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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Arbeitgeberdarlehen

Mitarbeiter großer Unternehmen, Beamte oder im öffentlichen Dienst Beschäftigte können oft bei ihrem Arbeitgeber einen Personalkredit oder Mitarbeiterdarlehen für die Baufinanzierung erhalten. Diese Form des Kredits eignet sich besonders für Bauherren mit wenig Eigenkapital. Der Kredit kann dazu genutzt werden, einen Teil der Kaufnebenkosten zu decken, die von Banken normalerweise nur bei Vollfinanzierungen übernommen werden, die wiederum ein hohes Einkommen erfordern. Daher kann es sinnvoll sein, vor dem Immobilienkauf beim Arbeitgeber nachzufragen.

1. Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das von einem Arbeitgeber an einen Mitarbeiter vergeben wird. Dieses Darlehen kann zu verschiedenen Konditionen und Zwecken gewährt werden. In der Regel wird es zu günstigeren Zinssätzen oder sogar zinsfrei angeboten, um die finanziellen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu unterstützen. Die Rückzahlung erfolgt dann durch Abzug vom Gehalt des Mitarbeiters in vorher vereinbarten Raten. Arbeitgeberdarlehen werden manchmal als eine Form der Mitarbeitervergünstigung oder -unterstützung angeboten, um die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken und deren finanzielle Belastungen zu erleichtern.

2. Was sind die Vorteile und Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens?

Vorteile eines Arbeitgeberdarlehens:

  • Günstige Zinssätze: Arbeitgeberdarlehen werden oft zu günstigeren Zinssätzen im Vergleich zu herkömmlichen Krediten oder Darlehen angeboten. Das kann für den Mitarbeiter kostensparend sein.
  • Einfacher Zugang: Mitarbeiter haben möglicherweise leichteren Zugang zu einem Arbeitgeberdarlehen im Vergleich zu anderen Kreditmöglichkeiten, da die Bonitätsprüfung möglicherweise weniger restriktiv ist.
  • Verbesserte Mitarbeiterbindung: Die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung durch Arbeitgeber kann die Mitarbeiterbindung stärken, da dies als zusätzlicher Mitarbeiterleistung wahrgenommen wird.
  • Schnelle Abwicklung: Arbeitgeberdarlehen können oft schneller abgewickelt werden als andere Arten von Darlehen, da sie direkt zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter stattfinden.

Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens:

  • Abhängigkeit vom Arbeitsplatz: Ein Arbeitgeberdarlehen kann die Abhängigkeit des Mitarbeiters vom Arbeitsplatz erhöhen, insbesondere wenn die Rückzahlung direkt vom Gehalt abgezogen wird. Bei Jobverlust oder Veränderungen in der Anstellungsbedingung könnte dies zu finanziellen Problemen führen.
  • Steuerliche Auswirkungen: Arbeitgeberdarlehen können steuerliche Auswirkungen für Mitarbeiter haben. Zum Beispiel könnten die Zinsen als geldwerter Vorteil betrachtet und besteuert werden.
  • Begrenzte Verfügbarkeit: Nicht alle Unternehmen bieten Arbeitgeberdarlehen als Mitarbeiterleistung an, und selbst wenn sie es tun, könnten die verfügbaren Beträge begrenzt sein.
  • Mangelnde Privatsphäre: Die finanziellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter können den Grad der Privatsphäre des Mitarbeiters beeinträchtigen.
  • Rückzahlungsverpflichtung: Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Darlehen gemäß den vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen, unabhängig von zukünftigen finanziellen Schwierigkeiten oder anderen unvorhergesehenen Umständen.

Tipp von immoverkauf24:

Nach einem Arbeitgeberdarlehen sollten Sie nur fragen, wenn Sie voraussichtlich noch länger im Unternehmen bleiben wollen bzw. werden. Selbst wenn der Zinssatz eines Arbeitgeberdarlehens nicht viel günstiger als der übliche Marktzins ist, kann sich das Darlehen rentieren, da Sie es als Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung einbringen können und somit den Beleihungsauslauf für den Bankkredit reduzieren – wodurch der Zins für das Bankdarlehen insgesamt fällt.

