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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision genannt) werden von den Banken dafür in Rechnung gestellt, dass sie einen Kredit nicht sofort nach Abschluss des Darlehensvertrags, sondern zu einem deutlich späteren Zeitpunkt auszahlen. In der Regel berechnen sie für eine Zeitspanne von üblicherweise 6 bis 12 Monaten keine Bereitstellungsprovision. Die Banken – übrigens auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - rechtfertigen das Erheben von Bereitstellungszinsen damit, dass sie den Darlehensbetrag für den Kunden vorhalten und nicht anderweitig zinsbringend verwenden können. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat beziehungsweise 3 Prozent jährlich.

Bereitstellungszinsen: Wichtiger Faktor für Bauherren und Modernisierer

Wer eine Immobilie nach dem Kauf umfangreich saniert oder neu baut, zahlt die Bereitstellungszinsen nach Baufortschritt, wie es üblicherweise im Kaufvertrag mit dem Bauträger vereinbart wird. Da ein Immobiliendarlehen zweckgebunden ist, kann der Bauherr es nicht einfach auf einmal abrufen. Kommt es beim Bau oder Umbau zu einer Verzögerung, kann es passieren, dass ein Teil des Darlehens innerhalb dieser Frist noch nicht abgerufen wurde und die Bank hierfür den Bereitstellungszins in Rechnung stellt. Ein Beispiel: Will eine Familie ein Haus bauen und benötigt hierfür ein Darlehen über 250.000 Euro, würden die Bereitstellungszinsen bei einer Höhe von 0,25 Prozent monatlich im Fall einer Verzögerung zu einer Belastung von 625 Euro im Monat führen.

Auf das Kleingedruckte kommt es bei der Bereitstellungsprovision an

Es ist auch denkbar, dass die Baukosten niedriger als kalkuliert ausfallen und nicht der gesamte Darlehensbetrag benötigt wird. Ob dann eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung an die Bank zu zahlen ist oder nicht, hängt vom Darlehensvertrag ab. Manche Banken stimmen einer nachträglichen Herabsetzung der Darlehenssumme zu, dann lassen sich diese Kosten vermeiden.

Berechnet wird der Bereitstellungszins auf zwei Arten: der anrechenbare Bereitstellungszins wird lediglich auf den nicht ausgezahlten Kreditbetrag berechnet, während der nicht anrechenbare sich auf die gesamte Darlehenssumme bezieht. Üblich ist jedoch der anrechenbare Bereitstellungszins.

Tipp von immoverkauf24:

Wer größere Umbaumaßnahmen beim Hauskauf plant oder ein Haus bauen will, sollte bei der Wahl der passenden Baufinanzierung auch auf die Bereitstellungszinsen achten. Je länger der bereitstellungsfreie Zeitraum, desto günstiger. Achten Sie auch auf die Art der Berechnung und darauf, ob eine Nichtabnahmeentschädigung fällig werden könnte oder nicht. Gerade bei hohen Darlehenssummen für einen Neubau können diese Faktoren helfen, die Baufinanzierung kostengünstig zu halten und sich vor teuren Überraschungen zu schützen. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die bereitstellungsfreie Zeit mit der infrage kommenden Bank zu verhandeln.

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