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von Lea Melcher | Online-Redakteurin

Gemarkung - Definition und Bedeutung

Unter den Angaben zum Grundstück ist im Grundbuch auch die Gemarkung vermerkt – also das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet. Als Gemarkung wird eine Fläche bezeichnet, die sich aus mehreren so genannten Fluren zusammensetzt, die wiederum aus diversen Grundstücken bzw. Flurstücken besteht. Dabei können mehrere Flurstücke auch zu einem Grundstück gehören. In der Regel sind Gemarkungen nach der Ortschaft benannt, die sich auf dieser Fläche befindet. Vielfach entsprechen die Gemarkungsgrenzen auch den Grenzen der dort befindlichen Gemeinde. Mitunter kann eine Gemeinde jedoch auch mehrere Gemarkungen umfassen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Gemarkung steht für das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet

  • Sie ist unterteilt in Flurstücke
  • Die Eigentumsverhältnisse zu den Flurstücken in einer Gemarkung sind im Grundbuch dokumentiert
  • Die Gemarkung eines Grundstücks kann beim Geoportal des jeweiligen Bundeslandes erfragt werden

1. Definition: Was ist eine Gemarkung?

Gemarkung – dieser Begriff klingt komplizierter als er ist. Er leitet sich aus der mittelalterlichen Bezeichnung für „Grenze“ ab und steht für eine Flächeneinheit, die im so genannten Liegenschaftskataster erfasst ist. In der Regel ist sie nach der Siedlung benannt, die sich auf diesem Gelände befindet und historisch gewachsen ist. In großen Gemeinden tragen die Gemarkungen oft den Namen des jeweiligen Stadtteils oder Gemeindebezirks.

Je nach Größe einer Gemeinde setzt sich eine Gemarkung aus wenigen oder sehr vielen Flurstücken zusammen. Diese werden zu so genannten Fluren zusammengefasst, die im Ganzen dann die Gemarkung ergeben. Die Eigentumsverhältnisse zu den Flurstücken in einer Gemarkung sind im Grundbuch dokumentiert, im Kataster wiederum sind Lage und Beschaffenheit der Grundstücke erfasst.

immoverkauf24 Tipp

Bei einem Immobilienkauf oder einem Immobilienverkauf, benötigen Sie die dazugehörige Flurkarte. Sie enthält Angaben zum Flurstück. Beantragen können Sie diese beim zuständigen Katasteramt.

2. Wozu dienen Gemarkungen?

Ursprünglich stand die Bezeichnung Gemarkung - oft auch als „Markung“ bezeichnet - für eine Begrenzung, später kamen Begriffe wie etwa „Gemeindegebiet“ hinzu. Diese Bezeichnung kann sowohl für die Gemarkung als auch beispielsweise für den Steuerbezirk stehen. Umgekehrt lässt sich eine Gemarkung jedoch nicht mit einer Verwaltungseinheit wie einer Gemeinde gleichsetzen, weil die Verwaltungsgrenzen oftmals nicht (mehr) deckungsgleich mit der Gemarkung sind (mehr dazu unter Punkt 4).

Heutzutage ist das gesamte Bundesgebiet in zahlreiche Gemarkungen beziehungsweise Flure und Flurstücke mit einzelnen Nummern unterteilt, die im Liegenschaftskataster erfasst sind. Früher wurden die Gemarkungsgrenzen mit Hilfe von Marksteinen sichtbar gekennzeichnet. Sie enthielten oftmals die Initialen der Ortschaft oder andere individuelle Kennzeichnungen. Vielfach bildeten diese Kennzeichnungen auf den Marksteinen die Grundlage für die Entwicklung des Gemeindewappens.

Achtung!

Der Begriff Gemarkung ist nicht mit der sogenannten Grenzabmarkung zu verwechseln. Die Bezeichnung steht dafür, dass bei Streitigkeiten unter Nachbarn über den Verlauf der Grundstücksgrenze vor Ort eine Vermessung vorgenommen wird. Dabei dient der im Liegenschaftskataster verzeichnete Grenzverlauf als Vorgabe und es werden Grenzsteine gesetzt, um Klarheit über den Verlauf der Grundstücksgrenze zu schaffen.