3. Was gilt es bei einem Arbeitgeberdarlehen zu beachten?

Die genauen Regelungen für Arbeitgeberdarlehen können je nach Unternehmen unterschiedlich sein. Im Folgenden nennen wir jedoch einige allgemeine Regelungen und Aspekte, die bei derartigen Darlehen berücksichtigt werden:

  • Vertragliche Vereinbarungen: Die Bedingungen des Arbeitgeberdarlehens sollten in einem schriftlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter festgehalten werden. Dieser Vertrag sollte die Darlehenssumme, die Rückzahlungsmodalitäten, Zinssätze (falls zutreffend), Laufzeit und andere relevante Bedingungen enthalten.
  • Zinssätze: Falls Zinsen auf das Darlehen erhoben werden, sollten die Zinssätze im Vertrag klar festgelegt sein. In einigen Fällen können Arbeitgeberdarlehen zinsfrei sein oder zu niedrigeren Zinssätzen angeboten werden als kommerzielle Darlehen.
  • Rückzahlungsmodalitäten: Der Vertrag sollte klare Angaben zur Rückzahlung des Darlehens enthalten, einschließlich der Ratenhöhe, des Zeitplans und der Methode der Rückzahlung (z. B. durch monatliche Gehaltsabzüge).
  • Steuerauswirkungen: Mitarbeiter sollten sich bewusst sein, dass Arbeitgeberdarlehen steuerliche Auswirkungen haben können. Zum Beispiel könnten die erhaltenen Darlehen oder die Zinsen als geldwerter Vorteil betrachtet und entsprechend besteuert werden.
  • Begrenzungen und Berechtigung: Es könnte Begrenzungen für die Höhe des gewährten Arbeitgeberdarlehens geben. Darüber hinaus könnten bestimmte Mitarbeitergruppen oder -stufen möglicherweise berechtigt sein, während andere es nicht sind.
  • Rechtliche Aspekte: Arbeitgeberdarlehen sollten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen. Dies könnte auch Regelungen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten oder anderen rechtlichen Angelegenheiten beinhalten.
  • Privatsphäre: Der Umgang mit persönlichen und finanziellen Informationen sollte im Rahmen von Datenschutzbestimmungen und -richtlinien erfolgen.

immoverkauf24 Hinweis

Es ist wichtig, dass Mitarbeiter, die ein Arbeitgeberdarlehen in Betracht ziehen, den Vertrag sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die Auswirkungen und Verpflichtungen vollständig zu verstehen.

4. Wie läuft die Auszahlung und Rückzahlung bei einem Arbeitgeberdarlehen?

Die Auszahlung und Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens erfolgen üblicherweise gemäß den im Darlehensvertrag festgelegten Bedingungen. Hier sind die allgemeinen Schritte für die Auszahlung und Rückzahlung:

Auszahlung des Arbeitgeberdarlehens:

  • Antragstellung: Der Mitarbeiter beantragt das Arbeitgeberdarlehen gemäß den festgelegten Verfahren des Unternehmens. Dies könnte das Ausfüllen eines Antragsformulars und die Bereitstellung relevanter Unterlagen umfassen.
  • Überprüfung und Genehmigung: Der Arbeitgeber überprüft den Antrag, wertet die finanzielle Situation des Mitarbeiters aus und trifft eine Entscheidung über die Genehmigung des Darlehens.
  • Auszahlung: Nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung des Darlehensbetrags. Dies kann als Einmalzahlung oder in Raten, je nach Vereinbarung, geschehen.

Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens:

  • Festlegung der Rückzahlungsbedingungen: Die Rückzahlungsbedingungen werden im Darlehensvertrag festgelegt. Dies umfasst typischerweise Informationen wie die Höhe der monatlichen Raten, den Zinssatz (falls zutreffend) und den Zeitrahmen für die Rückzahlung.
  • Gehaltsabzug: Die häufigste Methode zur Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen ist der automatische Gehaltsabzug. Die festgelegten Raten werden direkt vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen und an den Arbeitgeber zurückgezahlt.
  • Festlegung von Rückzahlungsfristen: Der Vertrag kann auch spezifische Regelungen für außerplanmäßige Rückzahlungen oder die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens enthalten.
  • Zinsen (falls zutreffend): Falls im Darlehensvertrag Zinsen vorgesehen sind, werden diese zusammen mit der Kapitalrückzahlung geleistet. Die Zinsen können in den monatlichen Raten enthalten sein oder gesondert abgerechnet werden.
  • Überwachung und Dokumentation: Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter sollten den Rückzahlungsprozess überwachen und alle Transaktionen dokumentieren. Dies dient dazu, eventuelle Unstimmigkeiten zu klären und eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen.

