Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins (auch Effektivzins) gibt die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme eines Darlehens an. Er unterscheidet sich vom Sollzins (Nominalzins) dadurch, dass Faktoren wie die Laufzeit sowie die Zinszahlungs- und Verrechnungstermine in die Berechnung einbezogen werden. Der Effektivzins dient unter anderem dazu, Darlehen mit und ohne Disagio (Damnum) miteinander vergleichbar zu machen.
Wann wird der effektive Jahreszins verwendet, wann der Sollzins?
Banken sind gesetzlich verpflichtet, beide Zinssätze im Darlehensvertrag zu nennen. Der effektive Jahreszins dient dazu, Angebote mit identischer Darlehenslaufzeit vergleichbar zu machen, während der Sollzinssatz für die Berechnung der monatlichen Darlehensraten verwendet wird.
Wie wird der effektive Jahreszinssatz genau ermittelt?
Die seit dem 11. Juni 2010 geltende Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union wurde mit der neuen Preisangabenverordnung (PAngV) umgesetzt und gibt vor, wie der effektive Jahreszins zu berechnen ist. Nachteil der Vorgaben: Es fließen nicht alle darlehensbezogenen Kosten in die Berechnung ein. So bleiben beispielsweise die Kosten für eine Restschuldversicherung oder Kosten für die Grundschuldbestellung oder Bereitstellungszinsen außen vor, während Vermittlungsgebühren berücksichtigt werden. Bis 2014 flossen auch die Bearbeitungsgebühren in die Ermittlung des effektiven Jahreszinssatzes ein. Banken dürfen diese Gebühr jedoch nicht mehr erheben.
Tipp von immoverkauf24:
Sie suchen eine Anschlussfinanzierung und ziehen eine Umschuldung in Erwägung? Dann achten Sie beim Vergleich von Angeboten Ihrer bisherigen Bank und anderen Instituten nicht ausschließlich auf den effektiven Jahreszins. Berücksichtigen Sie auch die Kosten für die Löschung und den Neueintrag der Grundschuld im Grundbuch, die beim Effektivzins außen vor bleiben. Erst dann wissen Sie, ob sich der Wechsel zu einer anderen Bank wirklich lohnt.