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Grunderwerbsteuer: Großinvestoren sollen bald mehr zahlen

Steuer 20.05.2019 Regine Sander
Hamburg_Grunderwerbsteuer

Großinvestoren kaufen Tausende Immobilien und umgehen dank eines legalen Steuertricks die Grunderwerbsteuer. Durch sogenannte Share Deals entgehen den Kommunen somit mehrere Millionen Euro. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Neuregelung dieser Deals vorgelegt.

Für Privatpersonen ist die Grunderwerbsteuer ein notwendiges Übel beim Immobilienkauf. Je nach Bundesland werden dabei zwischen 3,5 und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, die an das zuständige Finanzamt gezahlt werden müssen. Das sind beim Erwerb eines Objekts im Wert von 500.000 Euro satte 17.500 bis 32.500 Euro. Anders sieht es häufig bei großen Immobilienkonzernen aus: Diese umgehen die Grunderwerbsteuer oftmals mit einem legalen Steuertrick - den so genannten Share Deals.

Share Deals - so funktionieren sie

Der Trick ist einfach: Gesellschaften mit Grundbesitz verkaufen lediglich Anteile an ihrer Gesellschaft, statt der eigentlichen Immobilien oder Grundstücke. So lange sie dabei noch mindestens fünf Prozent der Gesellschaft selbst behalten, entfällt die Grunderwerbsteuer, da das Eigentum am Grundstück ja innerhalb der Gesellschaft bleibt. Somit umgehen Investoren die Steuerpflicht und sparen mehrere Tausende bis Millionen Euro – und das bereits seit Jahren. Dass damit jetzt Schluss sein soll, darin ist sich die Politik seit langem einig. So spricht Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) von einem „echten Gerechtigkeitsproblem“. Jeder kleine Häuslebauer werde besteuert, während millionenschwere Grundstücksgeschäfte von großen Immobilienkonzernen am Finanzamt vorbeigeschummelt würden. Kurz gesagt: Die braven Bürger zahlen, die großen Investoren strahlen.

3-Punkte-Paket gegen das Steuerschlupfloch

Der Gesetzentwurf, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nun vorgelegt hat, basiert vor allem auf drei Säulen:

  • Die Anteilsgrenze, die über die Steuerpflicht entscheidet, sinkt um 5 Punkte von 95 auf 90 Prozent.
  • Die Haltefrist von bisher fünf Jahren wird auf zehn Jahre erhöht. Das bedeutet, dass der Mehrheitseigner zehn Jahre warten muss, bis er die gesamten 100 Prozent an der fraglichen Gesellschaft erwerben kann. Das wiederum bedeutet Einschränkungen der Handlungsfähigkeit.
  • Die neuen Regelungen gelten künftig nicht nur für Personengesellschaften, sondern auch für Kapitalgesellschaften. Der komplette Erwerb einer Objektgesellschaft durch Investor und Co-Investor ist dann nicht mehr möglich.

In Kraft treten soll das neue Gesetz per 01. Januar 2020 – nicht, wie zunächst spekuliert, rückwirkend per 01.Januar 2019.

Opposition ruft nach „mehr“

Der Partei "Die Linke" gehen die Maßnahmen des Finanzministeriums nicht weit genug. Sie haben einen Antrag eingebracht, in dem sie ein „gestuftes quotales Besteuerungssystem für Anteilsänderungen an grundbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften fordern“. Beginnen soll die Besteuerung bereits bei einer Mindestbeteiligung von 50 Prozent. Danach folgen Abstufungen in Zehnerschritten von 60 bis 100 Prozent. Zusätzlich will die Linke die Haltefrist nicht nur auf zehn, sondern auf 15 Jahre verlängern.

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