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von David Stange | Experte für Immobilienfinanzierung

Steuer bei Hausverkauf, Wohnungsverkauf & Grundstücksverkauf

Damit beim Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf keine Steuer anfällt, muss der Eigentümer die Immobilie seit Bauende bzw. Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben. Bei Vermietung der Immobilie gilt jedoch ein Mindestbesitz von 10 Jahren, damit keine Spekulationssteuer anfällt. Oder: Die Immobilie wird mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor eigengenutzt.

Erfahren Sie hier alles zu Fristen, Höhe der Steuern beim Hausverkauf, Unterschiede in der Versteuerung eines Gewinns bei Eigennutzung und Vermietung inkl. Kalkulationsbeispiel und Steuerspar-Tipps! Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist, um mögliche Steuern beim Hausverkauf besser kalkulieren zu können? Starten Sie mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung!

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewinne beim Immobilienverkauf sind nach 10 Jahren oder bei Eigennutzung steuerfrei.

  • Innerhalb der Spekulationsfrist hängt die Steuer von Gewinnhöhe und Steuersatz ab.
  • Verluste sind nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.

1. Wann muss ich beim Hausverkauf Steuern zahlen?

Sie möchten Ihr Haus verkaufen und fragen sich, ob ein möglicher Gewinn steuerfrei ist?

Hierzu gilt: Gewinne aus dem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und damit steuerpflichtig gemäß § 23 EStG.

Von dieser grundsätzlichen Regelung können Sie in der Praxis jedoch relativ häufig abweichen. Der Grund: Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre.

Der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist demnach nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Ausschlaggebend ist das Datum der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge.

immoverkauf24 Hinweis

Sie müssen keine Steuer beim Hausverkauf bezahlen, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist oder Sie die Immobilie selbst genutzt haben.

2. Wann ist der Hausverkauf steuerfrei?

Schnell-Check: Der Hausverkauf bleibt steuerfrei bei Eigennutzung oder nach Ablauf der 10-Jahresfrist.

Auch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren kann der Hausverkauf steuerfrei sein. Entscheidend ist die Selbstnutzung der Immobilie.

Folgende Fälle lassen sich dabei unterscheiden:

Fall 1: Sie haben die Immobilie komplett selbst genutzt

Es fällt keine Einkommensteuer oder Spekulationssteuer ab, wenn Sie die Immobilie durchgehend selbst bewohnt haben (§ 23 EStG).

Fall 2: Sie haben die Immobilie teilweise selbst genutzt

Dieser Fall ist ebenfalls steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Dies gilt auch für angebrochene Kalenderjahre.

Hier ein Beispiel:

Sie haben eine Immobilie im Februar 2020 gekauft und ab März 2022 bis Dezember 2024 selbst bewohnt, bevor im Januar 2025 der Verkauf erfolgte.

Die Regelung gilt auch, wenn Sie eine Zweitwohnung oder ausschließlich selbstgenutzte Ferienwohnung verkaufen.

Was gilt als Eigennutzung?

Der Gesetzgeber versteht unter eigenen Wohnzwecken, dass das Haus durch Sie selbst bzw. durch Ihre Familie bewohnt wird. Zur Familie gehören steuerlich gesehen aber nur Ihre Kinder und auch nur, solange Sie noch Kindergeld beziehen. Eine Nutzung von anderen Verwandten führt in der Regelung zur Besteuerung des Wertzuwachses im Verkaufsfall.

Wichtig!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Eigennutzung im Jahr 2023 eine Entscheidung gefällt (Az.: IX R 13/23): Demnach ist Überlassung von Wohneigentum an die eigene Mutter oder Schwiegermutter keine Eigennutzung im steuerlichen Sinne.

Sonderfall: Verkauf innerhalb der Familie spart nur Grunderwerbsteuer

Weitere Sonderregelungen gelten ebenfalls bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie. Wird das Haus an ein Kind verkauft oder an den Ehepartner, entfällt für diese die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Doch Achtung: Sollten Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnt haben und noch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren an Ihre Kinder oder den Ehepartner verkaufen, müssen Sie die Gewinne trotzdem versteuern.

immoverkauf24 Tipp

Es fällt keine Steuer beim Hausverkauf oder beim Verkauf einer Wohnung an, wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 EStG). Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Spekulationssteuer.

