, sie können also nicht bestimmte Vermögensgegenstände auswählen und Schulden ablehnen. Vielfach wird der Nachlass auch als Erbe bezeichnet, was nicht ganz korrekt ist. Das Erbe ist lediglich der Teil des Nachlasses, der den Personen zusteht, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder eines Testaments bedacht wurden. Treffender ist daher der Begriff "Erbmasse" als Synonym für den Nachlass.

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2. Wie regelt man seinen Nachlass?

Insbesondere, wenn nicht teilbare Vermögenswerte wie etwa Immobilien zum Vermögen gehören, empfiehlt es sich, sich zeitig Gedanken dazu zu machen und den Nachlass zu regeln. So können beim Errichten von einem Testament oder Erbvertrag leichte Anordnungen getroffen werden, die es den Erben später einfacher machen, sich zu einigen. Da es eine Vielzahl von Aspekten zu beachten gilt, ist eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen sehr hilfreich, um nichts zu übersehen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste Nachlassplanung. Sie hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und die wesentlichen Aspekte zur Nachlassregelung zu berücksichtigen.

Wer sich bereits Gedanken darüber macht, welche Vorkehrungen für ein reibungsloses Erbe getroffen werden müssen, sollte auch die Option der Schenkung nicht außer Acht lassen. Durch einen überlegten Schenkungsplan und einen vernünftigen Schenkungsvertrag, können Steuern gespart und Risiken für alle Parteien minimiert werden.

3. Wie kann man als Erbe den Nachlass ausschlagen?

Nachlass ausschlagen

Für Erben kann der Nachlass mitunter eine finanzielle Belastung darstellen, weshalb das Erbrecht mit § 1942 BGB die Möglichkeit vorsieht, das Erbe auszuschlagen.

Allerdings gilt hierfür gemäß § 1944 BGB eine sehr kurze Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, bei Auslandsbezug verlängert sie sich auf sechs Monate.

Das ist der Fall, wenn der Erblasser im Ausland lebte oder sich die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aufhielten.

4. Wofür ist das Nachlassgericht zuständig?

Das Nachlassgericht ist als Abteilung des Amtsgerichts zuständig für Nachlassangelegenheiten. Dort werden beispielsweise notarielle Testamente verwahrt. Auch die Testamentseröffnung gehört in den Aufgabenbereich des Gerichts, ebenso die Bestellung vom Nachlassverwalter und Nachlasspfleger. Auch der Erbschein wird hier ausgestellt, wer das Erbe ausschlagen will, muss sich ebenfalls an das Nachlassgericht wenden.

immoverkauf24 Info:

Zuständig für Ihre Erbangelegenheit ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.

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