3. Welche Rolle spielt die Gemarkung im Grundbuch?

Die Gemarkung spielt auch für das Grundbuch eine Rolle: Gemarkung wird in Abteilung I das Grundstück genannt. Die Überschrift in der dritten Spalte lautet „Gemarkung, Flur und Flurstück“, dort wird das Flurstück mit der entsprechenden Nummer bezeichnet. Zudem enthält das Grundbuch auch Angaben zur Wirtschaftsart des Grundstücks (Beispiel: Gebäudefläche, Freifläche) sowie die Lage beziehungsweise Anschrift. Auf diesem Weg ist jedes Grundstück beziehungsweise Flurstück in Deutschland erfasst. Die Grundlage für die Eintragung der Grundstücke bildet das Kataster, das die amtlichen Bezeichnungen liefert.

Ein Beispiel zur Gemarkung im Grundbuch einer Eigentumswohnung im Hamburger Stadtteil Hoheluft-Ost:

  • Gemarkung Eppendorf 020426, Flurstück xxx, Falkenried xx,

In diesem Fall befindet sich das Flurstück zwar im Hamburger Stadtteil Hoheluft-Ost, dennoch ist als Gemarkung der benachbarte Stadtteil Eppendorf angegeben. Dies ergibt sich daraus, dass Hoheluft-Ost erst im Zuge der Expansion Hamburgs zur eigenständigen Verwaltungseinheit wurde (mehr dazu unter Punkt 4).

Lesetipp

In unserem Beitrag „Grundbuch“ finden Sie weitere umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

4. Welche Bedeutung haben Gemarkungen für die Gemeinde?

Der Begriff „Gemarkung“ steht für eine Flächeneinheit und nicht für eine politische Verwaltungseinheit wie zum Beispiel einer Gemeinde - auch wenn die Gemarkungsgrenzen oftmals identisch mit den Gemeindegrenzen sind und die Ortschaften als Namensgeber dienen.

Diese Überschneidung ist in der Regel das Ergebnis historisch gewachsener Strukturen, doch es gibt auch Abweichungen: Diese resultieren oftmals aus Eingemeindungen im Rahmen von Gemeindegebietsreformen. In solchen Fällen befinden sich oftmals mehrere Gemarkungen in einem Gemeindegebiet – oder Teile von Gemarkungen gehören zu verschiedenen Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten.

5. Wo findet man die Gemarkung eines Flurstücks bzw. Grundstücks?

Wer wissen will, welche Gemarkung zu einem bestimmten Flurstück oder Grundstück gehört, wird beim Geoportal des jeweiligen Bundeslandes fündig. Dort lässt sich anhand der Adressangaben gezielt nach der Gemarkung suchen. Alternativ kommt das Grundbuchamt oder das Katasteramt als Anlaufstelle hierfür infrage.

Bundesland Geoportal
Baden-Württemberg Geoportal BW
Bayern Geoportal BY
Berlin Geoportal BE
Brandenburg Geoportal BB
Bremen Geoportal HB
Hamburg Geoportal HH
Hessen Geoportal HE
Mecklenburg-Vorpommern Geoportal MV
Niedersachsen Geoportal NI
Nordrhein-Westfalen Geoportal NW
Rheinland-Pfalz Geoportal RP
Saarland Geoportal SL
Sachsen Geoportal SN
Sachsen-Anhalt Geoportal ST
Schleswig-Holstein Geoportal SH
Thüringen Geoportal TH

immoverkauf24 Hinweis

Auch auf dem Webportal BORIS-D können Sie bequem über die Eingaben der Anschrift gezielt nach der Bezeichnung der entsprechenden Gemarkungen in vielen Bundesländern suchen.

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