3. Höhe Spekulationssteuer bei Hausverkauf / Wohnungsverkauf

Schnell-Check: Die Steuern beim Hausverkauf richten sich nach Gewinnhöhe und persönlichem Steuersatz.

Wie viel Steuern Sie beim Immobilienverkauf zu entrichten haben, hängt von folgenden Faktoren ab:

War das Haus oder die Wohnung vermietet, vermindern die in der Vergangenheit gegenüber dem Finanzamt geltend gemachten Abschreibungen die Anschaffungskosten.

Dafür gelten folgende Sätze:

Fertigstellung des Gebäudes

AfA-Satz

Wohngebäude bis 1925

2,5 % pro Jahr

Wohngebäude zwischen 1925 und 2022

2 % pro Jahr

Neubauten ab 2023

3 % pro Jahr, wahlweise degressive AfA von 5% für 6 Jahre (gilt für Bauvorhaben ab Oktober 2023 bis 2029)

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die Steuer beim Hausverkauf berechnet wird (vermietetes Haus):

Beispiel: Spekulationssteuer Hausverkauf

Veräußerungserlös Immobilie

320.000 €

- Veräußerungskosten (z.B. Malerarbeiten)

10.000 €

- Anschaffungskosten (ggf. um AfA gemindert bei vermieteten Immobilien)

250.000 €

= Zu versteuernder Gewinn

60.000 €

Persönlicher Steuersatz

40 %

Zu zahlende Steuer

24.000 €

Die Anschaffungskosten umfassen immer auch die Kaufnebenkosten (Grundsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Makler). Die Höhe des persönlichen Steuersatzes ist von Ihrem gesamt zu versteuernden Einkommen abhängig (d. h. inklusive Einkommen aus Arbeit, Kapitalanlagen, etc.).

immoverkauf24 Tipp

Wenn Sie ein vermietetes Haus verkaufen möchten oder eine vermietete Wohnung verkaufen möchten und die Immobilie schon stark im Wert gestiegen ist, sollten Sie idealerweise erst nach 10 Jahren verkaufen, um den Gewinn steuerfrei zu realisieren.

Oder: Sie melden Eigenbedarf an (siehe Eigenbedarfskündigung), nutzen die Wohnung im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangen Jahren selbst, verkaufen die Wohnung danach und realisieren den Gewinn steuerfrei.

4. Gewerblicher Grundstückshandel: Steuern beim Verkauf mehrerer Immobilien

Schnell-Check: Ab drei Verkäufen in fünf Jahren gilt die Besteuerung wie beim gewerblichen Grundstückshandel.

Gewerblicher Grundstückshandel

Bitte beachten Sie, dass bei den vorangestellten Angaben zur Besteuerung unterstellt wurde, dass es sich bei Ihrem Hausverkauf um einen Vorgang der privaten Vermögensverwaltung handelt.

Wenn Sie regelmäßig Immobilien veräußern bzw. sogar drei oder mehr Objekte in fünf Jahren, gelten die Bestimmungen des gewerblichen Grundstückshandels (§15 EStG).

immoverkauf24 Hinweis

Wenn Sie z. B. zwei Wohnungen verkauft und den Gewinn steuerfrei realisiert haben, kann es beim Verkauf einer dritten Immobilie zur rückwirkenden Besteuerung der ersten beiden Verkäufe kommen.

5. Steuer für Immobilienverkauf aus Betriebsvermögen

Zählt die Immobilie nicht zu einem Privat- sondern zum Betriebsvermögen so gehören die Gewinne aus dem Verkauf zum steuerpflichtigen Unternehmensgewinn.

6. Steuerliche Behandlung von Verlusten aus Immobilienverkauf 

Schnell-Check: Verluste sind nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.

Verkaufen Sie eine Immobilie mit Verlust, können Sie diesen steuerlich nur eingeschränkt nutzen.

