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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Grundschuldbestellung

Mit der Grundschuldbestellung stimmt der Eigentümer einer Immobilie zu, dass eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Diese kann nur über einen Notar erfolgen, der die entsprechenden Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet. Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Grundschuld trägt der Eigentümer bzw. Darlehensnehmer, die Höhe bemisst sich nach der eingetragenen Summe und richtet sich bundeseinheitlich nach der Gebührenordnung für Notare. Üblicherweise verwenden Banken für die Bestellung des Grundpfandrechts ein Grundschuldbestellungsformular, das dem Notar zur Verfügung gestellt wird. Die Grundschuldbestellung muss von allen Eigentümern unterschrieben werden.

Was beinhaltet die Grundschuldbestellung?

Die Grundschuldbestellung enthält die genaue Bezeichnung des Sicherungsobjektes: Flurstücksnummer, Angaben zum Grundstück sowie den Eigentümern. Außerdem beinhaltet sie eine dingliche Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel. Damit stimmen die Grundstückseigentümer zu, dass die Bank die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwerten darf – sofern der Darlehensnehmer mit den Leistungen aus seinem Darlehensvertrag in Verzug gerät.

Die Grundschuldbestellung wird meist als vollstreckbare Ausfertigung erstellt, so dass es im Fall der Fälle schon einen sogenannten "Titel" gibt, mit dem das Verfahren eingeleitet werden kann. Neben der dinglichen Unterwerfung, verlangen viele Banken auch gleichzeitig eine persönliche Haftungsunterwerfung, d.h. neben dem Grund und Boden dient auch das freie und sonstige Vermögen der Kunden für die Bank als Sicherheit und darf im Verwertungsfall herangezogen werden.

Wann und wie erfolgt die Grundschuldbestellung?

Viele Banken zahlen die Darlehenssumme erst nach der Eintragung der Grundschuld aus. Denn erst mit der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch wird die Immobilie zur Sicherheit für das gewährte Darlehen (Grundschuldarlehen). Daher ist es ratsam, die Bestellung der Grundschuld rasch zu veranlassen, damit das Darlehen rechtzeitig ausgezahlt werden kann und der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis wie vertraglich vereinbart erhält. Dafür sollten vier bis sechs Wochen einkalkuliert werden, bei einer Anschlussfinanzierung ist von rund 14 Tagen auszugehen. Für die Grundschuldbestellung ist das Grundschuldbestellungsformular der Bank erforderlich. Im nächsten Schritt gilt es, zügig einen Notar zu konsultieren, damit dieser die erforderlichen Schritte beim Grundbuchamt einleitet. Er stellt Darlehensgeber und Darlehensnehmer eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde zu. Eventuell kann auch die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung oder eine Notarbestätigung (Achtung: hierfür entstehen zusätzliche Kosten) zu einer zügigeren Auszahlung der Darlehensmittel führen.

Tipp von immoverkauf24:

Wer eine Grundschuldbestellung im Rahmen einer Umfinanzierung durchführen lässt, kann Kosten sparen, indem er mit der neuen Bank eine Abtretung statt Löschung und Neueintragung der Grundschuld vereinbart. Viele Banken übernehmen sogar die Kosten für die Veränderung der Grundschulden - fragen Sie Ihren Finanzierungsvermittler!

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