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von Jasmin Löhr | Redakteurin im Bereich Immobilien

Flurkarte für Grundstück & Haus: Was das ist und wie Sie sie beantragen

Wo beginnt ein Grundstück und wo hört es auf? Wer eine Immobilie vermietet oder verkaufen will, sollte diese scheinbar einfache Frage exakt beantworten können. Die Flurkarte, auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt, liefert dabei amtliche Klarheit und ist ein zentrales Dokument für rechtssichere Planung, Wertermittlung und Grundstücksgrenzen. Doch was genau ist eine Flurkarte – und warum sollten Sie dessen Inhalt als Vermieter oder Eigentümer unbedingt kennen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Flurkarte enthält amtliche Kennzahlen einzelner Flurstücke, wie Lage, Größe oder die Flurstücknummer – dokumentiert im Liegenschaftskataster.
  • Wer eine Flurkarte beantragen will, muss berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie können eine amtliche Flurkarte beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt beantragen – oder kostenlos über Geoportale.

1. Was ist eine Flurkarte?

Die amtliche Flurkarte wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt und ist eine maßstabsgetreue Darstellung aller Grundstücke, Flurstücke und Gebäude innerhalb einer Gemeinde. Sie dient als amtlicher Nachweis für die offizielle Existenz eines Grundstückes und bildet die Grundlage zur Sicherstellung des Grund und Bodens, welches im Grundbuch verankert ist.

Auf der Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden, die im Liegenschaftskataster dokumentiert werden. Unter anderem sind das die Lage und Größe eines Grundstücks, die Bebauung und auch die rechtliche Zuordnung mittels Flur- sowie Flurstücknummer. Damit dient die Flurkarte als verbindlicher Beleg bei Eigentumsübergängen, der Berechnung von Grundsteuern und im Rahmen von Bauvorhaben.

Der Maßstab variiert von Stadt zu Stadt und liegt meist zwischen 1:500 und 1:1.000 in städtischen Gebieten, während auf dem Land Bereiche im Maßstab 1:1.500 bis 1:2.000 üblich sind – angepasst an die überwiegend größeren Liegenschaften.

immoverkauf24 Hinweis

Der Begriff „Flurkarte“ ist eine rein deutsche Bezeichnung und weicht in anderen Ländern ab. Mittlerweile ist die klassische Flurkarte durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden, welche mittlerweile für ganz Deutschland vervollständigt ist.

Welche Angaben enthält die Flurkarte?

Eine Flurkarte muss bestimmte Angaben enthalten, die das Grundstück eindeutig beschreiben und rechtlich absichern. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 7 Liegenschaftskatasterverordnung) und schaffen Planungssicherheit für Eigentümer und Behörden.

Eine Flurkarte enthält Angaben über folgende Punkte:

  • Flurstücknummern
  • Flurstückgrenzen und Abmarkungen
  • Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
  • Nutzungsart der Gebäude
  • Gebäudenummern
  • Nutzungsart des Bodens (z. B. Acker, Wohnfläche)
  • Bodenschätzungsmerkmale

Manchmal enthalten Flurkarten auch folgende Informationen:

  • Grenz- und Vermessungspunkte
  • Topografische Angaben und Böschungen
  • Hecken, Zäune und Mauern
Flurkarte Beispiel

Was sind Flurstück und Flurstücknummer?

Ein Flurstück ist die kleinste Einheit im Liegenschaftskataster – ein genau vermessenes, definierbares Areal mit rechtlich festgelegter Größe und Nutzung. Es ist Bestandteil der Flurkarte, da ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann.

Die Flurstücknummer dient als eindeutiger Identifikator im Katastersystem: Sie kann nur numerisch (z. B. 101), alphanumerisch (z. B. 105b) oder als Nummernfolge (z. B. 230/30) ausgeführt sein und ermöglicht die präzise Zuordnung jedes Grundstücksteils im Kataster.