Laut § 23 Einkommensteuergesetz (EstG) gilt:

  • Ausgleich nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften: Etwa aus einem anderen Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist oder aus vergleichbaren Geschäften.
  • Kein Ausgleich mit anderen Einkünften: Sie können den Verlust also nicht nutzen, um Ihre zu versteuernden Einkünfte aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalerträgen zu senken.
  • Verlustrücktrag: Verluste können maximal ein Jahr zurückgetragen werden (§ 23 Abs. 3 Satz 8 EStG). Haben Sie also im letzten Jahr eine Immobilie mit Gewinn verkauft, dürfen Sie einen Verlust im aktuellen Jahr rückwirkend gegenrechnen.
  • Verlustvortrag: Nicht verrechnete Verluste können unbegrenzt in Folgejahre vorgetragen werden, bis passende Gewinne entstehen (§ 23 Abs. 3 Satz 9 EStG).

Beispiel: Verlustverrechnung bei der Steuer für einen Immobilienverkauf

Position

Betrag

Gewinn aus Hausverkauf

40.000 €

Verlust aus Wohnungsverkauf

-15.000 €

Zu versteuernder Gewinn

25.000 €

7. Grundstücksverkauf Steuer

Ein Grundstücksverkauf birgt die Besonderheit, dass die Eigennutzung bei einem unbebauten Grundstück nicht gegeben sein kann. Der Grund: Sie können auf einem unbebauten Grundstück nicht wohnen. Dies sah auch der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil IX R 14/22 vom 26.09.2023) so. Demnach kann ein selbstgenutztes Gartengrundstück bei einer Veräußerung nicht von der Steuerfreiheit wegen Eigennutzung profitieren. 

Deshalb gilt: Bei einem gewinnbringenden Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren fällt Spekulationssteuer an.

8. Erbschaft und Steuer bei Immobilienverkauf

Schnell-Check: Bei geerbten Immobilien gilt die Spekulationsfrist des Erblassers. Die Erbschaftsteuer bleibt separat.

Wenn Sie eine Immobilie erben, übernehmen Sie die Spekulationsfrist vom Erblasser. Das bedeutet zum Beispiel: Hatte der Erblasser eine vermietete Immobilie seit über 10 Jahren in seinem Besitz, sind Sie bei einem Verkauf von der Spekulationssteuer befreit.

Hat der Erblasser die Immobilie seit Anschaffung bzw. Fertigstellung oder im Jahr des Vererbens sowie in den letzten zwei Kalenderjahren zuvor selbst genutzt, sind Sie ebenfalls von dieser Steuer befreit.

  • Achtung: Die eventuelle Erbschaftssteuer ist separat zu entrichten und wird davon nicht berührt.

immoverkauf24 Hinweis

Geerbte Immobilien zählen nicht in die „Drei-Objekt-Grenze“ des gewerblichen Grundstückhandels.

9. Lohnt sich ein Hausverkauf trotz Steuer?

Ob sich ein Hausverkauf lohnt, sollten Sie immer individuell unter Berücksichtigung der eigenen persönlichen Situation entscheiden. Zudem ist es wichtig, dass Sie das aktuelle Marktgeschehen und die Entwicklung der Immobilienpreise in Ihrer Region prüfen.

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Nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung, um den Wert Ihres Hauses zu erfahren. So können Sie die anfallenden Steuern mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz genauer kalkulieren.

Wohnfläche
ca.
Baujahr
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Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Steuer beim Hausverkauf
Wie wird ein privater Hausverkauf versteuert?

Gewinne gelten als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Steuerpflichtig sind sie nur, wenn die Spekulationsfrist von 10 Jahren nicht eingehalten wird oder keine Eigennutzung vorliegt.

Wie viel Steuern zahlt man, wenn man ein Haus verkauft?

Die Steuer richtet sich nach dem zu versteuernden Gewinn und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Beispiel: 60.000 Euro Gewinn bei 40 % Steuersatz ergibt 24.000 Euro Steuerlast.

Wie viel Prozent Steuern muss ich bezahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?

Es gibt keinen festen Prozentsatz. Maßgeblich ist Ihr individueller Einkommensteuersatz, in den der Gewinn aus dem Verkauf eingeht. Da ein Hausverkauf oft hohe Gewinne nach sich zieht, sollten Sie allerdings mit Durchschnittssteuersätzen von 30-45% rechnen.

Wann meldet sich das Finanzamt beim Hausverkauf?

Das Finanzamt prüft automatisch anhand der notariellen Kaufverträge, ob Spekulationssteuer anfällt. Verkäufer müssen den Gewinn in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

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