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Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll weiter entschärft werden

Finanzierung 20.03.2017 Claudia Lindenberg
Finanzierungszusage rechtlich bindend

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur Entschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie umfangreich Stellung bezogen. Er sieht weiteren Handlungsbedarf hinsichtlich einer einfacheren Kreditvergabe und erwartet, dass insbesondere Kredite an ältere Menschen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen wieder leichter bewilligt werden. Besonders Senioren erhalten seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 vielfach keine Kreditzusage mehr, weil sie die strengeren Voraussetzungen an die Bonitätsprüfung nicht erfüllen.

Zum Hintergrund: Anders als vor Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 müssen Banken derzeit stärker als bisher auf das laufende Einkommen achten, während das Eigenkapital und die Immobilie eine geringere Rolle als bisher spielen. Zudem wird nun auch geprüft, inwieweit Darlehensnehmer den Immobilienkredit bis zum Rentenalter tilgen können und ob sie auch darüber hinaus dazu in der Lage sind. Familien wiederum müssen damit rechnen, dass sie strenger geprüft werden, da von weiteren Kindern und vorübergehenden Einkommenseinbußen ausgegangen wird. Beides führte laut einer aktuellen Auswertung von Europace - Deutschlands größte Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen – in der Altersgruppe ab 40 Jahren in den vergangenen elf Monaten zu einer sinkenden Kreditvergabe: In der Altersgruppe 40 bis 50 Jahre betrug der Rückgang rund sechs Prozent, bei den 60- bis 70-Jährigen schrumpfte die Kreditvergabe sogar um 13 Prozent. Eine Benachteiligung jüngerer Darlehensnehmer in der Familiengründungsphase belegt die Analyse hingegen nicht: Unter den 18- bis 30-Jährigen hingegen stieg die Kreditvergabe laut Europace um mehr als sechs Prozent.

Gesetzentwurf soll Hürden für Kreditzusage senken

Die Debatte um die Benachteiligung einzelner Personengruppen führte dazu, dass die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf zur Entschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorlegten. Das Bundeskabinett verabschiedete im Dezember 2016 eine entschärfte Fassung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, für die nun die Stellungnahme des Bundesrats vorliegt. Für Darlehensnehmer relevant sind vor allem die geplanten Änderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen sowie zur Bonitätsprüfung. Der Gesetzentwurf soll hier für mehr Rechtssicherheit sorgen. Für Immobilienverzehrkredite soll die Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht gelten. Zudem sollen Renovierungs- und Baumaßnahmen bei der Bewertung der Immobilie künftig berücksichtigt werden, was die Chancen auf eine Kreditzusage erhöht.

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