2. Wann sind Flurkarte und Flurkartenauszug wichtig?

Die amtliche Flurkarte ist ein zentrales Dokument im Liegenschaftskataster und wird für zahlreiche Bau- oder Verkaufsverfahren rund um Grundstück und Haus benötigt. Da die Liegenschaftskarte Lage, Größe und Grenzen von Grundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden zeigt, ist sie vor allem für Eigentümer von Bedeutung, die ihr Grundstück oder Haus verkaufen möchten. Der Flurplan wird in diesem Fall häufig vom Notar eingefordert, um die Eigenschaften des Grundstücks zweifelsfrei im Immobilienkaufvertrag zu beurkunden.

Auch für Grundstücksbesitzer, die eine Baugenehmigung beantragen oder eine Grenzfeststellung durchführen möchten, ist die Katasterkarte nötig. Neben Eigentümern greifen außerdem Banken, Makler und Architekten regelmäßig auf die Flurkarte zurück.

3. Wo kann ich eine Flurkarte beantragen?

Wenn Sie eine Flurkarte beantragen möchten, wenden Sie sich an das zuständige Kataster- oder Vermessungsamt. In den meisten Bundesländern ist auch die Online-Beantragung über zentrale Geoportale oder Liegenschaftskataster-Services möglich. Dort wählen Sie das benötigte Format – etwa als amtliche Flurkarte für den Hausverkauf, als beglaubigten Flurkartenauszug oder zur Vorlage beim Bauamt. Alternativ erhalten Sie die Katasterkarte auch über bestimmte Notare, Makler oder Architekten mit Zugriffsberechtigung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Daten (z. B. Adresse oder Flurstücknummer) parat haben.

4. Was kostet der Flurkartenauszug?

Die Kosten für eine Flurkarte variieren je nach Bundesland, Format und Verwendungszweck. In der Regel zahlen Sie für einen einfachen Flurkartenauszug zwischen 12 € und 25 €, eine amtliche Flurkarte mit Beglaubigung kann bis zu 50 € kosten. Bei Auszügen in Sonderformaten (z. B. farbige Pläne, digitale Geodaten oder Pläne mit historischer Überlagerung) können weitere Gebühren entstehen.

immoverkauf24 Tipp

Prüfen Sie vor der Beantragung des Auszuges, welches Format der Flurkarte wirklich benötigt wird – das spart bares Geld. Bei Unsicherheiten können Sie sich von einem Immobilienmakler oder Notar beraten lassen.

Kann ich die Flurkarte kostenlos einsehen?

Viele Bundesländer ermöglichen die kostenlose Einsicht in die Flurkarte über Geoportale – z. B. BayernAtlas oder das Geoportal NRW. Hier sehen Sie allerdings oft nur eine nicht-beglaubigte Vorschau. Für rechtlich relevante Dokumente, etwa beim Grundstücksverkauf oder Bauantrag, müssen Sie die Flurkarte kostenpflichtig bestellen. Die kostenlose Online-Vorschau der Liegenschaftskarte hilft vorab aber bei der Lageeinschätzung.

Wer darf eine Liegenschaftskarte beantragen?

Grundsätzlich darf jede Person mit berechtigtem Interesse eine Katasterkarte beantragen – dazu zählen Eigentümer, Erben, Makler, Notare oder auch potenzielle Käufer bei einem Hauskauf. Behörden und Planungsbüros haben meist direkten Zugriff auf das Liegenschaftskataster. Mieter oder andere Personen ohne Eigentumsrechte an einem Grundstück müssen meist ein berechtigtes Interesse nachweisen, um eine Flurkarte für das jeweilige Haus oder das Grundstück einsehen oder bestellen zu dürfen.

5. Ist die Flurkarte für den Grundstücks- & Hausverkauf notwendig?

Die Flurkarte ist ein amtliches Dokument und für den Immobilienverkauf sehr wichtig, da aus ihr die Bebauung des Gebietes sowie die Lage des Grundstücks ersichtlich sind. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte neben der Flurkarte auch andere Informationen bereithalten, u. a.:

Dies alles sind Unterlagen, die bei einem Verkauf der Immobilie für den möglichen Käufer von Interesse sind, denn jeder Kaufinteressent möchte sich genau über Ihre Immobilie informieren. Einen ausführlichen Überblick über alle relevanten Verkaufsunterlagen finden Sie auf unserer Seite "Hausverkauf Unterlagen".