Es ist wichtig, dass alle Parteien die im Vertrag festgelegten Bedingungen verstehen und einhalten. Bei Unsicherheiten oder Änderungen in der finanziellen Situation sollte der Mitarbeiter rechtzeitig mit dem Arbeitgeber kommunizieren, um mögliche Lösungen zu finden.

5. Was geschieht nach einer Kündigung mit dem Mitarbeiterdarlehen?

Im Falle einer Kündigung kann die Regelung für das Arbeitgeberdarlehen je nach den Bedingungen des Darlehensvertrags und den geltenden Gesetzen variieren. Hier sind einige allgemeine Szenarien:

  1. Vollständige Rückzahlung: In einigen Fällen kann der Darlehensvertrag festlegen, dass das gesamte ausstehende Darlehen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses sofort fällig wird. Der Mitarbeiter muss dann den ausstehenden Betrag in einer Einmalzahlung zurückzahlen.
  2. Fortgesetzte Rückzahlung: Der Vertrag könnte jedoch auch Regelungen enthalten, die die Fortsetzung der Rückzahlung in Raten ermöglichen, auch nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Dies könnte durch Vereinbarungen ermöglicht werden, bei denen der ehemalige Mitarbeiter die Raten auf andere Weise zurückzahlt, z. B. direkt an den Arbeitgeber.
  3. Gehaltsabzug von Abfindungen: Wenn dem Mitarbeiter eine Abfindung oder ähnliche Leistungen zustehen, könnte der Arbeitgeber vereinbaren, dass das ausstehende Arbeitgeberdarlehen direkt von diesen Beträgen abgezogen wird.
  4. Vereinbarungen im Vertrag: Es ist wichtig zu prüfen, ob der Darlehensvertrag spezifische Bestimmungen für den Fall einer Kündigung enthält. Einige Verträge könnten auch Regelungen für den Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungen, freiwillige Kündigungen oder andere Umstände enthalten.
  5. Interne Richtlinien des Unternehmens: Das Unternehmen kann interne Richtlinien bezüglich der Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen bei Kündigung haben. Diese könnten von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

6. Wie wird ein Arbeitgeberdarlehen steuerlich behandelt?

Arbeitgeberdarlehen werden steuerlich wie ein geldwerter Vorteil behandelt – also so, wie zum Beispiel ein Dienstwagen. Bei Arbeitgeberdarlehen gilt der Zinsvorteil gegenüber einem marktüblichen Darlehen als geldwerter Vorteil. Um diesen zu ermitteln, orientiert sich das Finanzamt zunächst am sogenannten Maßstabszinssatz, den die Bundesbank für die jeweilige Kreditart, z. B. Wohnungsbaukredit, bei Darlehensabschluss zuletzt veröffentlicht hat. Allerdings legt das Finanzamt für seine Berechnung nur 96% dieses Zinssatzes an und vergleicht den so korrigierten Wert dann mit dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Zins.

Beispiel Arbeitgeberdarlehen

Beträgt der effektive Marktzins laut Bundesbank 1,2% und der vereinbarte Zins 0,5%, sind 96% des Marktzins 1,15% und damit der Maßstab für die weitere Berechnung. Die Differenz aus 1,15 und 0,5 Prozent – 0,65 Prozent – ergibt den geldwerten Vorteil. Bei einer Darlehenssumme von beispielsweise 30.000 Euro ergibt sich in diesem Fall ein geldwerter Vorteil von 195,60 Euro jährlich beziehungsweise 16,30 Euro monatlich. Unterhalb einer Grenze von 44 Euro im Monat erhält der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil steuerfrei. Beträgt das Arbeitgeberdarlehen nicht mehr als 2.600 Euro, ist der Zinsvorteil grundsätzlich steuerfrei.

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