6. Fazit: Welche Erkenntnisse bringt die Liegenschaftskarte?

  • Planungssicherheit und Klarheit für Vermieter

Die Flurkarte ist ein zentrales Dokument für Vermieter zur Verwaltung und Nutzung eines Grundstücks. Sie zeigt die Größe eines Grundstücks, wie es geschnitten ist, welche Flurstücknummern bestehen und welche Gebäude offiziell eingetragen sind. Das sorgt für Planungssicherheit – etwa bei Nebenkostenabrechnungen, Erschließungsfragen oder zukünftigen Bauvorhaben. Auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten bietet der Flurkartenauszug objektive Fakten. Steht das vermietete Objekt auf mehreren Flurstücken, kann das rechtlich und wirtschaftlich relevant sein. Wer Anbauten oder Garagen vermieten oder umbauen will, sollte die Liegenschaftskarte ebenfalls frühzeitig prüfen.

  • Nachweis und rechtssichere Vorbereitung beim Hausverkauf

Beim Haus- oder Grundstücksverkauf dient die Flurkarte als amtlicher Nachweis. Sie zeigt Gebäude, Flurstückgrenzen und hilft, zu prüfen, ob alles korrekt im Kataster eingetragen ist. Das schafft Vertrauen, erleichtert die Immobilienbewertung und verhindert Rückfragen beim Notartermin oder bei der Immobilienfinanzierung. Besteht das Grundstück aus mehreren Flurstücken, kann das den Wert und die Vermarktbarkeit beeinflussen. Auch Teilungen oder Zusammenlegungen lassen sich damit frühzeitig prüfen. Besonders hilfreich ist die Liegenschaftskarte beim Verkauf vermieteter Immobilien – sie zeigt Käufern präzise, wie das Objekt liegt und genutzt wird, und liefert Hinweise zur Bebaubarkeit.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Flurkarte
Was ist die Flurkarte beim Haus?

Die Flurkarte zeigt maßstabsgetreu, wo ein Haus auf dem Grundstück steht, welche Flurstücknummer es hat und wie die offiziellen Grenzen verlaufen. Sie ist ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster und dient als amtlicher Nachweis.

Ist ein Flurplan verbindlich?

Ja, die Flurkarte ist ein amtliches Dokument und somit rechtlich verbindlich. Sie basiert auf dem Liegenschaftskataster, wird von Vermessungsbehörden geführt und gilt als verlässliche Grundlage für Eigentumsnachweise, Bauanträge und Grundbuchangaben.

Wie unterscheiden sich Flurkarte und Bebauungsplan?

Die Flurkarte zeigt Grundstücksgrenzen, Gebäude und Nutzungen – sie dokumentiert den IST-Zustand. Der Bebauungsplan dagegen gibt vor, wie gebaut werden darf – also die zulässige Nutzung, Bauweise, Geschosszahl oder Dachform. Beide Dokumente ergänzen sich.

Woher bekommt man eine Flurkarte?

Eine Flurkarte erhalten Sie beim zuständigen Katasteramt oder über das Geoportal Ihres Bundeslandes. Viele Bundesländer bieten die Beantragung auch online an. Je nach Region fällt eine Gebühr zwischen 12 € und 50 € an.

Gibt die Flurkarte Aufschluss über die Bebaubarkeit eines Grundstücks?

Indirekt, ja – sie zeigt Gebäudegrenzen, Flurstückzuschnitte und Nachbarbebauung. Die konkrete Bebaubarkeit richtet sich jedoch nach dem Bebauungsplan oder §34 BauGB. Die Flurkarte dient als Grundlage für eine erste Einschätzung.

Wie entsteht eine Liegenschaftskarte?

Die Liegenschaftskarte entsteht durch amtliche Vermessung. Alle Flurstücke, Gebäude und Grenzen werden im Liegenschaftskataster digital erfasst, geprüft und regelmäßig aktualisiert. Grundlage ist die Vermessung nach gesetzlichen Standards durch Katasterbehörden.

Ist die Flurkarte gleich Lageplan?

Nein, die Flurkarte bildet nur den Katasterstand ab. Ein Lageplan hingegen wird meist vom Vermessungsingenieur erstellt und ergänzt die Flurkarte um weitere Angaben wie Topografie, Abstandsflächen und geplante Baukörper – etwa für einen Bauantrag.

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